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Geschrieben von Timos-mum am 31.07.2011, 18:55 Uhr

Frage zum Umgangsrecht

Hallo ihr Lieben,

ich brauche euren Rat.
Ich hab einen Sohn der ist 2,5 jahre alt, mit seinem Erzeuger bin ich seit Anfang der Schwangerschaft nicht mehr zusammen da ich ihn mit einer anderen Frau im Bett erwischt habe.
Habe dann in der Schwangerschaft einen neuen Mann kennengelernt, den ich auch geheiratet habe.
Mein Exfreund wollte das erste Lebensjahr nichts vom Baby wissen, wollte sogar einen Vaterschaftstest. Jetzt vor 4 Monaten kam er an und will Umgang zum Kind. Also war die Einigung alle 14 Tage am Wochenende ein paar Stunden erstmal zum kennenlernen.
Dies war aber erstmal 4 mal der Fall. Jetzt rufte er an, er geht zum Jugendamt, er will das Kind öfters, da er jetzt auch nee Freundin mit Kindern hat und da möchte er den Kleinen auch jetzt schon allein mitnehmen um ihn mit seiner Familie geniessen zu können.
Mein Kleiner sieht seinen "Vater" als fremde Person, muss ihn ja erstmal kennenlernen und vertrauen aufbauen und das mit 2,5 jahren.
Bekommt er vom Jungendamt recht und darf ihn dann alleine immer dann holen wenn es ihm gerade passt?
Er ist selbstständig und kann sich deshalb seine Zeit selbst einteilen.

Hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Liebe Grüße

 
5 Antworten:

Re: Frage zum Umgangsrecht

Antwort von Joni76 am 31.07.2011, 19:02 Uhr

Du schreibst sehr negativ. Aber im Grunde solltest Du Dich doch freuen, dass sich sein Vater kümmern will.
Er kann bestimmt nicht ohne Vorbereitung ein 2jähriges Kind mitnehmen. Es werden sicher Treffen ausgemacht, damit die beiden sich kennenlernen können.
Willst Du überhaupt, dass ein Kontakt entsteht? Klingt nämlich nicht wirklich so...

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an Joni76

Antwort von Timos-mum am 31.07.2011, 19:11 Uhr

Hallo,

er sagte wörtlich zu mir, dass er immer dann kommen würde wenn er die zeit findet unter der woche und dann zusätzlich den 14 tage rythmus, das alles aber allein mit dem Kind. Das sind 2 Punkte die ich noch nicht will, 1. kommen wann er will. Und Punkt 2, das Kind jetzt schon alleine zu haben, weil die beiden sich noch nicht wirklich kennen. Ich möchte entweder weiterhin dabei bleiben, zumindest im hintergrund das wenn was ist ich da bin, oder das jemand vom JA dabei ist, wobei ich das nicht so toll fände, da mein Kleiner die Frauen vom JA genauso wenig kennen wie den KV.

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Re: Frage zum Umgangsrecht

Antwort von Fröschli am 31.07.2011, 19:38 Uhr

Dreh den Spieß einfach um und mach Morgen einen Termin beim JA zu dem er auch eingeladen wird.
Da noch kein Vater-Sohn Verhältnis besteht, wird er wohl erstmal begleiteten Umgang haben, da das JA nicht soviele Mitarbeiter hat und bei euch (zumindest hast du davon nichts geschrieben) keine Gewalt oder anderes im Spiel ist, bist entweder du oder eine von dir bestimmte Vertrauensperson dabei. Später wird er ihn allein mitnehmen dürfen.
So wurde es mir mal von einem JA Mitarbeiter erklärt.

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also (und auch ein satz an joni)

Antwort von muddelkuddel am 31.07.2011, 19:38 Uhr

ich würde ihn den gang zum JA machen lassen, dich gesprächsbereit zeigen und, im sinne des kindes, feste (!) umgangstermine ausmachen, die zu beginn natürlich begleitet sind.

kein JA wird ein 2,5 jähriges kind willkürlich einem zwar umgangberechtigten, aber zunächst einmal "wildfremden" vater mitgeben, der plötzlich aufgetaucht ist, wenn dieser mal spontan lust dazu hat.

aber wenn du genau das kommunizierst: umgang ja, aber erstmal begleitet, zu festen terminen und zum kennenlernen, dann läuft doch alles in geregelten bahnen. dass kann ja im laufe der zeit gelockert, flexibler und auch "alleiniger" werden, wenn kind dran gewöhnt ist


und joni: ich wäre auch etwas "negativ", wenn kerl nach 2 jahren wegen der next einfällt, dass er denn jetzt doch mal schnell sein kind sehen will, aber bitte so, wie und wann er das gerne hätte... da scheinen beide parteien nicht sehr diplomatisch zu sein

LG

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Re: Frage zum Umgangsrecht

Antwort von Strudelteigteilchen am 31.07.2011, 21:29 Uhr

Sicher wird er sie nicht jederzeit holen dürfen, wenn es ihm gerade in den Kram paßt. Da werden bestimmte Zeiten festgelegt. Und ob sie sie gleich mitnehmen darf, wage ich auch zu bezweifeln.

Aber häufiger wird er sie sehen dürfen. In ein paar Stunden alle 14 Tage kann er keine Beziehung zu seinem Kind aufbauen - schon gar nicht zu einem Kind in dem Alter. Wenn er nach 14 Tagen wieder auftaucht, weiß das Kind ja gar nicht mehr, wer das jetzt war. Normalerweise lautet die Faustregel: Je jünger das Kind, desto häufiger - dafür aber kürzer - der Umgang.

Auch ich empfehle, selber zum Jugendamt zu gehen. Dann kannst Du Deine Argumente und Deine Wünsche (lege Dir zurecht, welche Zeiten und Termine für Dich okay sind - wie gesagt, häufiger sollte es sein) zuerst äußern und er muß mit (gutem) Argumenten begründen, wenn er etwas anderes möchte.

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