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Geschrieben von Marina111182 am 11.01.2012, 22:03 Uhr

Umgangsrecht des KV

Hallo Zusammen,
ich bin neu hier und hoffe, das ihr mir bei meiner Frage helfen könnt... Und zwar, mein Sohn ist 14 Monate alt, ich habe mich zwei Monate nach der Geburt vom Vater des Kleinen getrennt. Wir haben beide das Sorgerecht, sind aber nicht verheiratet. Der Kleine lebt bei mir, der Vater kommt ihn bisher zweimal die Woche für paar Stündchen besuchen. Jetzt möchte ich gerne wissen, was für Rechte der KV in Bezug auf das Umgangsrecht bzw Besuchsrecht hat.

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe

LG

 
9 Antworten:

Re: Umgangsrecht des KV

Antwort von Savanna2 am 11.01.2012, 22:13 Uhr

hallo

was möchtest du denn genau wissen bzw was ändern?

wenn es doch so gut läuft dann lasst es doch so

lg

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Re: Umgangsrecht des KV

Antwort von Thelmalouise am 11.01.2012, 23:50 Uhr

In der Regel läuft es meist auf jedes 1. Wochenende von Fr.-So. und die hälftigen Ferien hinaus.
Feiertage wie Weihnachten und Heilig Abend im jährlichen Wechsel.
Bei den ganz Kleinen ist ein zusätzlicher Nachmittag in der Woche für eine gute Bindung zu empfehlen.

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Re: Umgangsrecht des KV

Antwort von spiky73 am 12.01.2012, 7:24 Uhr

was genau ist denn deine frage?

ein vater hat IMMER ein besuchs- bzw. umgangsrecht, das hat mit dem sorgerecht nix, aber auch gar nix zu tun?!

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Feiertage wie Weihnachten und Heilig Abend im jährlichen Wechsel.

Antwort von shinead am 12.01.2012, 7:40 Uhr

>>Feiertage wie Weihnachten und Heilig Abend im jährlichen Wechsel.

Regelung vor den Gerichten (wenn es soweit kommen muss) lautet normalerweise, dass das Kind hohe Feiertage (Ostersonntag, hl. Abend, Geburtstag) bei dem Elternteil verbringt, bei dem der Lebensmittelpunkt liegt.

Bei ganz kleinen Kindern wird häufig noch nicht über Nacht der Umgang gestaltet, dafür eher häufig.

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Re: Feiertage wie Weihnachten und Heilig Abend im jährlichen Wechsel.

Antwort von Thelmalouise am 12.01.2012, 9:20 Uhr

Ups, stimmt, sorry, so war es , hast Recht.

Wünschenswert bei guten Umgang ist es jedoch im jährlichen Wechsel, was auch oft so gemacht wird.

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Re: Umgangsrecht des KV

Antwort von Marina111182 am 12.01.2012, 10:03 Uhr

Erstmal vielen Dank für die Antworten..

Also um genauer auf das Thema einzugehen...
damals, bevor ich mich vom Vater des Kleinen getrennt habe, hat er sich schon so gut wie gar nicht um Yanic gekümmert, ich habe fast alles alleine gemacht... ihm waren andere Dinge wichtiger. Wir haben es halt nach der Trennung so geregelt, das der Vater zweimal die Woche für paar Stündchen den Kleinen besuchen kann. Jetzt möchte er den Kleinen aber mal für paar Stünchen mit zu sich nach Hause nehmen. Das bereitet mir aber Bauchschmerzen, da der KV noch sehr unbeholfen und nicht sehr geduldig ist. Ich habe ihm Vorgeschlagen, das ich die erstenmal mit komme, da der Kleine die Umgebung noch nicht kennt und ich mir auch ein Bild von dieser machen möchte. Ich möchte nur gerne wissen, da Yanic bei mir lebt und da ich alle Entscheidungen, was den Kleinen im täglichen Leben entsprechen, treffen darf, in wie weit ich das zulassen muss, das der Kleine jetzt schon mit zu ihm nach Hause geht und die beiden alleine sind, wenn ich das noch nicht möchte???

Ich möchte dem Kleinen nicht den Vater vorenthalten, ich möchte einfach nur erstmal die gewisse sicherheit haben, das er sich dann auch anständig um ihn kümmert, wenn ich nicht dabei bin.

