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Geschrieben von Teri am 24.09.2015, 12:04 Uhr

Kindesvater kann nicht mehr den Unterhalt in voller Höhe zahlen

Hallo zusammen,

meine Tochter ist gerade 12 geworden. Ab 12 J. steigt der Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle erheblich – von 264 auf 339 EUR (346 EUR ab 01.01.16). Das finde ich aber berechtigt, da die Kosten ab diesem Alter auch erheblich steigen. Ich habe den Kindesvater darauf angesprochen und er hat gleich gesagt, dass er nicht in der Lage sei, diese Summe zu zahlen. Er hat 280 EUR angeboten, ich habe auf zumindest 300 bestanden und er hat eingewilligt, meinte aber, dass er nicht garantieren könne, dass er auf Dauer das Geld aufbringen kann.

Nun habe ich aber darüber nachgedacht, dass das nicht wenig Geld ist, worauf ich einfach verzichte. Bis zur Volljährigkeit meiner Tochter wären das ca. 3000 EUR Verlust. Das Geld hätte ich in ihre Ausbildung, Führerschein, erstes Auto etc. investieren können.

Es besteht ein sehr gutes Verhältnis zum Kindesvater. Er ist verlässlich, kooperativ und hilfsbereit, holt unsere Tochter jede Woche ab (1 Übernachtung bei ihm pro Woche). Wir gehen freundlich und respektvoll miteinander um. Er hat bisher immer pünktlich den Unterhalt bezahlt. Ich möchte nicht mit meinen Forderungen das gute Verhältnis gefährden. Er verdient womöglich nicht sonderlich gut, die Mieten in unserer Stadt sind sehr hoch, sein Auto ist nicht mehr das neueste und reparaturanfällig… Es sollte ihm natürlich schon genug Geld übrig bleiben, um vernünftig leben zu können. Andererseits, wenn ich mir die Düsseldorfer Tabelle ansehe, scheint das der Mindestunterhalt zu sein, der von ihm verlangt wird. Sollte also auch für Wenigverdiener machbar sein. Ich empfinde es auch als unfair, dass ich unser Kind schon fast seit Babyalter allein großziehe und somit die ganze Arbeit allein leiste und nun muss ich auch noch etwas verschenken, was mir zusteht. Was würdet ihr an meiner Stelle tun?

Ein anderer Gedanke: besteht die Möglichkeit, die fehlenden 39/46 EUR als Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt zu beantragen, kennt sich da jemand aus?

LG
Teri

 
21 Antworten:

Re: Kindesvater kann nicht mehr den Unterhalt in voller Höhe zahlen

Antwort von KKM am 24.09.2015, 12:27 Uhr

Unterhaltsvorschuss gibt es nur bis das Kind 12 ist, danach sind Kinder offensichtlich kostenlos.....

Zum Rest kann ich Dir nichts raten, außer, dass das Kind Anspruch auf das Geld hat...

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Re: Kindesvater kann nicht mehr den Unterhalt in voller Höhe zahlen

Antwort von shinead am 24.09.2015, 12:32 Uhr

Sorry, aber damit Du Dich nicht mit KV anlegen musst, soll der Steuerzahler für 40/50 Euro aufkommen?

Es ist dem KV zuzumuten einen 450 Euro Job (100 Euro Verdienst würde ja reichen) anzunehmen um den Mindestunterhalt für sein Kind aufbringen zu können.

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Re: Kindesvater kann nicht mehr den Unterhalt in voller Höhe zahlen

Antwort von Teri am 24.09.2015, 13:33 Uhr

Ich hätte keinen Vorteil, wenn der Vater gezwungen wäre, einen Nebenjob anzunehmen. Dann hätte er weniger/keine Zeit für unsere Tochter. Zugegeben genieße ich es, regelmäßig einen kindfreien Abend und Zeit für mich zu haben.

Ich verstehe nicht, warum der Steuerzahler fürs fehlende Geld aufkommen sollte? Wenn ich den geminderten Unterhalt akzeptiere, muss ich mit meinem restlichen Einkommen unsere Kosten decken. Ich beziehe keine weiteren Einnahmen außer Lohn, Unterhalt und Kindergeld.

