Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

von kyara74  am 29.06.2011, 15:26 Uhr

Nochmal wegen Umgangsrecht ... Feiertage

Mein Mann (bzw. sein Anwalt) hat bei Gericht diese Regelung eingereicht:

... die hohen Feiertage (Weihnachten, Silvester, ostern, Pfingsten) erfolgen im jährlichen wechsel der Parteien, an den kompletten Feiertagen sind dann zusammenhängend die Kinder bei dem jeweiligen Elternteil

beginnend im Jahr 2011 Weihnachten vom 20.12.11 bis zum 28.12.11 beim Kindsvater

Ostern 2012: Gründonnerstag bis Dienstag erster Schultag nach Ostern beim Kindsvater

:-((

DAS muss ich doch nicht mitmachen, oder???


Bisher haben wir uns die Feiertage immer geteilt. Irgendjemand sagte gestern, es zählt auch, wie es bisher praktiziert wurde... Also meint ihr ich habe ne Chance auf die hälftigen Feiertage weiterhin? Ich will doch an Weihnachten oder Ostern nicht komplett auf meine Kinder verzichten müssen... Und ich bezweifle auch, das die Kinder das wollen...

 
8 Antworten:

Ich finde das auch doof ...

Antwort von chartinael am 29.06.2011, 15:33 Uhr

und würde mir anwaltlichen rat einholen. Ich mag die geteilten Feiertage auch lieber. Kann aber verstehen, daß es zB wenn wegfahren geplant ist, es besser ist, den gesamten Zeitraum zu bekommen. Das wiederum hieße aber auch im Folgejahr, ebenfalls den gesamten Zeitraum zu gewähren.

Dieses Jahr möchte ich jedenfalls wieder geteilte Weihnachten.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Nochmal wegen Umgangsrecht ... Feiertage

Antwort von shinead am 29.06.2011, 15:45 Uhr

Ich würde einen Gegenvorschlag bei Gericht einreichen. Vorher auch mit den Kindern über die Thematik sprechen, so kann gleich die Wünsche mit einfließen lassen.

Dem gemachten Vorschlag würde ich niemals zustimmen!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Nochmal wegen Umgangsrecht ... Feiertage

Antwort von Strudelteigteilchen am 29.06.2011, 16:18 Uhr

Na ja, wünschen darf sich jeder was. Das ist ja zunächst mal ein Vorschlag - eine Idee, wie er es gerne hätte.

Grundsätzlich kann ich das so auch verstehen. Vor allem dann, wenn er mit den Kindern wegfahren will. Ich würde es auch irgendwie so haben wollen, weil ich Weihnachten mit meinen Kindern gerne bei meinen Eltern feiere, die 600 km weit weg wohnen - wenn ich die Kinder nur zwei Tage am Stück habe, lohnt sich die Reise nicht. (Bei mir stellt sich das Problem nur nicht, weil die Kinder den Vater nur alle 12 bis 18 Monate sehen, da er im Ausland wohnt.)

Du machst mit Deiner Anwältin halt einen Gegenvorschlag und begründest den. Der Richter wird dann die verschiedenen Argumente gegeneinander abwägen und entscheiden - meistens liegt das Ergebnis dann irgendwo in der Mitte.

Eine Prognose, wie das Urteil des Richters aussehen wird, kann nur unseriös sein, weil wir die Argumente der Gegenpartei nicht kennen - und weil jeder Richter da andere Prioritäten setzt. Wie heißt es so schön: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand."

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Nochmal wegen Umgangsrecht ... Feiertage

Antwort von mf4 am 29.06.2011, 16:41 Uhr

Das musst du mitmachen, wen das so vor Gericht erstritten wurde.

Sowas klärt man besser unter sich und wenn das nicht geht klärt es jemand, der nicht fragt, ob es dir paßt. So ist gleiches Recht für alle und das Kind hat die Feiertage mal bei Papa, mal bei Mama.

Wir machen das ganz anders, teilen uns rein.

