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Geschrieben von faya am 03.06.2010, 20:51 Uhr

gesetzliche Grundlage fürs Umgangsrecht

Meine Freundin hatte neulich Gerichtsverhandlung weil der Vater das Umgangsrecht für den Sohn ( anderthalb Jahre alt ) ausweiten will.

Er bekommt das Kind jetzt schon einen Tag in der Woche und zwei Sonntage im Monat. Nach der Gerichtsverhandlung jetzt 3 Sonntage im Monat.

Im Oktober will die Mitarbeiterin vom Jugendamt , (die das erweiterte Umgangsrecht befürwortet für die Entwicklung des Jungen) , klären, ob es noch mehr ( ! ) erweitert wird.

Meine Freundin befürwortet durchaus, daß der Kleine seinen Papa oft sieht, aber das er ihn nun mehr Sonntage hat als sie selbst und das noch mehr erweitert werden soll - das finde ich merkwürdig.

Wo gibt es Grundlagen dafür und kennt ihr so etwas auch ?

 
37 Antworten:

Re: gesetzliche Grundlage fürs Umgangsrecht

Antwort von Savanna2 am 03.06.2010, 21:14 Uhr

Bleibt er denn über Nacht?
Das finde ich auhc viel, soll er ihn doch 2x Wo nehmen und Wochenende 50/50.

Meißtens werden Kinder unter 3J gar nicht übers We weggegeben habe ich mal gelesen und Betreuung und Umgang hauptsächlich im häusl.Umfeld.

Aber ob das stimmt weiß ich nicht.

Wie kommt denn das Kind damit klar?

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P.S.

Antwort von Savanna2 am 03.06.2010, 21:15 Uhr

Also ich war beim Ja zu Beratung und die meinte 2x Wo das Kind 1,5 St. sehen lassen wäre eigentlich mehr wie normal üblich.

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nicht immer gerecht

Antwort von Sonnen-Blume2 am 03.06.2010, 21:20 Uhr

Hallo

Wie alt ist der Junge denn? Meine Kinder sind 5-6J. alt und sehen ihren Vater alle 14. Tage Sonntags. Er hat sich all die Jahre nur schlecht um sie gekümmert und selbst während der Ehe kaum betreut und wenn, dann war er sehr lieblos zu den Beiden.

Jetzt will er auch zum Jugendamt um mehr Umgang durch zu setzten, was mir auch Sorge bereitet. Nach jedem Sonntag, mit ihm kommen sie völlig aufgehetzt gegen mich zurück. Ich habe es dann tagelang schwer mit ihnen bis sie wieder "normal" sind.

3 Sonntage halte ich selbst in einer harmonischen Vater-Kind-Beziehung viel. Als Mutter möchte man mit dem Kind ja auch noch schöne Freizeittage im Monat und die sind halt meinstens Sonntags.

Ich würde eher schauen, dass er sich mehr am Alltag beteiligt; also unter der Woche. Die Kinder von der Schule holt, zum Essen mal zu ihm oder er bringt das Kind ins Turnen.
Das würde halt auch die Mutter entlasten und der Papa hat auch mal was vom Alltagsgeschäft.

LG

Sonnenblume

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Re: Nachtrag

Antwort von Sonnen-Blume2 am 03.06.2010, 21:25 Uhr

die Frage ist auch: Wie lange denn Sonntags?

Mein Nochmann hat die Kinder dann schon den ganzen Tag, von früh morgens bis abends. Da finde ich dann 2 Sonntage schon ausreichend.

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Re: gesetzliche Grundlage fürs Umgangsrecht

Antwort von Möhrchen am 03.06.2010, 22:10 Uhr

Arbeit sie? Arbeitet der Vater? Ist er Kleine zusätzlich fremdbetreut?

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Re: gesetzliche Grundlage fürs Umgangsrecht

Antwort von faya am 03.06.2010, 22:14 Uhr

Sie studiert tagsüber, der Kleine ist anderthalb und wird auch von ihren Eltern betreut und der Vater parkt ihn auch schon mal bei seinen Eltern.

