von kyara74 am 29.06.2011, 15:26 Uhr |
Nochmal wegen Umgangsrecht ... Feiertage
Mein Mann (bzw. sein Anwalt) hat bei Gericht diese Regelung eingereicht:
... die hohen Feiertage (Weihnachten, Silvester, ostern, Pfingsten) erfolgen im jährlichen wechsel der Parteien, an den kompletten Feiertagen sind dann zusammenhängend die Kinder bei dem jeweiligen Elternteil
beginnend im Jahr 2011 Weihnachten vom 20.12.11 bis zum 28.12.11 beim Kindsvater
Ostern 2012: Gründonnerstag bis Dienstag erster Schultag nach Ostern beim Kindsvater
:-((
DAS muss ich doch nicht mitmachen, oder???
Bisher haben wir uns die Feiertage immer geteilt. Irgendjemand sagte gestern, es zählt auch, wie es bisher praktiziert wurde... Also meint ihr ich habe ne Chance auf die hälftigen Feiertage weiterhin? Ich will doch an Weihnachten oder Ostern nicht komplett auf meine Kinder verzichten müssen... Und ich bezweifle auch, das die Kinder das wollen...
Ich finde das auch doof ...
Antwort von chartinael am 29.06.2011, 15:33 Uhr
und würde mir anwaltlichen rat einholen. Ich mag die geteilten Feiertage auch lieber. Kann aber verstehen, daß es zB wenn wegfahren geplant ist, es besser ist, den gesamten Zeitraum zu bekommen. Das wiederum hieße aber auch im Folgejahr, ebenfalls den gesamten Zeitraum zu gewähren.
Dieses Jahr möchte ich jedenfalls wieder geteilte Weihnachten.
Re: Nochmal wegen Umgangsrecht ... Feiertage
Antwort von shinead am 29.06.2011, 15:45 Uhr
Ich würde einen Gegenvorschlag bei Gericht einreichen. Vorher auch mit den Kindern über die Thematik sprechen, so kann gleich die Wünsche mit einfließen lassen.
Dem gemachten Vorschlag würde ich niemals zustimmen!
Re: Nochmal wegen Umgangsrecht ... Feiertage
Antwort von Strudelteigteilchen am 29.06.2011, 16:18 Uhr
Na ja, wünschen darf sich jeder was. Das ist ja zunächst mal ein Vorschlag - eine Idee, wie er es gerne hätte.
Grundsätzlich kann ich das so auch verstehen. Vor allem dann, wenn er mit den Kindern wegfahren will. Ich würde es auch irgendwie so haben wollen, weil ich Weihnachten mit meinen Kindern gerne bei meinen Eltern feiere, die 600 km weit weg wohnen - wenn ich die Kinder nur zwei Tage am Stück habe, lohnt sich die Reise nicht. (Bei mir stellt sich das Problem nur nicht, weil die Kinder den Vater nur alle 12 bis 18 Monate sehen, da er im Ausland wohnt.)
Du machst mit Deiner Anwältin halt einen Gegenvorschlag und begründest den. Der Richter wird dann die verschiedenen Argumente gegeneinander abwägen und entscheiden - meistens liegt das Ergebnis dann irgendwo in der Mitte.
Eine Prognose, wie das Urteil des Richters aussehen wird, kann nur unseriös sein, weil wir die Argumente der Gegenpartei nicht kennen - und weil jeder Richter da andere Prioritäten setzt. Wie heißt es so schön: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand."
Re: Nochmal wegen Umgangsrecht ... Feiertage
Antwort von mf4 am 29.06.2011, 16:41 Uhr
Das musst du mitmachen, wen das so vor Gericht erstritten wurde.
Sowas klärt man besser unter sich und wenn das nicht geht klärt es jemand, der nicht fragt, ob es dir paßt. So ist gleiches Recht für alle und das Kind hat die Feiertage mal bei Papa, mal bei Mama.