4 Tage Ostern: 2 Tage Papa, 2 Tage Mama, Ostersonntag wenns paßt zusammen.
Weichnachten zusammen oder geteilt, wie es gerade für jeden günstig ist.
Da unsere Tochter am 25.12. Geburtstag hat feiern wir zusammen.
Silvester so, wer grad weg will und wer nicht nimmt die Kids.

Klappt seit 4,5 Jahren.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Bei uns war egal wie es bisher war

Antwort von nociolla am 29.06.2011, 17:01 Uhr

Der Richter sagte ein Vater der Normalen Umgang pflegt hat auch ein Recht auf die Hohen Feiertage .

Sie sind immer am 24.12 bei den einen und am 25.12 bei den anderen für den 26.12 entscheiden wir alleine nach Situation .
Bis jetzt haben wir dann immer gesagt am 24.12 - 25.12 15 Uhr bei den einen und vom 25.12 15 Uhr bis 26.12 Abends beim anderen Im nächsten Jahr ist es anders herum .
Der der die Kinder am 24.12 hat hat sie nicht am 31.12 .
Die Tage zwischen den Feiertagen regeln wir je nach dem wer Urlaub hat oft gehen sie da auch zu Oma .

Und nein das er sie vom 20-28.12 hat ist nicht normal und kenne auch keinen der das durch bekommen hat , mindestens einen der Tage vom 24.12-26.12 steht den jeweils anderen zu wurde mir so gesagt .

Genau wie am Geburtstag jeder der Elternteile seine Kinder sehen darf und drauf bestehen kann auch wenn es nur für 1 Stunde ist .

Nociolla

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Nochmal wegen Umgangsrecht ... Feiertage

Antwort von Patti1977 am 29.06.2011, 21:09 Uhr

und warum will dein mann alle 2 jahre auf weihnachten und ostern verzichten? kann doch auch nicht in seinem sinn sein. anwalt suchen und teilung befürworten.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Nochmal wegen Umgangsrecht ... Feiertage

Antwort von kyara74 am 29.06.2011, 21:23 Uhr

...genau das ist ja die Frage, die ich mir immer wieder stelle. Für dieses Jahr will er die Feiertage komplett - und ich könnte wetten: nächstes Jahr kurz vor Weihnachten würde ihm bewusst werden, dass er die Kinder ja dann Weihnachten GAR NICHT hat und dann würde er mit Sicherheit drauf bestehen, die Kinder trotzdem sehen zu dürfen!

@all:
Ostern oder Weihnachten würde er nicht wegfahren mit den Kindern - dazu ist er viel zu faul.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Nochmal wegen Umgangsrecht ... Feiertage

Antwort von Strudelteigteilchen am 29.06.2011, 22:38 Uhr

Nun ja, gerade WEIL ich faul bin, fahre ich über Feiertage gerne irgendjemanden besuchen. Wer hat schon Lust auf gelangweilte Kinder über mehrere Feiertage? Zumal an Weihnachten, wenn man die Brut nicht auf den Spielplatz scheuchen kann *seufz*.

Ansonsten: Wenn er es sich nächstes Jahr anders überlegt, dann hat er halt Pech gehabt. Auch das gilt both ways: Wenn Deine Regelung "gewinnt" und Dir nach einem Jahr einfällt, daß Du Weihnachten doch gerne wegfahren würdest - vielleicht zu einer neuen Flamme, die weiter weg wohnt - dann geht das eben auch nicht. Insofern sollten jede "Wunschregelung" von beiden Parteien auf ihre Zukunftstauglichkeit abgeklopft werden. Denn da Kompromisse auf Elternebene offensichtlich unmöglich sind, wird die gerichtlich festgelegte Regelung für eine lange Zeit gelten - kein Richter freut sich, wenn er die gleiche Frage alle paar Monate neu entscheiden darf.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ähnliche Fragen

Ähnliche Beiträge im Forum für alleinerziehende Eltern:

Umgangsrecht

halllooooooo ich hab mir paar Kommentare durch gelesen und dachte das ihr mir auch mal ein rat geben könnt . Ich erzähl euch mal meine Geschichte, als ich meine Tochter bekommen habe war ich gerade erst 17 Jahre alt und er KV 18. Als ...

von Maya1990 17.05.2011

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Umgangsrecht

Unterhalt und Umgangsrecht..