Er ist jedesmal aufgeregt wenn er wieder zurückgebracht wird und will nicht zu seiner Mama - weil bei Papa und den "Schwiegereltern" das Spaß-und-Verwöhnprogramm läuft und weil er eben auch noch sehr klein ist.

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Re: gesetzliche Grundlage fürs Umgangsrecht

Antwort von Savanna2 am 03.06.2010, 22:18 Uhr

Na ja was heißt parken,er darf das Kind doch mal zu seinen Eltern geben macht sie ja auch.

Wie lange ist das Kind Sonntags bei ihm?
Die mutter muss doch irgendwas abgelehnt haben sonst wäre es nicht vor Gericht gegangen?

Aber wie gesagt ich fände 2We op dann hat jeder 2 Spaß Tage und dann soll er das Kind während der Woche nochmal holen.

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Re: gesetzliche Grundlage fürs Umgangsrecht

Antwort von Möhrchen am 03.06.2010, 22:30 Uhr

Umgang mit den Großeltern väterlicherseits ist ja auch in Ordnung und soll so sein;-) Bei uns findet der allerdings auch unabhängig vom Papa-Umgang statt...wenn das bei ihr nicht der Fall ist, fällt das auch noch ins Papa-Zeitfenster...Bei kleineren Kinder sind kürzere Abstände besser, um eine gute Bindung auszubauen / aufrechtzuerhalten. Wenn ich das noch einrechnen würde, sähe die Bilanz bei uns ähnlich aus: Sonntags bzw. am WE ist meine Tochter alle 2 Wochen beim Papa und an meinen WE sind wir oder sie alleine oft bei seinen Eltern...

Hat sie Angst, nicht mit dem Verwöhn-Programm mithalten zu können oder hat sie wirklich Angst, nicht genügend Freizeit mit ihrem Kind zu haben?

Sie kann doch an den Sonntagen viel fürs Studium tun und hat dann unter der Woche mehr Zeit für den Kleinen...

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Re: gesetzliche Grundlage fürs Umgangsrecht

Antwort von susafi am 03.06.2010, 22:38 Uhr

also sie sollte auch schon 2 Sonntage haben... finde es ein wenig übertrieben... würde mir einen Anwalt suchen bzw. den Anwalt wechseln... wenn er sich noch mehr einklagt hat er das Kind ja bald ganz...

sagen können wir dir dazu auch nichts... für mich persönlich wäre es "to much" ... aber wie die gesetzliche Grundlage ist kann sie nur einen fähigen Anwalt fragen... das weiß hier keiner...

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Re: gesetzliche Grundlage fürs Umgangsrecht

Antwort von UnPrEdiCtAbLe77 am 03.06.2010, 23:28 Uhr

sorry aber anstatt froh zu sein das der kv sich kümmern will (auch wenn er mal seine eltern einspannt die ja immerhin oma+opa sind) wo is das problem?
gibt soviele väter die sich null kümmern und da man als alleinerziehende 90% da ist für den nachwuchs sollte man doch froh sein auch mal ne pause zu haben oder?
und ja das darf frau sich erlauben oder etwa nicht?

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Re: gesetzliche Grundlage fürs Umgangsrecht

Antwort von amadeus_hates_music am 04.06.2010, 2:36 Uhr

"und da man als alleinerziehende 90% da ist für den nachwuchs sollte man doch froh sein auch mal ne pause zu haben oder?
und ja das darf frau sich erlauben oder etwa nicht?"

Wer immer du bist,

Ich LIEBE MEIN KIND 24/7 und bin nicht "dankbar" es 10% meiner Zeit "los zu werden". Ich muss mir auch keine "Freizeit erlauben".
Ich organisiere höchstens kinderfreie Zeit, wie es für Kind, Mutter und Babysitter passt.

Eine Kinderbetreuung ist nur dann eine Entlastung für mich, wenn sie emotional UNBELASTET ist.

ahm

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@UnPrEdiCtAbLe77

Antwort von susafi am 04.06.2010, 7:22 Uhr

ich wäre auch froh wenn sich KV kümmern würde... allerdings wäre mir es nicht recht wenn ich kaum noch ein Wochenende mit den Kindern habe... 3 Sonntage ist schon zuviel und dann noch wöchentlich 1 Tag... sind ja schon insgesamt 7 Tage im Monat, wo andere 4 Tage (2 Wochenenden) haben, wenn er sich noch mehr Umgang einklagt hat sie ihn bald gar nicht mehr... also Übertreibe mal nicht... so mal es auch MEINE Meinung ist... für mich wäre es zuviel... wer damit Leben kann bitte... soll nicht mein Problem sein...

