Geschrieben von Schokomuffin am 14.05.2012, 9:38 Uhr |
Umgangsrecht, gibt es Ausnahmen in dem es verweigert werden kann ?
Guten Morgen,
da der KV irgendwann sein Umgangsrecht fordern wird. Natürlich nur dann wenns im gerade passt. Würde ich gerne wissen, ob es Ausnahmeregelungen gibt ? In dem Ich ( hab das alleinige Sorgerecht ) bestimmen oder auch verweigern kann.
Er ist psychisch krank, könnte ich auch beweisen. Er hat auch ebenfals eine Drogenvorgeschichte und einiges an Anzeigen z.b wegen Betrug. Er bedroht mich, kann ich auch beweisen.
Kennt sich da vllt jemand damit aus ? Oder hat es vllt selber schon durchgemacht ?
Würde mich über Antworten freuen.
Lg
Re: Umgangsrecht, gibt es Ausnahmen in dem es verweigert werden kann ?
Antwort von shinead am 14.05.2012, 9:47 Uhr
Aussetzung des Umgangsrechts gibt es nur bei Kindeswohlgefährdung.
Die Vorgeschichte, die Du anführst, würde m.E. zu betreutem Umgang führen, aber nicht zur Aussetzung.
Re: Umgangsrecht, gibt es Ausnahmen in dem es verweigert werden kann ?
Antwort von mf4 am 14.05.2012, 10:32 Uhr
Umgang wegen alter VORgeschichten streichen geht nicht. Wenn überhaupt dann betreuter Umgang.
Eine psych. Erkrankung macht ihn auch nicht zwangsläufig zu einer Gefahr fürs Kind.
Auch, dass er DIR droht sagt nicht, dass er dem Kind etwas tun könnte.
Ich nehme an es wird nicht eintreffen, dass er keinen Umgang bekommen wird.
Re: Umgangsrecht, gibt es Ausnahmen in dem es verweigert werden kann ?
Antwort von 32+4 am 14.05.2012, 11:06 Uhr
beweisen kann sowas eine dritte person, nicht du.
wie denn auch?
drohungen gegen dich sind erstmal egal
aus deinem posting lese ich jetzt nicht unbedingt etwas, was für den betreuten umgang, geschweige denn für umgangsaussetzung sprechen würde.
solange das kindeswohl nicht gefährdet ist, darf er umgang haben. ob das kindeswohl gefährdet ist, entscheidest nicht du.
"Kennt sich da vllt jemand damit aus ? Oder hat es vllt selber schon durchgemacht ?"
ja und ja
bei uns hat der KV z.Zt. kein umgangsrecht
Re: Umgangsrecht, gibt es Ausnahmen in dem es verweigert werden kann ?
Antwort von Lumbertin2424 am 14.05.2012, 11:50 Uhr
Geh doch mal zu einem Anwalt und lass dich beraten.
Wenn er dir droht, kann er auch keinen Umgang, zumindest nicht allein, mit dem Kind haben. Aber das wirst du gerichtlich durchsetzen müssen.
Re: Umgangsrecht, gibt es Ausnahmen in dem es verweigert werden kann ?
Antwort von 32+4 am 14.05.2012, 12:08 Uhr
wenn er ihr droht, was hat das mit dem kind zu tun?
ich frage, weil wir hier im forum einige dieser fälle haben und das hat(te) dann nichts mit dem kind zu tun, sagten anwälte und richter.
Re: Umgangsrecht, gibt es Ausnahmen in dem es verweigert werden kann ?
Antwort von samirasmama am 14.05.2012, 12:17 Uhr
Eine bekannte zwei kids,damals 9und 11jahre mussten ihren vater besuchen,obwohl dort drogen konsumiert wurden...kids sahen das auch,erzaehlten dies der mutter und der ja mitarbeiterin...kinder mussten trotzdem zum vater,obwohl sie nicht wollten....bergruendung:kinder brauchen ihren vater,das mit den drogen konnte nicht bewiesen werden,da wenn das ja da war der vater nichts gersucht hatte und das ja nichts gesehen hatt bzg drogen....
Re: Umgangsrecht, gibt es Ausnahmen in dem es verweigert werden kann ?
Antwort von bobfahrer am 14.05.2012, 12:23 Uhr
Was mich mal interessieren würde: Warum sucht man sich "so einen" dann als Kindsvater aus! Das weis man doch alles vorher? Also mit etwas Menschenkenntnis vorausgesetzt?
Bei uns wurde nach langem hin und her der Umgang per Gericht "ausgesetzt"
Antwort von die_Morrigan am 14.05.2012, 12:38 Uhr
und zwar SO lange bis mein Töchterlein SELBER den Wunsch äussert ihren Vater zu sehen!
