Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von zini4 am 08.07.2016, 8:13 Uhr

Der hat doch ein Rad ab!!! Teil 2

Möchte mal berichten wie es weiterging.
Kurz zur Vorgeschichte. KV zahlte jahrelang keinen Unterhalt. Jugendamt hatte Probleme ihn ausfindig zu machen. Gab Rückzahlungsvereinbarung, hielt er sich nicht dran ( wirklich minibeträge). Gab sogar eine lohnpfändung und Vollstreckungsbescheide. Jugendamt hat sich so den unterhaltsvorschuss zurück geholt.

Seid April geht er arbeiten, verdient nicht schlecht.
Zahlt aber weiterhin nur 30€ pro Kind. Ich war beim Jugendamt, möchte neue Titel.
Die bearbeiterin riet mir auch ausdrücklich dazu ( aufgrund der Vorgeschichte).
Gestern hatte ich Brief von seinem Anwalt in der Post.
Er möchte ja so gern Unterhalt für seine Kinder zahlen und ich stell mich quer.
Um seinen guten Willen zu zeigen, zahlt er ab Juli den Betrag den das Jugendamt berechnet hat.
Titel unterschreibt er aber erst, wenn ich ihm den Zuschlag gewähre.

So, er müsste aber ab April mehr bezahlen ( auch das teilte ihm das Jugendamt mit) somit gehen seinen Kindern mehre hunderte Euro flöten.
Aber er möchte das ja nur für die Kinder.
Außerdem habe ich erfahren das er nochmal Vater wird. (4.kind /3.mutter) zu den ersten 3 kein Kontakt. Sorgerecht freiwillig abgegeben.

Ich denke er will nur seine Schäfchen ins trockene bringen. Denn Unterhalt wird ja weniger, wenn das nächste Baby da ist.

Den Zuschlag rückgängig machen geht auch nicht, wenn ich unterschreibe,bekommt er ihn,auch wenn er nicht zahlt.

Nicht falsch verstehen, wenn es wirklich den Kindern zugute kommt, bin ich die letzte die sich quer stellt.
Ich möchte das erst regelmäßig der Unterhalt kommt, dann kann er wegen mir den Zuschlag bekommen. Aber ich trau ihm zu, dann trotzdem keinen neuen Titel zu unterschreiben. Der alte liegt weit unter Tabelle, da er immer nichts, oder zuwenig verdient hat.
Werde wohl nun auch einen Anwalt einschalten.
Ob der in Erfahrung bringen könnte, über welche Summe wir reden?
Oder eine Berechnung mit und ohne Zuschlag machen kann?
Ich bekomme nämlich keine Auskunft über Höhe des Zuschlags.

 
4 Antworten:

Re: Der hat doch ein Rad ab!!! Teil 2

Antwort von KKM am 08.07.2016, 9:31 Uhr

Was für einen Zuschlag? Ist er Beamter / Soldat?

Google nach Besoldungstabelle (Bund oder Bundesland oder Kommune) und such Dir die Zuschläge raus.

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Re: Der hat doch ein Rad ab!!! Teil 2

Antwort von Einstein-Mama am 08.07.2016, 11:28 Uhr

Ich würde mir ebenfalls einen Anwalt nehmen!

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Re: Der hat doch ein Rad ab!!! Teil 2

Antwort von Gucci75 am 08.07.2016, 19:36 Uhr

Sollte es um den kindbezogenen Familienzuschlag bei Beamten oder Soldaten gehen, kann sich die BVA durchaus für den KV an die KM wenden, um den Famzuschlag zu klären.
Das ist auch für das JA interessant, da der Famzuschlag zum Einkommen gerechnet wird und je mehr Kinder, desto höher der Famzuschlag.

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Re: Der hat doch ein Rad ab!!! Teil 2

Antwort von Wobabe am 19.07.2016, 2:17 Uhr

Es ist unumgänglich.Du mußt einen Anwalt aufsuchen.Solltest Du Dir keinen Anwalt leisten können,was sehr wahrscheinlich ist,geh zum Amtsgericht und beantrage Prozesskostenhilfe,bzw. übernahme von Beratungskosten.Die bekommst Du auf alle Fälle,da ja noch Kinder im Spiel sind.Ich verstehe nicht,dass das Jugendamt,sowie Sozialamt nicht auf Deinen ""Mann" einwirkt,denn es ist eine Straftat (Unterhalt Pflichtverletzung) Der Mann wird angehalten,eine zumutbare Arbeit anzunehmen,ob ihm das passt oder nicht.Es kann so weit gehen,dass er wegen Unterhaltspflichtverletzung in Haft kommen kann.

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