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Warum nicht.....

Antwort von Richie am 04.06.2010, 7:45 Uhr

Hallo faya,

.....Halbe-Halbe? Das täte allen gut.

Man muß nur die Wechsel gut organisieren und absprechen, um Streit zu vermeiden. Soll jetzt über jeden Wochentag gestritten werden?

Wieso muß ein Vater zu Gericht, um einen Tag mehr Umgang zu bekommen?
Die Mutter hat das Kind doch sowieso zu 75%.


MfG Richie

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Re: @UnPrEdiCtAbLe77

Antwort von UnPrEdiCtAbLe77 am 04.06.2010, 9:42 Uhr

der papa hat 7(!) tage von nebenbei bemerkt ganzen 30 (oder 31 oder auch mal 28) im monat und das ist zuviel?
und auch wenn es am anfang vielleicht schwierig ist wenn die kurzen vom papa zurück kommen - ich habs auch durch und das spielt sich mit der zeit ein!
und von wegen verwöhnen - du bietest deinem kind sicher genauso viel oder sogar mehr - aber der kv hat nur wenig zeit dafür und dann ist es doch logisch das es mehr verwöhnprogramm in der zeit gibt die er hat oder?
wie schon erwähnt - ich will hier niemanden angreifen - ich verstehs nur nicht das einem kv der sich kümmern will steine in den weg gelegt werden!
gibt genug andere denen ihre kinder auf deutsch gesagt SCHEISSEGAL sind!

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Was denkt ihr jetzt wohl über mich!!!

Antwort von jessica261179 am 04.06.2010, 9:44 Uhr

Der Papa hat die Kinder manchmal 3-4 mal die Woche!!
Und es tut den Kindern gut und dem Vater auch. Warum haben eigentlich immer nur die Mütter Rechte? Der Vater liebt die Kinder genau wie ich auch.

Und noch was.....ich geniesse die Zeit in der mal Ruhe ist....bin ich jetzt Egoistisch???
Ich müsste bekloppt sein wegen sowas zum Gericht oder zum Jugendamt zu rennen....da habe ich keine lust zu.
Jeder so wie er meint.....lg Jessica

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@amadeus_hates_music

Antwort von UnPrEdiCtAbLe77 am 04.06.2010, 9:46 Uhr

wer hat was von LOS WERDEN gesagt? ich nicht!
und ich bin eben der meinung das vollzeit mamas auch das recht auf ein wenig freie zeit haben - das hat doch nichts damit zu tun wie sehr ich mein kind liebe!

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Re: Was denkt ihr jetzt wohl über mich!!!

Antwort von UnPrEdiCtAbLe77 am 04.06.2010, 9:48 Uhr

schön das ich nicht allein so denke!

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Re: Was denkt ihr jetzt wohl über mich!!!

Antwort von Keks10 am 04.06.2010, 9:49 Uhr

da wir auch in trennung mom. noch in der alten wohng. zus. wohnen, ist es bei uns so....der kv fährt von freitag abend zu samstag abend nach hause mit unserer gem. kleinen.....da kann ich auch mal relaxen.....u. ab juli ist es dann so, dann nimmt er die kleine alle 14 tage mit über nacht nach hause u. in der woche kommt er dann 1x.....

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Finde die Argumentation total überzogen

Antwort von Schreckschraube am 04.06.2010, 10:28 Uhr

Oh, da hat der Vater sie mehr Sonntage als die Mutter!! Was für ein Drama!!

Und die restlichen Tage? Kann man nur sonntags Spaß haben???

Ich gehe mal davon aus, dass solche Streitigkeiten über Prozesskostenbeihilfe finanziert werden! Wer so einen Pipifax selbst bezahlen muss, findet sinnvolle Regelungen!

