Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 14.07.2016, 9:53 Uhr

Unfassbar-wie konnte es eigentlich so weit kommen?

Zuviel gezahlter Unterhalt gilt als "verlebt", den gibt es nicht zurück.

Bezüglich des Fernsehers: wem gehört er und wie kommt er darauf, dass er noch 200 Euro bekommt?
Wenn es sein Fernseher ist, dann soll er kommen und ihn abholen.

Er hatte ja mindestens einen Untermietvertrag mit Dir in der gemeinsamen Wohnung. Offensichtlich hat er die übliche gesetzliche Kündigungsfrist beim Auszug nicht eingehalten. Entsprechend schuldet er Dir für drei Monate seinen vereinbarten Mietanteil (50%). Den kannst Du doch mal bei ihm anfordern und von dem Geld dann einen schönen, neuen Fernseher kaufen.
Alternativ soll er Dich mit Forderungen zufrieden lassen.

 
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