Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Danyshope am 30.09.2015, 23:17 Uhr

Und zum rest, dany

Hier wird wie gesagt mindestens auch Teilzeit innerhalb der Elternzeit vorausgesetzt. Jedenfalls dann, wenn nur ein Elternteil in Elternzeit ist.

Ist aber eh einerlei das immer wieder zu wiederholen. Wir einem nicht Neid oder ähnliches vorgeworfen, dann Dummheit/Blödheit weil man ja hätte klagen können, Widerspruch einlegen usw. Klar, alles kein Ding wenn man Geld zur Seite gelegt hat damit man dann weitere 3-4 Monate Bearbeitungszeit überbrücken kann -.so lange dauert es hier nämlich oft mit Hartz4. Nur, wenn man eh schon keine Kohle hat, und nicht weiß wo von Miete zahlen oder wo Geld her nehmen für essen, dann sieht es anders aus.

Und nein, Fr. Bader sagt auch das es von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehalten wird. Also nichts anderes als das was ich auch immer wieder sage.

 
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