Und mit sinnvoll meine ich sinnvoll fürs Kind und nicht fürs Ego von Mama und Papa!!

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Re: gesetzliche Grundlage fürs Umgangsrecht

Antwort von shinead am 04.06.2010, 10:58 Uhr

Mal so zu den bisherigen Kommentaren:

Ich finde es bemerkenswert, in welche Richtung solche Threads immer abrauschen. Es wird von der Threaderstellerin doch geschrieben, das die Mutter nichts gegen den Umgang per se hat, im Gegenteil sie befürwortet es. Und trotzdem kommen gleich die "sei doch froh"-Kommentare *kopfschüttel*

Die Mutter ist Studentin und ist wahrscheinlich unter der Woche eingespannt wie eine Vollzeit arbeitende Mutter. Da bleibt (bei aller Liebe) nicht viel Zeit am frühen Morgen und am Abend für "Spaß". Samstags ist Haushalt und Einkaufen angesagt und *tata* da bleibt tatsächlich "nur" der Sonntag für tatsächliche Unternehmungen im größeren Sinne... Zeit ist nunmal knapp.

Ich würde dem KV unter der Woche Termine anbieten. Zwei fände persönlich gut. Da könnte er das Kind vom KiGa holen und tatsächlich Alltag mit dem Kind leben. Zusätzlich dann noch jeden zweiten Sonntag. So kann man m.E. am besten auf eine stabile Vater-Kind-Beziehung hinarbeiten. Nicht nur Sonntag. Nein - Alltag muss erlebt werden! Darum geht es im Leben.

Mein Rat: Gegenvorschlag vorbringen. Mit der Dame vom Jugendamt sprechen. Argumentation gegen einen weiteren Sonntag vorbereiten (z.B. durch Erläuterung des Tagesablaufs) und dann auf Alltag drängen.

Gruß
Corinna

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Feinheiten

Antwort von Richie am 04.06.2010, 11:08 Uhr

Hallo shinead,

es wird zwar geschrieben, dass die Mutter nichts gegen den Umgang des Vaters habe, dann wird aber unterstellt, der KV ''parke'' sein Kind bei seinen Eltern.
Daran erkennt man doch eindeutig, dass es sich um ein heuchlerisches Lippenbekenntnis handelt, das nur die Abneigung gegen den Umgang des Vaters verdecken und schönreden soll.

Ich kann zwar ihren Wunsch nach zwei Sonntagen im Monat verstehen, wundere mich aber, dass hier nicht gleich auf eine Halbe-Halbe - Regelung hingearbeitet wird anstatt sich an einem Wochentag festzubeißen.

Die Mutter 'parkt' das Kind doch auch bei ihren Eltern.


Mfg Richie

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Re: Feinheiten

Antwort von UnPrEdiCtAbLe77 am 04.06.2010, 11:33 Uhr

ok sie studiert und hat bestimmt ne menge zu tun aber is das jetzt die schuld des kv?

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Wie?

Antwort von Richie am 04.06.2010, 11:53 Uhr

Hallo UnPrEdiCtAbLe77,

das ist doch eine ganz andere Frage. Um ''Schuld'' ging es doch sowieso nicht.

Der Vater wird auch eingespannt sein, ebenso wie sie.

MfG Richie

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Re:

Antwort von Dreierbande am 04.06.2010, 12:33 Uhr

Wäre der Vater denn überhaupt bereit, einem Wechselmodelel 50/50 zuzustimmen und das auch zu machen? Meine Erfahrungen gehen eher in die Richtung, daß lieber Umgang am Wochenende gewünscht ist, weil man da nicht irgendwelchen Verpflichtungen nachkommen muß, und höchstens mal nen Nachmittag in der Woche, aber dann bitte ohne Übernachtung.

Bei Ex2 und mir war vor 3,5 Jahren auch das Wechselmodell angedacht, das war auch einer Gründe, weshalb ich den ganzen Fez überhaupt mitgemacht habe mit der Wohnungstrennung etc. Ex nebenan, Tür an Tür, damit die Kids Mama UND Papa in unmittelbarer Nähe haben. Nach 3 Monaten war Ex2 dabei angelangt, nur noch jedes Wochenende im Wechsel einmal Freitag einmal Samstag die Kids zu nehmen inklusive Übernachtung, nach weiteren 3 Monaten nur noch alle 2 Wochen, seit 1,5 Jahren nichtmal mehr ne Übernachtung, es ist ihm zu stressig, er muß morgens ausgeschlafen sein für die Abeit etc.

