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Geschrieben von faya am 22.06.2010, 20:27 Uhr

verweigertes Umgangsrecht - und dann ?

Mich würde mal interessieren, inwieweit man ein festgelegtes, gerichtl. geregeltes Umgangsrecht einhalten MUSS.

Es betrifft mich ja nun gar nicht, weil der KV kein Interesse hat. Aber mir ging das eben durch den Kopf bei dem Posting "Essensentzug durch die Stiefmutter"

Wer kann eine Mutter dazu ZWINGEN ihr Kind rauszugeben ?
Wenn ich als Mutter die Abholung verweigere und das Kind, aus welchen Gründen auch immer ( ich gehe mal von absolut gerechtfertigten aus ) dabehalte.

Dann gibt es doch auch nicht wirklich Konsequenzen, oder ? Es gibt dafür keine Geldstrafe, keinen Arrest .... WELCHE Konsequenzen hat man überhaupt zu tragen, wenn man als Mutter einfach entscheidet, das Kind nicht mitzugeben , egal was im Urteil steht.

Würde mich nur mal interessieren, weil es manchmal Dinge gibt, die ich hier lesen, wo ich , ganz egal ,was mir jemand vorschreibt, mein Kind nicht rausrücken würde.

 
11 Antworten:

Re: verweigertes Umgangsrecht - und dann ?

Antwort von Mack4 am 22.06.2010, 20:36 Uhr

Die "nette" Dame vom Jugendamt sagte mir vor vielen Jahren auf genau diese Anfrage, dass mein EX Mann die Kinder mit polizeilicher Hilfe aus meiner Wohnung holen kann. Dagegen hätte ich nichts tun können.

LG Sylvia

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Verweigerung

Antwort von Panija am 22.06.2010, 20:41 Uhr

Bei uns war es so, dass die KM vom Kind meines Mannes ja auch alles verweigerte.

Im letzten Urteil war ein Zwangsgeld festgesetzt , welches sie bei Hartz4 nicht hätte zahlen können.
Dann hätte sie es absitzen können, Tagessatz a xy.

Mann kann bei entsprechendem Urteil auch den Gerichtsvollzieher anrufen der dann vollstreckt.
Das haben wir aber nie gemacht, wollten das dem Kleinen nicht antun.

Möglichkeiten gibt es also, aber es dauert sehr sehr lang, bis ein Richter sowas anordnert.
Bei uns drei Jahre !

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Re: Verweigerung

Antwort von Birgit22 am 22.06.2010, 20:49 Uhr

Zwangsgeld !
Uns wurde eine Rechtspflegerin zwecks Umgangsregelung an die seite gestellt.
Mein Anwalt sagte mir ganz klar, wenn ich nicht mitspiele, kann man mir ein Zwangsgeld aufbrummen, wenns der KV darauf anlegt.
Zu blöd, das ich das im umgekehrten Falle nicht anwenden kann.
Bei 2 mal Umgang in diesem Jahr, hätte ich meinen Urlaub sicher schon finanziert.....

Birgit

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Re: Verweigerung

Antwort von Panija am 22.06.2010, 20:52 Uhr

Ja, das ist echt krass, finde ich auch.
Aber besser ein Vater der sich nie meldet, als einer der das Kind seine Ablehnung spüren lässt.

Hm, in fast 4 Jahren noch nie gesehen, ich könnt um die Welt reisen :-)

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Re: Verweigerung

Antwort von Petsy am 22.06.2010, 20:55 Uhr

boah! Bei uns in 11 Jahren noch nie gesehen- ich wär reich!...

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Re: Verweigerung

Antwort von Birgit22 am 22.06.2010, 20:58 Uhr

Ein Vater der sich nie meldet, lässt damit aber auch das Kind seine Ablehnung spüren. Für das Kind eine fürchtbare Kränkung.
Und mit steigendem Alter des Kindes gehen einem auch die Erklärungen aus....da gibts irgendwie nichts mehr schönzureden.
Ich weiss immer nie was ich sagen soll, wenn mein Sohn sagt : Der Papa interressiert sich doch eh nicht für mich !
Er weiss es, und hat auch noch leider Recht.
Sich nicht melden, ist also auch eine Form von Ablehnung.