Ja, es ist eine schwierige Situation. In meinem Freundeskreis/meiner Familie konnte mir keiner guten Rat geben, deshalb versuche ich es hier im Forum. Klar ist jedenfalls, wenn ich mich zwischen gutem Verhältnis zum Kindesvater und Krach mit ihm, dafür aber 46 EUR monatlich mehr entscheiden müsste, würde ich Variante 1 wählen.

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Re: Kindesvater kann nicht mehr den Unterhalt in voller Höhe zahlen

Antwort von Strudelteigteilchen am 24.09.2015, 13:56 Uhr

Laßt doch den Unterhalt vom JA neu berechnen. Dann dürfte sich keiner übervorteilt fühlen.

Eigentlich sollte der Selbstbehalt reichen, um dem KV ein "anständiges" Leben zu ermöglichen. Wenn er mit dem neuen - höheren - Unterhalt unter den Selbstbehalt rutscht, dann muß er den auch nicht zahlen. Wenn er (nachweisbar und unvermeidlich - zum Beispiel, weil die Mieten bei Euch so hoch sind) erheblich höhere Kosten hat, dann wird das bei der Berechnung berücksichtigt.

Ansonsten erkaufst Du Dir die kinderfreie Zeit halt durch den Verzicht auf den zusätzlichen Unterhalt. Das ist, letztendlich, natürlich Deine Entscheidung. Aber für Deine Prioritäten kannst Du halt auch keinen anderen haftbar machen.

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Re: Kindesvater kann nicht mehr den Unterhalt in voller Höhe zahlen

Antwort von Sodapop am 24.09.2015, 14:16 Uhr

Ich verstehe dein Dilemma. Daher die Frage: wie schaut es bei euch denn finanziel aus?
Geht es Dir 'nur' darum, dass Du auf Geld verzichtest, dass deiner Tochter eigentlich zusteht? Oder brauchst Du das Geld?

Davon würde ich meine Entscheidung abhängig machen.

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Ich lese gerade: Du darfst gar nicht verzichten - noch nicht mal teilweise.

Antwort von Sodapop am 24.09.2015, 14:20 Uhr

http://www.lattermann-rechtsanwalt.de/kuartikel/verzicht-auf-kindesunterhalt/

Grüße
Sodapop

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Vorschuss würde es da auch unter 12 nicht geben.

Antwort von Sternenschnuppe am 24.09.2015, 15:11 Uhr

Der Maximalvorschuss beträgt 180€ ( bisschen mehr neuerdings )
Bei Vätern die nix zahlen.
Da ist er mit seinen 300€ locker drüber.

Biete ihm an es über das Jugendamt ausrechnen zu lassen was er zahlen kann, Du kennst Dich auch nicht aus. Wenn es so eng bei ihm ist sollten da mal Fachleute ran, auch in seinem Interesse.
Signalisiert ihm dass Du ihn nicht ausnehmen willst.
Aber Du gehst auch das Risiko ein, dass er danach weniger zahlt.

Was hat er denn netto und wie viele Kinder ?

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Kenne ich.

Antwort von LaLeMe am 24.09.2015, 16:02 Uhr

Der Vater meiner Tochter muss 278 zahlen aber mehr wie 150 gibt es nie .

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Aber bei 300 unterhalt bekommst kein Vorschuss gezahlt

Antwort von LaLeMe am 24.09.2015, 16:07 Uhr

Ich könnte das beantragen da nur 150 meist komme. Aber hab es auch nicht. Kommen noch so klar

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Re: Kindesvater kann nicht mehr den Unterhalt in voller Höhe zahlen

Antwort von shinead am 24.09.2015, 17:02 Uhr

>>Ich verstehe nicht, warum der Steuerzahler fürs fehlende Geld aufkommen sollte?

Ich erinnere an Deine Frage bezüglich des Unterhaltsvorschusses.