Nachdem jetzt die Wohnung gekündigt ist, will er wieder das Wechselmodell, zieht aber in eine ganz andere Stadt in ein ganz anderes Bundesland und Sohnematz kommt hier in die Schule (Körperbehindertenschule), da ist so ein Wechselmodell nicht mehr möglich, und ich soll nun schuld sein, daß es nicht klappt (seiner Ansicht nach), nun will er auf alle 2 Wochen Umgang klagen - obwohl Umgang nie ein Problem war und er selbstverständlich alle 2 Wochen sein Wochenende mit den Kids haben kann (und zwischendurch, wenns zeitlich machbar ist ebenfalls).

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@UnPrEdiCtAbLe77

Antwort von Sonja31 am 04.06.2010, 13:41 Uhr

"gibt genug andere denen ihre kinder auf deutsch gesagt SCHEISSEGAL sind!"

Mag ja sein, aber was hat dies gerade mit der AP zu tun??

Muss sie jetzt stellvertretend für Andere ihr Kind die meisten Sonntage beim Vater lassen? In den Alltag kann sich doch ein Vater eher einbringen: Arztbesuch, Krabbelgruppe, Kinderturnen, Kindergarten-Elternabend, was weiß ich.

Ansonsten sind jeder Umgang und alle Umstände doch jeweils anders! Es gibt sensible Kinder, Väter die sich gut kümmern aber auch Väter die das nicht so gut im Griff haben, usw.
Ansonsten wäre vieles leichter, wenn vor allem das Kindeswohl immer Vordergrund stehen würde. Spreche gerade aus Erfahrung, sorry:-(
Es sollten Lösungen gefunden werden, mit denen JEDER leben kann, nicht nur wie in dem Fall der Vater.

Warum muss man immer jedes Problem das jemand hat, so abtun, nur weil es nicht das Eigene Problem ist?
Immer diese "stell Dich nicht so an" Nummer

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shinead

Antwort von Savanna2 am 04.06.2010, 13:49 Uhr

das war auch meine Idee,
mehr unter der Woche anbieten und Wochenende jeder 2.

Aber die Frage ist doch auch warum muss der Vater vor Gericht ziehen, dann hat die Mutter sich ja bei irgendwas quergestellt.

Und wie lange das Kind So beim Vater ist wissen wir auch nicht.

Er könnte das Kind doch auch Sa holen statt So, dann kann die Mutter in Ruhe einkaufen,HH erledigen und hat den So Zeit für Spaß.

Ausserdem ist es nicht egoistisch zu sagen dann hat man mal Zeit für sich, das ist ja kein Abschieben doch ein Kind braucht auch eine entspannte Mutter

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@Sonja31

Antwort von UnPrEdiCtAbLe77 am 04.06.2010, 14:05 Uhr

~Es sollten Lösungen gefunden werden, mit denen JEDER leben kann~
da gebe ich dir vollkommen recht so seh ich das auch!
ich finde es nur schade das viele ex-paare sowas nicht so klären können das es für alle gut ist!
und wie in einem andern beitrag erwähnt kann man ja auch mal den samstag nehmen damit die mama zeit für andere sachen hat!
ja ich hab diese probleme nicht und weiss das auch zu schätzen - aber das lass ich mir auch nicht vorwerfen!
finds halt schade das es das nicht öfter gibt!
wäre halt echt einfacher für alle beteiligten oder is das falsch?

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Re: gesetzliche Grundlage fürs Umgangsrecht

Antwort von +emfut+ am 04.06.2010, 16:18 Uhr

Ich frage mich, was der gute, deutsche Haushalt macht, wenn man ihn nicht samstags sondern sonntags erledigt.

Werden Fenster sonntags nicht so sauber wie samstags? Wird die Wäsche nur samstags nicht nur sauber, sondern rein? Schreien die Fußleisten vor Schmerzen, wenn man sie sonntags wienert?

