Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 15.07.2016, 9:04 Uhr

Ich hab da eine andere Meinung...

Ich gehe davon aus, dass wenn man in der (ehemals) gemeinsamen Wohnung bleibt, ein gemeinsamer Mietvertrag entsprechend umgeschrieben wird. In dem Moment ist der Ex aus der gesamtschuldnerischen Haftung raus und dann muss auch die Kaution ausgezahlt werden. Voraussetzung dazu ist natürlich, dass der Ex auch die Hälfte zur Kaution beigetragen hat.

 
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