Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 14.07.2016, 21:41 Uhr

Ich hab da eine andere Meinung...

Hallo,

Wie die anderen sage ich auch: Mach dich innerlich (und finanziell) unabhängig, wieviel ER hat kann Dir wurscht sein, solange er den Unterhalt zahlt den er für das Kind nach seinem Einkommen zahlen müsste.
DAMIT musst Du auskommen, und den Rest selbst dazuverdienen, fertig.

Lerne bald was DEINE Rechte sind, zweifel grundsätzlich erst Mal alles an was er sagt und überprüfe es in Ruhe bevor Du irgendwie antwortest.

Zur Kaution: das sehe ich anders an´ls andere hier:
Wenn ich es richtig sehe dann habt Ihr die Wohnung gemeinsam b´gemietet. Und solange der Mietvertrag noch auf beide läuft seid ihr immer noch gesamtschuldnerisch haftbar. Solange würde ICH auch keine Laution an ihn auszahlen.
Erst wenn der Mietvertrag aufgelöst ist und die Kaution zurück ist, dann kann er seinen Anteil haben.
Solltest Du die Wohnung in desolatem Zustand verlassen und Reparaturen über die Kaution abgedeckt werden müssen, dann kann er ggf. im Innenverhältnis zwischen Euch beiden das von DIR verlangen.
Wenn ihm das nicht gefällt, dann hätte er eben niemals einen gesamtschuldnerischen Mietvertrag unterschreiben dürfen., Nur weil ihr jetzt nicht mehr zusammen seid lassen sich juristische Regeln nicht außer Kraft setzen.

Meinem Ex habe ich 3 Jahre keine Kaution ausbezahlt, solange wohnte ich noch in dem Haus. Dann zog ich aus, das Haus was tip-top (hatte sogar um einen Vorbesichtigungstermin bei meinem Vermieter gebeten damit er seine Wünsche anbringen kann und habe ALLES erledigt)... und trotzdem (noch) nichts zurückbekommen. Also hat auch mein Ex immer noch nicht seinen Anteil. Ich werde klagen, aber erst was da unter dem Strich bleibt wird dann geteilt.
So ist das nun mal, auch wenn man NICHT verheiratet ist und gemeinsam Verträge unterschreibt.

Alles Gute

D

 
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