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Geschrieben von spiky73 am 20.06.2010, 12:37 Uhr

Vaterschaftsanerkennung - wer kennt sich aus?

moin, moin,

hier noch mein senf:

mann kann vorgeburtlich die vaterschaft anerkennen - wenn vadder und mudder in spe sich gruen sind und das eben gerne schon VOR der geburt geregelt haben moechten. dazu dackeln beide zum jugendamt, vadder erklaert "von mir stammt der goldene samentropfen" und mudder stimmt der sache zu "er wars!". ende gelaende, aus die maus.

mudder in spe kann aber auch bei unwilligem vadder schon vorgeburtlich zum jugendamt rollen und eine beistandschaft einrichten. das geht.
allerdings wird das ganze sich dann darin erschoepfen, dass der beistand den vadder wider willen anschreibt und auffordert, sich zu der sache zu aeussern. wird der unwillige dann willig, tappt zum jugendamt und will die vaterschaft anerkennen: siehe oben.
bleibt der unwillige unwillig, dann wird in der regel gewartet, bis die brut geschluepft ist - und dann geht alles seinen "normalen" gang: vater wird i.d.r. wieder angeschrieben und wenn er dann immer noch nicht in die puschen kommt, geht das ganze dann eben vor gericht und der vaterschaftstest wird vom richter angeordnet. dann geht das alles seinen gang - und die nicht unerheblichen kosten bekommt der befruchter, ders nicht sein wollte, aufs auge gedrueckt.

im uebrigen - und mehr theoretisch als praktisch - koennte sogar vorgeburtlich bereits ein vaterschaftstest ausgefuehrt werden.
aber: da das mit nicht unerheblichen risiken fuer die werdende mutter und das kind verbunden ist, wird normalerweise kein jugendamt der welt / kein richter dafuer entscheiden.
ein vorgeburtlicher test waere nur in besonders begruendeten ausnahmen angezeigt, sagte mir damals mein beistand - welche, hat er nicht gesagt. vermutlich sind diese ausnahmen so aussergewoehnlich, dass er das selbst nicht genau wusste. schliesslich war ich seine allererste (!) vorgeburtlich beistandswillige... und da schien er auch etwas ueberfordert zu sein...

im uebrigen - noch eine randbemerkung fuer die ausgangsposterin: wer sich als gebietsbefruchter auffuehrt, muss mit den konsequenzen leben muessen. sprich, es ist voellig unerheblich, ob der vater deines kindes nur eine affaere war, ob er dein arbeitskollege ist, der beliebteste oder unbeliebteste mensch im betrieb, ob er eine else und 10 hungrige kroeten daheim sitzen hat oder nicht, er hat bei dir den goldenen treffer versenkt und allein DAS ist fuer das kind und dich massgeblich. daher wirst du ihn nach der geburt als vater angeben und alles seinen gang gehen lassen - und er kann dir drohen, wie er will. *schadenfrohsei*
hier kommt immer alle schaltjahre die frage "angeben oder nicht angeben?" und ich wuerde mal sagen, unterm strich ueberwiegen die gruende dafuer, den vater anzugeben, die gruende, ihn nicht anzugeben, bei weitem...
in manchen situationen stellt sich die frage, den vater anzugeben, einfach nicht (z.b. wenn gewalt im spiel ist), aber das steht bei euch ja nicht zur debatte.

du bist uebrigens auch nicht dazu verpflichtet, den vater an deiner arbeitsstelle zu nennen - da kann "er" ganz beruhigt sein. fuer den arbeitgeber ist es eben nur wichtig zu wissen, dass du ein kind bekommst.

ich kann mich nicht mehr daran erinnern, was genau dem arbeitgeber nach der geburt vorgelegt wurde (bekommt der auch eine kopie der geburtsurkunde? es ist erst 2 jahre her und ich weiss es nicht mehr *heul*), aber wenn der unwillige noch etwas sperrig ist, steht er auf der ersten ausfertigung der geburtsurkunde nicht mit drauf, der betrieb bekommt dann keinen wind davon... die koennten hoechstens daraus, dass er nach erfolgter vaterschaftsanerkennung ein halbes kind auf der steuerkarte haben koennte, wenn er den woellte, ihre rueckschluesse ziehen...

liebe gruesse,
martina.

 
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