Einkaufen ist eine Sache von einer Stunde - und selbst, als ich Vollzeit gearbeitet habe, habe ich das samstags tunlichst vermieden. Eine Studentin sollte in der Lage sein, das unter der Woche zu erledigen. Also bleiben ihr pro Monat 4 (!!!!!) Samstage UND 1 Sonntag - gegenüber 3 Sonntagen für Papa - das ist selbst dann, wenn man die Wochentage wegen viel zu tun komplett außer acht läßt, ein Vorteil von 5:3 für sie.

Nein, ich finde nicht, daß sie Grund zum Jammern hat.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: schliesse mich emfut an,

Antwort von Anjaunddavid am 04.06.2010, 16:27 Uhr

(mal wieder);-) sehe ich genauso. Ich finde das so verdammt nervig, dass man (frau) sich immer so vehement an dem SONNTAG festklammert. Als ob es das Kind interessiert, was man für einen Tag hat;-) )
UNd ich denke, wenn man mit Kindern so ausgelastet ist (wie auch ich); dann geniesst man jede freie Minute und ist um jeglichen Freiraum dankbar..

Faya, wie geht es deiner Tochter????

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Re: schliesse mich emfut an,

Antwort von Savanna2 am 04.06.2010, 16:33 Uhr

Umgekehrt kann man genausogut fragen warum dann der Vater es Samstag nicht holt?
Er hat ja sonst ohne Kind alle mögliche Freizeit.

BEi uns war es auch immer so, Sa sind noch die restl.Pflichten erlediggt worden und Sonntag war einfach der Ausflugtag.

Ich kann sie schon verstehen.
V.a. gibt es genug die Sa arbeiten müssen wenn man zb was mit anderen unternimmt könnten diese uU Sa nicht.

Oder wo man einfahc mal zu Oma Kuchen essen geht, also Samstag geht da bei der älteren Generation eher nicht.

Aber ist ja wie gesagt ansichtssache.

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Re: schliesse mich emfut an,

Antwort von carisma21 am 04.06.2010, 18:50 Uhr

Wisst Ihr, ich möchte auch mal was los werden. Ich arbeite vollzeit, 41 Stunden-Woche. Wirklich Zeit habe ich also nur am Wochenende. Putzen tue ich Sa oder So, das ist mir egal. Allerdings ist es da schon mit einem Sonntag oder Samstag -bei uns lief das im Wechsel- echt anstrengend. Kind will am Woende ausschlafen, dass ging aber am "Papa-Tag" nicht. Papa war aber immer unfelxibel, alles mußte pünktlich auf die Minute ablaufen. Kind kam zu spät -auch nur ein paar Min- Zwansmittelantrag...
Stress führte dazu, dass Kind gar nicht mehr hinwollte. Hinzu kam noch, dass der Kleine vom KV so massiv unter Druck gesetzt wurde, dass er danach tagelang Verhaltensauffälligkeiten zeigte. Und die waren wirklich heftig, denn er ist seit zwei Jahren in kinderpsych. Behandlung.
Unser KV macht auch überall den Eindruck, dass er sich "liebend" ums Kind kümmern will. Dabei geht es gar nicht darum, sondern ihm geht es darum mich und unsere Familie fertig zu machen. Anders ist das nicht zu erklären. JA etc. haben ihm aber sein Schauspiel abgekauft und den Umgang immer weiter ausgedehnt. Mit Folgen für den Kleinen. Seine Diagnose lautet mittlerweile "emotionale Störung"...
Es gibt halt einfach auch Väter die wollen sich nicht aus den richtigen Gründen "kümmern"...
Das verkennt ihr hier meiner Meinung nach. Jedes Mal, wenn jemand sich auch nur im geringsten gegen Umgang äußert, bekommt er hier verbal tierisch was um die Ohren.. Nach dem Motto "sei doch froh", ist doch super, wenn er sich kümmern will. Wenn man allerdings sowieso nur wenig Zeit mit dem Kind hat, nach dem Umgang tagelang noch die "Nachwehen" genießen muss und bei uns -wirklich, ehrlich, nicht übertrieben, ich habe das von ärztlichen Seite schriftlich- , was man dann auch noch leisten muss, neben Job, Einkauf, putzen Wäsche etc, dann macht das keinen Spass und ist auch keine Entlastung! Und bitte entschuldigt, aber es gibt auch Väter, mit denen der Umgang für's Kind eben nicht positiv ist. Man kann das so pauschal nicht aburteilen. Warum sich unser KV kümmern will, weiß ich nicht, ihm geht es allerdings dabei NICHT um Kind, da sind sich alle einig. Und vielleicht ist auch das hier so ein Fall...

