Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 14.07.2016, 11:56 Uhr

Unfassbar-wie konnte es eigentlich so weit kommen?

Du musst Dich wehren und ihm damit auch zeigen, dass Du Deine Rechten und seine Pflichten sehr genau kennst. Das verschafft Dir Respekt und er versucht dann auch nicht mehr, Dir ständig was vom Pferd zu erzählen und irgendwelche Forderungen zu stellen.
Ja, das wird erst einmal Staub aufwirbeln, aber Du kannst ja nix dafür, dass er keine Ahnung hat.

Hat er die Kaution tatsächlich zur Hälfte mit eingezahlt? Davon hängt ab, ob ihm die Hälfte zusteht. Hast Du die Wohnung gekündigt, oder bleibst Du dort wohnen?
Hast Du sie gekündigt, bekommt er die Kaution dann, wenn der Vermieter diese auszahlt. Bleibst Du dort wohnen, musst Du ihn auszahlen.

Bleibst Du also in der Wohnung, bekommst Du noch 538 Euro von ihm (Mietschulden - Kautionsschulden).
Ist die Wohnung gekündigt, verlangst Du grundsätzlich die vollen 1650 Euro Mietschulden, bietest ihm aber (gegen schriftliche Bestätigung) ggf. eine Verrechnung an.

Bezüglich des zu viel gezahlten Unterhalts berufst Du Dich auf den § 818 Abs. 3 BGB (Entreicherungseinwand) und teilst mit, dass der Unterhalt a) von ihm Freiwillig auf diese Höhe festgelegt wurde und b) das Geld bereits für die laufenden Lebensbedürfnisse ausgegeben wurde.

Außerdem soll er mit Dir einen Termin vereinbaren um sein Eigentum (dem Fernseher) aus Deiner Wohnung zu entfernen.
von den 538 Euro kaufst du Dir dann einen schicken neuen.

 
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