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Re: Kindesvater kann nicht mehr den Unterhalt in voller Höhe zahlen

Antwort von inakaina am 25.09.2015, 9:56 Uhr

ich würde es auch vom jugendamt berechnen lassen. wenn er aber wirklich so wenig verdient kann es sogar sein dass er noch weniger zahlen müsste als das was er jetzt zahlt.
der mindestunterhalt liegt bei 180 euro.
der vater meines kindes verdient wirklich sehr gut und muss trotzdem "nur" 273euro zahlen.

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Re: Kindesvater kann nicht mehr den Unterhalt in voller Höhe zahlen

Antwort von desireekk am 25.09.2015, 14:00 Uhr

Hallo,

ich verstehe Dein Dilemma durchaus...
Ich war in einer ähnlichen Situation und habe dann:
dem Vater erklärt dass ich mir nicht sicher bin was richtig ist und was nicht und dass ich die Berechnung lieber jemandem unabhängigen und neutralen Dritten überlasse: = dem Jugendamt. Die wissen wie man das richtig macht und wissen auch, wie es läuft wenn er unter den Selbstbehalt fallen sollte, also wenn ihm zu wenig bleibt.
Und habe auch klar gesagt dass ich nicht diejenige sein will die "fordert", weil es eigentlich eine (gesprochene) gesetzliche Regelung ist und das Kind (NICHT ich!) Anspruch drauf hat.

Ob eine gesetzliche Regelung das Verhältnis trübt oder nicht liegt in seinem Ermessen. Warum sollte er beleidigt oder sauer sein nur weil sein Kind nun mal Unterhaltsanspruch hat? DAS ist doch die Frage!

Er kann nicht auf Dauer garantieren dass er das Geld aufbringt?
Tja... aber Du sollst auf Dauer garantieren dass Du für Euer Kind sorgst jeden Tag?

Ich bin meinem KV auch immer gern entgegengekommen (aktuell warte ich auf über 500 EUR....), aber es ist nun mal Teil des Elternseins, dass man eine finanzielle Verpflichtung hat...

Liebe Grüße

D

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Re: Kindesvater kann nicht mehr den Unterhalt in voller Höhe zahlen

Antwort von Teri am 25.09.2015, 14:53 Uhr

Danke für eure Antworten und auch für den informativen Link.

Das war auch mein Gedanke, sich an das Jugendamt zu wenden und den Unterhalt evtl. neu berechnen zu lassen. Aber ich finde, dass ich das nicht hinter dem Rücken des KV machen sollte, sondern zuerst mit ihm sprechen und ihn nach seiner Meinung fragen sollte.

In der Tat sind die 339 EUR Unterhalt vom JA berechnet. Wir bekamen vor kurzem beide einen Brief vom JA, in dem er aufgefordert wird, ab September den höheren Unterhalt zu zahlen. Kann deren Berechnung trotzdem fehlerhaft sein?

Ich weiß nicht was er genau verdient und wie hoch seine Miete ist, deshalb kann ich nur mutmaßen:

1600 EUR Nettogehalt
- 800 Miete
- 339 Unterhalt
- 40 Strom
- 35 Handy und Internet
= 386 bleiben ihm übrig

Davon muss er Essen, Kleidung, Diesel und Versicherungen zahlen. Es kann schon knapp werden, das sehe ich ein. Ich halte es auch nicht für ausgeschlossen, dass er Schulden haben könnte.

Ich habe keine finanziellen Sorgen und kann auch ohne die 39/46 EUR mtl. auskommen. Aber das liegt daran, dass ich gut mit Geld umgehen und gut wirtschaften kann. Als Beispiel: ich habe in der ganzen Wohnung komplett auf stromsparende LEDs umgestellt und ich kaufe viele Sachen auf dem Flohmarkt. Außerdem habe ich kein Auto.

Trotzdem ist es schade, wenn ich am Ende insgesamt 3000 EUR verschenkt habe, die ich hätte sinnvoll investieren können, wie ich im Eingangspost geschrieben habe z. B. in die Ausbildung meiner Tochter oder ihr Führerschein oder ihr erstes Auto.