Grüße an alle

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Re: gesetzliche Grundlage fürs Umgangsrecht @Carisma21

Antwort von faya am 04.06.2010, 20:19 Uhr

das was du beschreibst könnte ein ähnlicher Fall sein. Wenn ein harmonisches Miteinander möglich wäre, dann hätte meine Freundin sicher nichts dagegen, daß der Umgang umfangreich ausfällt.

Wenn es nur darum geht, ihr eins auszuwischen, und den Eindruck habe ich stellenweise auch als Außenstehender, dann sieht die Sache schon anders auch.

Eine Anmerkung von mir persönlich.

Ich würde einfach auch den KV nicht jede Woche zweimal sehen wollen...

Dann hätte man doch eher was von einem freien Wochenende mit einer Übernachtung des Kindes. So hat man ständig ein verdrehtes Kind und blöde Diskussionen die man wirklich nicht jede Woche mehrmals haben will.

ER kann das Kind abends bequem abgeben und dann noch weggehen. Sie hat dann bis spätabends und nachts ein Kind das quengelig und überdreht ist, weil z.b. Vater und Schwiegereltern sich prinzipiell weigern, dem anderthalbjährigen Jungen den Mittagsschlaf, den er noch braucht, zukommen zu lassen.

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Na ja, dann kann man endlos spekulieren

Antwort von +emfut+ am 04.06.2010, 20:36 Uhr

Vielleicht hat er jenes und sie diese und das Kind welches und die Großeltern was ganz anderes und bei mir war das so und bei meiner Freundin anders und bei der Bekannten noch anders und neulich hat ein Mann in Franken seine Kinder vom Kindergarten abgeholt und erschossen und deswegen sollte man Männer generell von Kindern fernhalten.

Jede Meinung hier basiert auf dem, was geschrieben steht - und natürlich auch dem, was man selber erlebt hat. Hin und wieder bezweifle ich wirklich, daß die Schilderung hier so stimmt - aber erstmal kennen wir nur eine Seite (in dem Fall kennen wir sogar diese Seite nur "by proxy") und deswegen ist es eine der Grundregeln eines jeden Forums: Es kann immer auch ganz anders sein. Nur: dann können wir uns das Ganze auch sparen.

Grundsätzlich, ohne weitere Hintergrundinformationen zum Thema, wer hier wem über das Kind was auswischen möchte oder nicht oder doch oder vielleicht oder so: Es steht 5:3 an Wochenendetagen, und das ist kein Grund zum Jammern. Fertig.

Übrigens: Gerade hier wird immer wieder die Meinung vertreten, daß man ein so kleines Kind noch nicht beim Papa übernachten lassen kann. Und jetzt wird Papa geschimpft, weil er das Kind nicht über Nacht nimmt. Es bleibt ein schaler Nachgeschmack von "Wie man's macht..."

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Re: gesetzliche Grundlage fürs Umgangsrecht @Carisma21

Antwort von Savanna2 am 04.06.2010, 20:38 Uhr

Das kommt auch aufs alter des Kindes an.

Warum bleibt er denn nicht über Nacht?

Ich habe auch keine Lust meinen Ex 4-5x Wo zu sehen, aber es geht nicht um mich sondern ums Kind und dafür sollte man es shcon ertragen oder eine person wählen zb die Oma die das Kind übergibt.

Aber das ist wohl von fall zu Fall verschieden.

Ich habe auch den Eindruck meiner kommt eher wegen mir als wegen dem Kind und fragt mich ständig aus, aber was solls, sein Kind sieht ihn dadurch und alles weitere bleibt abzuwarten.

