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Geschrieben von jessy-less am 28.10.2011, 19:17 Uhr

umgangsrecht einklagen

hat das schonmal jemand versucht, bzw gemacht?
also sich nen anwalt nehmen, vor gericht ziehen und den umgang einklagen (alle 2 wochen das we)? welche chancen hat man da? und was passiert, wenn der KV sich dann doch nicht dran hält und das kind nicht holt usw?
danke schonmal

 
12 Antworten:

Re: umgangsrecht einklagen

Antwort von mf4 am 28.10.2011, 19:50 Uhr

Ich würde mein Kind zu keinem geben wollen, denn ich per Gericht dazu erst verpflichten müsste und wo mein Kind nicht willkommen ist... willst du das denn?

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Re: umgangsrecht einklagen

Antwort von Giuli09 am 28.10.2011, 19:52 Uhr

soweit ich weiß würde das scheitern, das gericht wird keinen zwingen sich um sein kind zu kümmern wenn er das nicht will! das entspricht ja wohl kaum dem kindswohl

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Re: umgangsrecht einklagen

Antwort von shortie am 28.10.2011, 20:06 Uhr

Doch, man kann es einklagen. Denn beide Eltern haben das Recht UND die Pflicht, den Umgang mit den Kindern wahrzunehmen.

Aber was hilft es?
Wer nicht will, den kann man nicht zwingen. Willst du ihn fesseln lassen und herbringen lassen? Das ist wirklich dem Kindeswohl nicht zuträglich.
Und wenn er nicht will, dann wird er trotzdem nicht kommen. Ist so.

LEIDER!

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Re: umgangsrecht einklagen

Antwort von Pamo am 28.10.2011, 20:11 Uhr

Ich kann dir leider keine Handlungsanweisung geben. Finde aber die Frage sehr interessant und wuerde ggfs. den Fall mit Spannung verfolgen.

Mir scheint, falls du eine Beistandschaft mit einem engagierten JA fuers Kind hast, dann wuerde da der erste Ansprechpartner sein. Es geht doch um das Einklagen des kindlichen Umgangsrechts, richtig? Daher sollte m.E. die Beistandschaft genauso taetig werden koennen wie beim Einklagen des Kindesunterhalts.

Falls du keine Beistandschaft hast oder dein JA ein lahmer Verein ist, dann ist ein Anwalt die bessere Wahl.

Was die Chancen betrifft, so haengt das sicher vom Einzelfall ab: wie weit der KV entfernt ist, wo der KV wohnt, wieviel er arbeitet - und wie willig er ist. Gehts hier darum, dass der KV die Kinder gar nicht sehen will oder will er sie nur unregelmaessig nach eigener Laune sehen? Wenn ich mich recht entsinne, dann habt ihr gemeinsames Sorgerecht und der Umgang ist gut. Also worum gehts dir genau?

Ich persoenlich waere hocherfreut, wenn ein Kind erfolgreich den Umgang mit seinem Vater einklagt um dann selber nach Lust und Laune wieder abzusagen.

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kontaktiere JeeKayLou2009, die kennt solche Faelle, owT

Antwort von Pamo am 28.10.2011, 20:20 Uhr

LG

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leider bringt es gar nix...

Antwort von babyproject am 28.10.2011, 20:34 Uhr

wir hatten ein gerichtliches oder haben ein gerichtlich geregeltes Umgangsrecht, drei Monate hielt der KV sich dran, seit März ist er komplett untergetaucht wir wissen nicht wo er wohnt, was los ist nichts, kein Kontakt zum Sohn nicht mal zum Geburtstag.... gar nichts.... zwar steht in dem Gerichtsurteil daß es bei Nichteinhalten Konsequenzen für ihn haben kann, aber welche denn???? Der einzige der Konsequenzen hat ist der Kleine er leidet, ihm gehts schlecht. Wir mussten lernen daß man niemand zu seinen Vaterpflichen "zwingen" kann so traurig das ist fürs Kind, wir haben ihn abgehakt, klingt vielleicht hart aber ist so, später darf der Kleine mal entscheiden sollte sich der Vater irgendwann mal wieder melden, ich hätte meinem Sohn das alles sehr gerne erspart und die Situation war wirklich schlimm für uns alle, aber man kann niemand ändern wenn einer nicht will will er nicht, ich versuch so gut es geht den Kids zu vermitteln, daß es nicht an ihnen liegt, nicht immer leicht.....

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Re: leider bringt es gar nix...