... gehören NICHT zusammen! Das weiß ich, das lebe ich, davon bin ich zutiefst überzeugt. Und doch...manchmal ficht es mich ja schon an.. Wie ich dereinst berichtete, hatte mein Jüngste Tochter zwölf Jahre lang keinen Kontakt zu ihrem Vater, sie kannte ihn gar nicht. Vor ...

von Erzangie 05.05.2011

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Umgangsrecht

Umgangsrecht

Hallo, kann das alles nicht begreifen! Mein Mann hat uns vor 2 Jahren, da waren unsere Zwillinge zwei für eine andere verlassen. Es waren Wunschkinder (künstliche Befruchtung) wir hatten 3 Versuche beim letzten hat es dann endlich geklappt. Anfangs kam er alle 4- 6 Wochen mal ...

von jaju07 10.04.2011

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Umgangsrecht

Umgangsrecht die 100000-sorry aber ach ne Frage

Gibt es irgendwo im i net ne Seite so ähnlich wie die Düsseldorfer Tabelle wo man mal schauen kann was der Gesetztgeber für Umgangszeiten vorschlägt auch in hinsicht auf mit zum Papa gegen ode rauch mit zum Übernachten Vielleicht auch wo das nach Alter aufgeführt ist Haben ...

von SaLeLo 23.02.2011

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Umgangsrecht

wann vergibt ein Richter (?) ein eingeschränktes Umgangsrecht ?

hallo, ich les hierimmer öfter von eingeschränkten Umgangsrechten. Wie seid ihr dazu gekommen ? Was für Gründe müssen also vorliegen ? Muss man das beantragen oder entscheidet das der Richter beim Verfahren vom Sorgerecht,Aufenthaltsbestimmungsrecht etc. ? gleich ...

von hatschipuhh 07.02.2011

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Umgangsrecht

frage zu sorgerecht / umgangsrecht

hoffe, ihr könnt mir helfen. ich bin schwanger und vom kindsvater getrennt. nun überlege ich, wie wir das mit dem sorgerecht handhaben sollten. ich wäre für alleiniges sorgerecht...was genau ist denn das umgangsrecht und was beinhaltet es alles? wird das auch vom jugendamt ...

von maus05 05.02.2011

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Umgangsrecht

Umgangsrecht -wer kennt sich damit aus ???

Hallo Ich habe drei kinder (9,7,4 Jahre) bei der trennung haben wir uns darauf geeinigt das er die kinder immer sehen kann wann er will und die kinder wollen. habe damit auch kein problem aber ich muß mich immer nach ihm richten. wenn er sagt er holt da die kinder und bringt ...

von Esmeralda 31.01.2011

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Umgangsrecht

umgangsrecht = umgangspflicht?

hallo dass der vater ein umgangsrecht hat, weiß ich, aber ist das auch gleichzeitig ne pflicht? also wenn der vater das kind garnicht sehen will, kann man ihn dazu "zwingen", dass er das kind holt? meine mutter meint ja, weil es ja auch das recht des kindes ist, den vater ...

von jessy-less 06.01.2011

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Umgangsrecht

Umgangsrecht

Hallo zusammen, Am Mittwoch den 10.11.2010 findet in der Elternberatungsstelle Recklinghausen auf der Paulusstraße 5 ein Vortrag eines Rechtsanwalts mit anschließender Diskusion über des Umgangsrecht von Eltern mit ihren Kindern statt. Eintritt 3 ...

von Philipp2000 09.11.2010

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Umgangsrecht

Umgangsrecht

ist ja ein recht des vaters, aber keine pflicht, richtig? wie ist das wenn der kv aber eine verbindliche umgangsvereinbarung beim ja unterzeichnet hat? ist er damit verpflichtet, die kinder 2 wöchentlich zu nehmen? er hatte übers wochenende besuchszeit, bzw waren die kinder ...

von Einstein-Mama 20.09.2010

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Umgangsrecht

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.