Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 30.09.2015, 16:04 Uhr

Und zum rest, dany

>>sondern ich sage immer, das es vom zuständigen Berater abhängt ob das klappt.

Sorry, aber binnen der ersten drei Lebensjahre muss keine Frau in Deutschland (auch keine H4-Bezieherin) arbeiten gehen.
Entscheidet ein Sachbearbeiter anders, würde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

 
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