Ich versuche es einfach positiv zu sehen so habe ich wirklich mal 1-2St wo ich Getränke kaufen kann oder den HH erledigen.

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emfut

Antwort von Savanna2 am 04.06.2010, 20:42 Uhr

Ich denke bei 18 Monaten hängt die Übernachtung noch ganz stark vom Kind ab, ob es fremdelt in der Umgebung,dem vater,dem Einschlafritual usw.
Was nicht heißt dass der Vater es nicht auch kann aber eben nicht ohne Vorarbeit von jetzt auf gleich.
Es gibt ja Kinder die auch später (auch nicht Trennungskinder) nirgends schlafen oder es wollen und dann doch nicht können.

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Dann wäre meine Regelung auch zu viel

Antwort von nociolla am 05.06.2010, 13:33 Uhr

Bei uns ist es so das er die beiden jeden Mittwoch um 16 Uhr vom Hort holt und am Donnerstag sie wieder um 7.30 in die Schule bringt ( sie schlafen bei ihm ) .
Und alle 14 Tage holt er sie Freitag 16 Uhr vom Hort und bringt sie mir am Sonntag um 17 Uhr wieder .

Ich bin damit sehr glücklich auch wenn es mehr wie 7 Tage im Monat sind .

Gruß
Noci

Sonst hat die damals als sie noch klein waren auf de JA gesagt kleine Kinder sollen nicht die WE Regelung haben das ist zu lange für sie .
Lieber alle 2-3 Tage Stundenweise wie alle 14 Tage 2 Nächte .

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Re: gesetzliche Grundlage fürs Umgangsrecht

Antwort von Sabri am 06.06.2010, 0:14 Uhr

Hallo!
Keine Ahnung, ob es dafür gesetzliche Bestimmungen gibt. Können die Eltern das denn nicht untereinander klären?
Einen Tag in der Woche und jeden zweiten Sonntag ist doch schon mal gar nicht schlecht. Vielleicht könnte der Vater noch jeden zweiten Samstag dazunehmen. Ist das mit Übernachtung oder ohne?
Meine Kinder (3 und 8) sind einen Tag + Nacht in der Woche und einen Tag + Nacht am Wochenende beim Vater. Da der Weg dorthin sehr kurz ist, geht das ganz gut. Mein Ex musste allerdings anfangs erst davon überzeugt werden, die Kinder so häufig/lange zu nehmen. Ihm wäre zwar häufig, aber möglichst ohne Übernachtung und ohne Mahlzeiten lieber gewesen (er ist sehr bequem). Meine Tochter (8) hätte lieber nur einen Tag am Wochenende, möglichst ohne Übernachtung und möglichst nur so lange, bis sie aufs Klo muss (das ist ihr dort zu dreckig), mein Sohn am liebsten jeden zweiten Tag, dafür aber auch ohne Übernachtung und nur, wenn es Eis und Fernsehn gibt. Beide wollen aber auf keinen Fall ohne den anderen. Ich hätte am liebsten, dass mein Ex die Kinder zusätzlich zur bestehenden Regelung an all den Tagen nimmt (oder zumindest den Kleinen), an denen ich außerhalb der Kita-Öffnungszeiten arbeiten muss, was er aber leider nicht möchte und macht.
Ohne ein bisschen Kompromis geht es wohl nicht.
Gruß, Sabri

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hallo leute ich hoffe ihr könnt mir helfen ich hab ein problem. mein ex freund hat mich sitzen lassen als ich schwanger war. Und nun taucht er auf und möchte das umgangsrecht mit dem kind. unterhalt zahlt er nicht . was soll ich machen.?

von fungy 03.09.2009

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Stichwort: Umgangsrecht

Umgangsrecht des Vaters, wenn Tochter sich weigert?

Erstmal zu mir, habe zwei Mädels 13 und 10 Jahre alt, und bin seit knapp 6 Jahren geschieden. Bisher lief der Umgang eigentlich recht gut, der Vater hat die Mädels alle 14 Tage von Samstag bis Sonntagabend bei sich gehabt. Jetzt hat er seit ca. 3 Monaten eine neue ...

von asti_2 11.06.2009

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Stichwort: Umgangsrecht

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