Wir machen das ganz anders, teilen uns rein.
4 Tage Ostern: 2 Tage Papa, 2 Tage Mama, Ostersonntag wenns paßt zusammen.
Weichnachten zusammen oder geteilt, wie es gerade für jeden günstig ist.
Da unsere Tochter am 25.12. Geburtstag hat feiern wir zusammen.
Silvester so, wer grad weg will und wer nicht nimmt die Kids.
Klappt seit 4,5 Jahren.
Bei uns war egal wie es bisher war
Antwort von nociolla am 29.06.2011, 17:01 Uhr
Der Richter sagte ein Vater der Normalen Umgang pflegt hat auch ein Recht auf die Hohen Feiertage .
Sie sind immer am 24.12 bei den einen und am 25.12 bei den anderen für den 26.12 entscheiden wir alleine nach Situation .
Bis jetzt haben wir dann immer gesagt am 24.12 - 25.12 15 Uhr bei den einen und vom 25.12 15 Uhr bis 26.12 Abends beim anderen Im nächsten Jahr ist es anders herum .
Der der die Kinder am 24.12 hat hat sie nicht am 31.12 .
Die Tage zwischen den Feiertagen regeln wir je nach dem wer Urlaub hat oft gehen sie da auch zu Oma .
Und nein das er sie vom 20-28.12 hat ist nicht normal und kenne auch keinen der das durch bekommen hat , mindestens einen der Tage vom 24.12-26.12 steht den jeweils anderen zu wurde mir so gesagt .
Genau wie am Geburtstag jeder der Elternteile seine Kinder sehen darf und drauf bestehen kann auch wenn es nur für 1 Stunde ist .
Nociolla
Re: Nochmal wegen Umgangsrecht ... Feiertage
Antwort von Patti1977 am 29.06.2011, 21:09 Uhr
und warum will dein mann alle 2 jahre auf weihnachten und ostern verzichten? kann doch auch nicht in seinem sinn sein. anwalt suchen und teilung befürworten.
Re: Nochmal wegen Umgangsrecht ... Feiertage
Antwort von kyara74 am 29.06.2011, 21:23 Uhr
...genau das ist ja die Frage, die ich mir immer wieder stelle. Für dieses Jahr will er die Feiertage komplett - und ich könnte wetten: nächstes Jahr kurz vor Weihnachten würde ihm bewusst werden, dass er die Kinder ja dann Weihnachten GAR NICHT hat und dann würde er mit Sicherheit drauf bestehen, die Kinder trotzdem sehen zu dürfen!
@all:
Ostern oder Weihnachten würde er nicht wegfahren mit den Kindern - dazu ist er viel zu faul.
Re: Nochmal wegen Umgangsrecht ... Feiertage
Antwort von Strudelteigteilchen am 29.06.2011, 22:38 Uhr
Nun ja, gerade WEIL ich faul bin, fahre ich über Feiertage gerne irgendjemanden besuchen. Wer hat schon Lust auf gelangweilte Kinder über mehrere Feiertage? Zumal an Weihnachten, wenn man die Brut nicht auf den Spielplatz scheuchen kann *seufz*.
Ansonsten: Wenn er es sich nächstes Jahr anders überlegt, dann hat er halt Pech gehabt. Auch das gilt both ways: Wenn Deine Regelung "gewinnt" und Dir nach einem Jahr einfällt, daß Du Weihnachten doch gerne wegfahren würdest - vielleicht zu einer neuen Flamme, die weiter weg wohnt - dann geht das eben auch nicht. Insofern sollten jede "Wunschregelung" von beiden Parteien auf ihre Zukunftstauglichkeit abgeklopft werden. Denn da Kompromisse auf Elternebene offensichtlich unmöglich sind, wird die gerichtlich festgelegte Regelung für eine lange Zeit gelten - kein Richter freut sich, wenn er die gleiche Frage alle paar Monate neu entscheiden darf.
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