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Geschrieben von Virgillia69 am 25.08.2011, 10:19 Uhr

Umgangsrecht

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, und zwar ist meine Geschichte das ich mit meinem Noch Mann zusammenlebe, das Kind das ich erwarte aber von einem anderen ist (mein Mann und ich waren getrennt in dieser Zeit). Der ET ist der 26.02 und mich würde interessieren, was ihr denkt wie es am besten ist. wie macht man es gut? wenn das Kind alle 2 wochen seinen Erzeuger sieht ( er würde es gerne sehen er möchte auch bezahlen dafür),oder wenn ich ihn nicht zahlen lasse und es komplett mit meinem Mann als Papa grossziehe. Ich habe keine Ahnung ob es gut ist für das kleine wenn es ein "Fremder" alle 2 wochen für ein WE mitnimmt. es hätte dann auch 2 papas... zu wem wird es papa sagen? zu meinem Mann mit dem es aufwächst oder zu seinem Erzeuger der es schliesslich auch sehen will. Für mich eine sehr schwere Entscheidung... da der Erzeuger auch ziemlich labil ist und momentan auch in therapeuthischer behandlung ist, Entscheidungen nur schwer treffen kann und auch noch eine NOCH Frau hat die auch in therapie ist wegen der ganzen Situation (für mich einfach unbegreiflich). Irgendwie ist die ganze Situation seltsam und es wäre für mich kaum tragbar mein Kleines ihm mitzugeben ( er wohnt 250 km weit weg) und er macht dort mit seiner Frau einen auf Familie (sie kann keine Kinder bekommen, ist auch schon 46). Das Kind weiss doch auch garnicht wo sein Zuhause ist... ich weiss, man kann alls langsam ranführen und langsam angehen und Kinder gewöhnen sich schnell an alles, ich habe schon 2 Mädchen, allerdings von meinem Mann. Was wäre denn in so einer Situation am besten für das krümel?
Bin schon ganz durch den Wind deswegen :((

Alles Liebe
Virg.

 
4 Antworten:

Re: Umgangsrecht

Antwort von shinead am 25.08.2011, 10:59 Uhr

Da das Kind ehelich geboren wird, ist erst einmal Dein Mann als Vater eingetragen. Der muss erst gegen die Vaterschaft klagen und den tatsächlichen KV angeben. Wird ein ganz schöner Hick-Hack werden.

Ich würde auf jeden Fall dafür plädieren, dem Kind seine biologische Abstammung nicht vorzuenthalen und auch dem KV das Kind nicht zu entfremden. Bis er das Kind mitnehmen wird, dauert es noch eine weile. Eine lange weile... Also mach' Dir besser keinen Kopf über (im wahrsten Sinne des Wortes) ungelegte Eier.

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Re: Umgangsrecht

Antwort von Virgillia69 am 25.08.2011, 11:40 Uhr

also wenn der KV beim JA die Vaterschaftsanerkennung unterzeichnet, wendet sich das JA doch an meinen Mann, und das Hick hack bleibt mir erspart dachte ich, zumal sich mein Mann nicht quer stellt und der KV ja noch vor der Geburt die Anerkennung unterschreiben würde.

Virg.

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Re: Umgangsrecht

Antwort von Sternspinne am 25.08.2011, 12:55 Uhr

Du gibst ihm ja nicht DEIN Kleines mit, sondern genauso auch SEIN Kleines.
Was spricht dagegen, dass er einen "auf Familie" macht?
Er hat ja definitiv ein Kind, oder?
Schließlich ist das Kind nicht dein Eigentum.

Warum stellt du es als so negativ dar, dass die beiden sich therapeutische Hilfe holen? Wenn sie keine Kinder bekommen kann, ist es doch völlig klar, dass sie darunter leidet, dass er jetzt ein leibliches Kind hat, sie aber nicht.
Auch sonst ist eine Therapie kein Grund, jemanden ein leibliches Kind vorzuenthalten.

Auf Dauer kannst und darfst du den leiblichen Vater deinem Kind nicht vorenthalten. Je ehrlicher du von Anfang an damit umgehst, desto besser. Die Kinder wachsen da - wenn es alle wollen und keine Machtkämpfe eröffenen, sehr natürlich mit auf. Schaden würde jede Art von Lüge, die du dem Kind auftischst, weil du es vor etwas beschützen willst. Es gibt nichts zu beschützen, es ist wie es ist und ist in Ordnung. Wenn du das dem Kind vermittelst, kann nicht viel schiefgehen.

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Re: Umgangsrecht

Antwort von Pamo am 25.08.2011, 15:27 Uhr

Euer Kind hat ein Recht auf die Wahrheit.

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