Birgit

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Re: Verweigerung

Antwort von Panija am 22.06.2010, 21:00 Uhr

Ja Birgit, da hast Du sicherlich Recht.
Hab ich so noch nicht gesehen, aber vielleicht auch, weil er mit Papa aufwächst ? Eben nicht leiblich.

Sind da mit knapp 4 auch eher noch am Anfang wo es noch keine Fragen gibt und es mit schön, oder eher gesagt neutralreden noch lange gehen wird.

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Re: Verweigerung

Antwort von Suka73 am 22.06.2010, 21:57 Uhr

ich hatte es hier bereits schon mal gepostet: ich habe im entfernten Bekanntenkreis eine Mutter, die ihr Kind zum vereinbarten Zeitpunkt nicht "herausrücken" wollte, weiß aber nimmer warum... war krank oder sie hatte selbst mit dem Kind was vor und KV hatte sich vorher nicht gemeldet, irgendwas in der Richtung - also eine Nichtherausgabe, die man hätte verstehen können.

Das Kind wurde mit der Polizei abgeholt...

Interessant, dass es beim Nichteinhalten der Termine des KV völlig wurst ist, da kann man gar nichts machen. Selbst wenn der 10 sek vorher per sms den vereinbarten Termin absagt und man dafür vielleicht selbst Verabredungen oder Termine platzen lassen muss - da hat man keinerlei Möglichkeiten. Rücke ich als Mutter mein Kind nicht raus, wird die Polizei gerufen... auch schön.

LG Sue

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Re: So bin wieder da und ..

Antwort von mariecarma am 22.06.2010, 22:13 Uhr

der KV hat mir auch schon mal per Anwalt mitteilen lassen das wenn die Kinder nicht wie vereinbart im Urteil dann und dann abgeholt werden dürfen er sie mit der Polizei raus holt. Damals ging es darum das die Frau von ihm handgreiflich gegenüber meinem Sohn 5 Jahre geworden ist.
Termine die beim JA stadtfinden sollten um es zu klären wurden nicht eingehalten, er sagte zu der Frau vom JA nur telefonisch , es sei doch alles in Ordnung, es wurde da eine Vereinbarung vom JA getroffen das er die Kinder nicht mehr über Nacht hattte.

Jetzt waren sie ja schon seit längerem auch wieder das ganze WE da und jetzt fängt schon wieder sowas an.
Frage mich echt ob man da nicht was anderes machen kann, Gutachten oder sowas von ihr und ihm, ach was weiß ich, is doch wahr.

Ich möchte eigentlich nur das die Kinder ihren Vater sehen, aber doch nicht unter diesen Umständen.

P.S. : Beim JA habe ich heute niemanden erreicht auf den Rückruf seit Montag warte ich jetzt noch.

lg

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Verweigerung

Antwort von Panija am 22.06.2010, 22:31 Uhr

Hallo

Wenn im Urteil nix wegen Geld etc. festgesetzt ist, dann kann er gar nichts machen !
Wir hatten das ja auch, als der Sohn wieder verweigert wurde, und sie ihm dann am Fenster noch die Augen zuhielt, als mein Mann dem winkenden un drufenden Kind zurückwinken wollte.
Und ihm grinsen den Mittelfinger zeigte !!

Da ist er zur Polizei und wollte, dass sie das zumindest aufnehmen, notieren.
Nicht vollziehen, eben nur bestätigen irgendwie, er war hilflos.

Haben sie nicht gemacht, nix haben sie gemacht.
Ohne entsprechenden Beschluss dazu im Urteil kann er lange zur Polizei laufen.

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Re: verweigertes Umgangsrecht - und dann ?

Antwort von Philipp2000 am 26.06.2010, 14:18 Uhr

Gibt es eben doch!!!
Umgangsboykott: Antrag auf Zwangsgeld.
Nichtzahlung: Beugehaft und Kind während der Haft beim KV.

Daraus resultierend: Antrag auf Prüfung der Erziehungsfähigkeit der KM
Danach: KV stellt antrag auf SR und ABR

Resultat: KV bekommt Kindesunterhalt von KM

http://www.väter-für-gerechtigkeit.de

http://www.väterwiderstand.de

Kinder brauchen beide Eltern! Wann begreit ihr das mal ??

Wer ein Kind als Druckmittel einsetzt ist ein Verbrecher.

Und das Kind PASt sowieso!!!!!

Philipp2000

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