Familienpsychologisches Gutachten gabs dazu natürlich auch.
lg silvi
Re: Bei uns wurde nach langem hin und her der Umgang per Gericht "ausgesetzt"
Antwort von Schokomuffin am 14.05.2012, 13:08 Uhr
Als aller erstes : Wieso ich mir so jemanden als Kindesvater aussuche ? Das hat man alles vorher gewusst ?
Nein das stimmt nicht, ich war mit diesem Mann 4 Jahre zusammen, 4 Monate nach der Geburt unseres Kindes hat er mit der Drogensache erst rausgerückt. Das psychisch Kranke kam leider auch erst im letzten Jahr zum Vorschein. Für mein Kind hab ich damals viel verziehen, damit er mit Papa aufwächst.
Aber es ist zu viel vorgefallen. Was alles, möchte ich hier nicht schreiben.
Und an die anderen, danke für eure Antworten. Wollte nur mal wissen wie der Stand so ist. Manches klingt echt beängstigend.
Habe morgen einen Termin beim Jugendamt, und werde mich dort mal informieren.
Achso ja das bedrohen kann ich mit Sms, E-mails und Briefen beweisen. Naja und das bedrohen, hat ja was mit dem Kind zutun immerhin lebt das Kind ja bei mir.
Nun gut, lieben dank.
@ bobfahrer
Antwort von babyproject am 14.05.2012, 13:13 Uhr
steht das jemand auf der Stirn geschrieben? Mein Ex war spielsüchtig
und wegen Fernbeziehung hab ich 2 Jahre lang davon nix mitgekriegt
und als wars zu spät war schwanger ... wenn man das immer vorher
wüßte ich bin seitdem extrem mistrauisch aber ich verstehe die AP und gerade Süchtige können ihre Sucht sehr gut verstecken
Re: Umgangsrecht, gibt es Ausnahmen in dem es verweigert werden kann ?
Antwort von nane973 am 14.05.2012, 13:17 Uhr
Wie alt ist das Kind?
Re: Umgangsrecht, gibt es Ausnahmen in dem es verweigert werden kann ?
Antwort von Sabri am 14.05.2012, 14:05 Uhr
Hallo!
Bei uns war es so:
Zuerst - nach der Geburt - hat er sein Kind im Beisein von seinen oder meinen Freunden gesehen. Das hat nicht geklappt (er hat meine Freunde bedroht und seine vergrault). Dann habe ich betreuten Umgang vorgeschlagen. Das hat auch nicht lange geklappt (er hat die Sozialarbeiter bedroht). Dann hat sein Bruder ihm helfen wollen, das hat auch nicht geklappt (er hat seinen Bruder bedroht). Anschließend ist er zum Jugendamt, was auch nicht geklappt hat, weil er dort die Sachbearbeiter bedroht hat.
Nach einem Jahr habe ich es aufgegeben, seitdem "verweigere" ich den Umgang. Es gibt wahrscheinlich in er ganzen Stadt keine einzige Beratungsstelle, die noch einmal betreuten Umgang mit ihm versuchen würde.
Das Kind ist jetzt 10, aber unbetreuten Umgang würde ich immer noch nicht machen.
Uns geht es gut damit.
Gruß, Sabri
Re: Umgangsrecht, gibt es Ausnahmen in dem es verweigert werden kann ?
Antwort von Schokomuffin am 14.05.2012, 15:02 Uhr
Etwas über 1 Jahr.
@ Sabri : Oh mann, dieser Mann hat ja auch wahre Wunder vollbracht. Das ist ja ganz schön krass, wenn er alle bedroht.
Aber ich glaube das würde bei unserem KV nicht klappen, da er so schön lügen kann ;-)
Lg
Re: Bei uns wurde nach langem hin und her der Umgang per Gericht "ausgesetzt"
Antwort von 32+4 am 14.05.2012, 17:41 Uhr
"mit Sms, E-mails und Briefen "
hier gibt es user, die wurden mit weitaus schlimmeren sachen bedroht und trotzdem hatte das nichts mit dem umgangsrecht zu tun gehabt.
wollte ich mal erwähnt haben.
"Das psychisch Kranke"
wer hat das, außer dir, diagnostiziert?
Re: @ 32+4
Antwort von Schokomuffin am 14.05.2012, 20:28 Uhr
Das haben 2 Psychologen diagnostiziert, er war 2 mal in Behandlung ( auch in der geschlossenen, hat beides Mal die Therapie abgebrochen ).
Wieso ?
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