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Geschrieben von jessy-less am 29.10.2011, 13:29 Uhr

zu unten: umgangsrecht einklagen

erstmal danke für die antworten.
bisher lief es ganz gut alles, jetzt garnicht mehr...
er weigert sich den kleinen über nacht zu nehmen. das hatten wir vor monaten beim jugendamt ausgemacht und vor 4 wochen auch nochmal abgesprochen. er war einverstanden, den kleinen von samstag auf sonntag über nacht zu nehmen,
2 tage vor dem letzten we sagt er das ganze ab und weigert sich....wieso? weil er in ruhe mit seiner freundin *was auch immer" tun möchte...
er hat das ganze we für sich und alle 2 wochen wäre es ja nur das halbe we, wo er den kleinen hat, also immernoch genug wochenende mit freundin allein. (zeit, die ich nicht habe...ich muss mein privat/intimleben auch organisieren, aber darum gehts mir im prinzip nicht)

tja, jetzt macht er nur noch stress und ich bin ehrlich gesagt mit meiner geduld auch am ende und werde jetzt (noch wegen anderen dingen) einen anwalt aufsuchen und da er ihn ja tagsüber mal hat, denke ich, dass es vielleicht sinn macht, den umgang einzuklagen, damit der kleine auch dort schläft und vielleicht sogar mehr als nur diesen einen tag mit papa hat.

ich verlange ja nichts unmögliches von ihm...er hat auch den platz, dass der kleine da schläft. es ist reine bequemlichkeit und mich ärgern wollen. das gibt er ohne zeugen auch mir gegenüber zu. da nimmt er kein blatt vor den mund...

ich habe die ganze zeit die füße still gehalten, bin ihm wirklich immer extrem entgegengekommen. wir hatten wieder ein gutes verähltnis und jetzt legt er plötzlich so los...

 
2 Antworten:

Re: zu unten: umgangsrecht einklagen

Antwort von Nimo1107 am 29.10.2011, 14:28 Uhr

Dann hat er doch aber Umgang ?

Hat er das mit der Freundin so gesagt, oder ist das Deine Interpretation ?

Liest sich für mich eher nach Erziehungsberatung als Klage, denn ihr seid noch nicht auf der Elternebene angekommen !

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Re: zu unten: umgangsrecht einklagen

Antwort von susafi am 29.10.2011, 18:38 Uhr

Warum willst du ihm unbedingt dein Kind aufzwängen? Ganz offensichtlich ist es dort nicht willkommen, willst du dieses Gefühl wirklich dein Kind erfahren lassen?

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