Ich denke, ich werde erneut versuchen, ein ruhiges Gespräch mit dem KV über das leidige Thema Geld zu führen.

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Re: Kindesvater kann nicht mehr den Unterhalt in voller Höhe zahlen

Antwort von mela_mit_alex am 25.09.2015, 15:40 Uhr

Miete, Strom, Handy etc. ist sein Privat-Vergnügen und im Selbstbehalt eingerechnet.

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Re: Kindesvater kann nicht mehr den Unterhalt in voller Höhe zahlen

Antwort von desireekk am 25.09.2015, 15:42 Uhr

Naja... wenn das schon vomJugendamt kommt, dann würde ich das erst Mal als "gegeben" hinnehmen und dies als Unterhalt ansetzen.
Wenn der Vater meint, dass dies nicht gerecht und gerechtfertigt ist, dann muss ER sich mit dem Jugendamt auseinandersetzen.

Genau DAS würde ich ihm auch sagen.
Lass ihn mit dem JA reden, das würde ich nicht als meine Baustelle ansehen.
Hast Du einen Titel?

Gruss

D

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Ja, habe ich.

Antwort von Teri am 25.09.2015, 16:07 Uhr

Davon habe ich aber noch nie Gebrauch machen müssen, da bei uns alles zum Glück friedlich läuft und der KV sich bisher korrekt verhalten hat.

Ich werde nochmal mit ihm sprechen und versuchen, das Ganze so ruhig und freundlich wie möglich handzuhaben. Wie gesagt, es ist nicht mein Wunsch, dass er miserabel lebt und in Geldnot gerät.

Danke dir nochmal für deine Tipps.

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Re: Kindesvater kann nicht mehr den Unterhalt in voller Höhe zahlen

Antwort von kevome* am 25.09.2015, 23:38 Uhr

Der Selbstbehalt liegt bei 1080 €, beinhaltet aber nur 380€ Warmmiete. Wenn es bei euch tatsächlich nicht möglich ist, eine Wohnung zu diesem Preis zu finden, wie es z. B. bei uns in MUC der Fall wäre, dann kann er beantragen, dass sein Selbstbehalt hoch gesetzt wird. Und dann bleibt tatsächlich nicht mehr viel für den Unterhalt. Da finde ich auch 300€ schon reichlich bemessen. Wahrscheinlich käme rechnerisch sogar weniger raus, wenn die Mieten bei euch ähnlich hoch sind, wie hier.

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Re: Kindesvater kann nicht mehr den Unterhalt in voller Höhe zahlen

Antwort von Sabri am 26.09.2015, 14:14 Uhr

Hallo,
ich finde 300 Euro für ein Kind ab 12 nicht reichlich bemessen. Ich brauche für meine Tochter (13) mittlerweile mehr Geld als für mich (mir passen meine Klamotten nächstes Jahr auch noch und ich fahre nicht zu einer Ski-Klassenfahrt).
Der Vater muss einen Nebenjob annehmen, wenn er das Geld nicht aufbringen kann.
Alternativ könnte er dich in der Betreuung so entlasten, dass du einen Nebenjob annehmen kannst, um das fehlende Geld aufzubringen.
Sag ihm, das Geld reicht so nicht und er soll Vorschläge machen, wie es reichen kann.
Gruß, Sabri

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wie hoch sind bei ihm die Mieten ?

Antwort von Sternenschnuppe am 26.09.2015, 17:36 Uhr

800€ wäre hier sehr viel. Wir zahlen für unser Haus mit 120qm nur unwesentlich mehr.

Dieser Kostenpunkt ist bei ihm enorm.

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Re: Kindesvater kann nicht mehr den Unterhalt in voller Höhe zahlen

Antwort von Teri am 28.09.2015, 12:33 Uhr

Jep, wir sind auch in MUC

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Re: wie hoch sind bei ihm die Mieten ?

Antwort von Teri am 28.09.2015, 12:36 Uhr

800 EUR ist bei uns so ziemlich das mindeste, was man hier für eine 2-Zimmer-Wohnung zahlt. Es kann gut sein, dass der KV sogar mehr zahlen muss.

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