Ja und zu dem, wenn es dann mal so weit ist, das der Vater Yanic übers WE hat... ist da irgendwie was gesetzlich festgelegt, ab welchem Alter man die Kinder über die Nacht weg geben soll? Ich finde, mit 14 Monaten ist der Kleine noch viel zu klein. Da sollte er doch schon mindestens 3 Jahre alt sein und schon sprechen können, oder?

Vielen dank für eure Hilfe

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Re: Umgangsrecht des KV

Antwort von Thelmalouise am 12.01.2012, 10:25 Uhr

Hallo

Wenn er es drauf anlegt und klagt, dann wird er ihn auch alleine bekommen.
Von daher würde ich es nicht darauf ankommen lassen.

Wie weit wohnt er denn weg ?

Wenn es nicht so weit ist, dann bist Du doch erreichbar, wenn was ist.

Es ist sein Kind, er wird es nicht zu Schaden kommen lassen.

Ihr könnt es doch langsam steigern, so gewinnst Du Vertrauen und der Vater Sicherheit, wenn er Dich erreichbar weiß.

Sprech mit ihm, über Deine Ängste und sucht gemeinsam nach Lösungen.
Unter Beobachtung wirken Männer oft unbeholfen, ist bei meinem auch so, und wir sind verheiratet und zusammen :-)

Papas machen Dinge anders, aber das wird dem Kind nicht zwangsläufig schaden.

Daher mein rat : Rede mit ihm, damit er auch auf Dich zugehen kann, und es nicht irgendwann vor Gericht endet, denn dann hast Du viel weniger Einfluss.

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Re: Umgangsrecht des KV

Antwort von xHoneySx am 12.01.2012, 12:32 Uhr

Warum ist es zu frueh mit 14 Monate sein Kind auch ueber Nacht beim Vater zu lassen?
Mein Sohn ist 18 Monate alt & ist jedes 2. Wochenende von Fr-So bei seinem Vater.
Er ist genauso ein Elternteil wie du es bist & es ist genauso wichtig fuers Kind soviel zeit wie moeglich mit dem Vater zu verbringen wie mit der Mutter.

Der KV von meinem Sohn ist bei weitem kein Engelchen. Haben wirklich viel durch machen muessen von der Trennung (schon in der Schwangerschaft) bis jetzt wo es gut laeuft. Aber sein Sohn ist ihm das wichtigste & um ihn kuemmert er sich super !

& alleine das der KV bei euch 2x die Woche kommt, heißt doch schon was. Wuerde ihn sein Kind nicht interessieren, wuerde er das nicht machen.
Dir hat vielleicht auch nicht jeder zugetraut dich gut um dein Kind zu kuemmern & trotzdem bist du mit sicherheit eine super Mutter. Du hattest die Chance dich zu beweisen, der Vater muss genauso seine Chance bekommen zu beweisen das auch er sich gut um sein Kind kuemmern kann, auch wenn du nicht dabei bist.
Ich kann deine bedenken verstehen, ich hatte auch ne menge angst meinen Sohn alleine mit seinem Vater zu lassen.. Wir haben angefangen mit 2 Stunden daraus wurde dann ein ganzer Tag & dann kam die erste Uebernachtung von Sa-So & mitlerweile sind wir bei nem ganzen Wochenende von Fr-So ! & ich bin froh das ich dem KV die Chance gegeben habe, mein Sohn brauch genauso seinen Vater, auch wenns ein bisschen gedauert hat, bis ich das akzeptiert habe ;)

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Re: Umgangsrecht des KV

Antwort von Savanna2 am 12.01.2012, 12:42 Uhr

er kümmert sich doch und vielleicht klappt das auch ebsser wenn du ihm einfach mehr zutraust und er in seinre umgebung ohne kontrolle ist.

bei uns war es anfangs so wie bei euch und ab 12 monaten dann hat er sie auch mitgeholt auch wenn ich der meinung bin und war er ist sich der verantwortung nicht bewusst, ungeduldig und auch mal lauter als ich aber der tag kommt eben irgendwann.

erstmal nur fü r 1 stunde dann 2 dann 3 und dann eben 1 tag

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