Antwort von Pamo am 28.10.2011, 20:41 Uhr

Welche Konsequenzen sind im Gerichtsurteil festgelegt worden? *neugierig guck*

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Re: leider bringt es gar nix...@Pamo

Antwort von babyproject am 28.10.2011, 20:47 Uhr

also im Urteil steht daß es Geldstrafe bis hin zur Beugehaft als Konsequenz haben kann, aber was soll das bitte bringen?????

Geldstrafe bei einem chronisch pleite KV also ???? lang mal nem nackten Mann in die Tasche und Beugehaft.... ich habe bisher keine Meldung gemacht obwohl er seit März gegen die Auflagen verstößt, ich sehe einfach keinen Sinn mehr darin, ich habe für meinen Sohn alles versucht dahingehend, aber wenn der KV nicht will....
wie siehst Du das denn, mich würden mal andere Meinungen interessieren?
Ich muss knallhart sagen jahrelang hab ich alles mögliche versucht und Sachen auf mich genommen, wo viele den Kopf schütteln, aber inzwischen haben wir ihn abgehakt

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Re: leider bringt es gar nix...@Pamo

Antwort von Pamo am 28.10.2011, 22:14 Uhr

Total interessant ist das! Geldstrafe und Beugehaft also. Nettes Arsenal mit Potenzial.

Wie ich das sehe? Ich denke, man wuesste mehr wenn man es ausprobiert. Zu verlieren hast du eigentlich nichts, wenn er mal arbeiten muss oder in Beugehaft geht.

Ganz im Gegenteil, bringst du dich nicht selber in eine schwierige Situation, wenn du sein Verhalten nicht meldest bzw. quasi deckst?

Ich denke, ich wuerde freudestrahlend Meldung machen. (Ich hab halt einen Hass auf miese Vaeter)

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Re: umgangsrecht einklagen

Antwort von yola am 28.10.2011, 22:16 Uhr

Hallo,

ich habe mich auch lange mit dieser Frage auseinandergesetzt - und schliesslich zähneknirschend eingesehen, dass das Einklagen zwar wahrscheinlich sogar klappt - aber was nützt es im Endeffekt wenn keine Strafen damit verbunden sind?

Ausser Spesen nichts gewesen.

Es ist nun mal eine grundlegende Ungerechtigkeit: der abwesende Elternteil darf nach Lust und Laune kommen - oder auch nicht. Das Kind hat mitzugehen wenn's diesem Elternteil denn in den Kopf kommt - egal wie's dem Kind damit geht.

Und will man ein Kind wirklich jemandem anvertrauen der dazu gezwungen wird, sich zu kümmern???

Ich glaube nicht dass man dann in der Umgangszeit wirklich einen freien Kopf hätte und die "Freizeit" geniessen könnte.

Ich hab's aufgegeben... habe aber mittlerweile meinen Frieden damit gemacht.


LG

Yola

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Re: umgangsrecht einklagen

Antwort von nane973 am 29.10.2011, 8:33 Uhr

Hallo,

ich habe vor acht Jahren das Umgangsrecht eingeklagt. Verletzte Eitelkeit beim Vater war der Grund warum er auf Stur geschaltet hat. Für uns alle war es letztendlich das Richtige. Vater wieder auf die Spur gebracht und Kinder glücklich beide zu haben.

LG
Nane973

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Re: umgangsrecht einklagen

Antwort von beat75 am 30.10.2011, 13:37 Uhr

ich möchte mal als vater hier meine meinung abgeben!
meine ex hat sich in der schwangerschafft von mir getrennt und seit der geburt kämpfe ich nun darum das ich meinen sohn jede woche sehen kann am anfang waren es 4stunden die woche aber seitdem meine ex nen neuen partner hat sind nur noch 2stunden und seit einem monat nur noch eine stunde! jugendamt hat nichts gebracht die halten sich raus und geben nur "gute Ratschläge" ! mediation machen wir auch aber da stellt sie sich auch nur stur! ich führe seit der geburt ein tagebuch wie der umgang war! habe nun nen anwalt eingeschalten die hat einen brief an meine ex geschickt mit der aufforderung das der umgang gewährt werden soll und eine frist gesetzt in der sie sich melden soll ansonsten gehen wir vors gericht! die frist ist am freitag abgelaufen und sie hat sich nicht gemeldet! ich werde nun nächste woche klage einreichen!

es gibt also auch frauen die so beschissen reagieren und handeln! und wir väter haben leider kein recht hier in deutschland und das ist unfair!

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