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Geschrieben von moonlightsd610 am 19.03.2012, 20:29 Uhr

Allgemeine Frage Umgangsrecht noch aktuell wenn Kind 12 wird ???

Hallöchen soweit wie ich mal gehört habe dürfen die Kinder mit 12 selber entscheiden ob sie zu Vater oder Mutter wollen bzw. wie oft sie den anderen Elternteil besuchen wollen ??? Stimmt das so ???

Also normales Bsp. Kind besucht den Vater jedes 2. Wochenende und hat aber irgendein Wochenende keine Lust, weil es mit Freunde unterwegs ist oder was anderes. Kann das Kind das selbst entscheiden ??? Muß das irgendwie schriftlich geändert werden ??? Im Moment liegt ja eine schriftliche Vereinbarung übers jugendamt vor... wird die später neu vereinbart oder ist diedann hinfällig ???

Gruß Steffi

 
18 Antworten:

Re: Allgemeine Frage Umgangsrecht noch aktuell wenn Kind 12 wird ???

Antwort von bobfahrer am 19.03.2012, 20:39 Uhr

Nein kann es nicht da der Umgangsberechtigte (in deinem Fall der Vater) auch ein anrecht auf Umgang hat. Das Kind muss also seine Bedürfnisse nach Freizeit mit den Kumpels dann stillen wenn es "daheim" ist.

Mann kann natürlich den Umgangsberechtigen fragen ob er / sie zustimmt das die Umgangszeit hin und wieder verkürzt wird.

Ein Kind kann auch ab 12 nicht einfach entscheiden wo es wohnen will. Das ist ein Märchen.

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Re: Allgemeine Frage Umgangsrecht noch aktuell wenn Kind 12 wird ???

Antwort von Strudelteigteilchen am 19.03.2012, 23:01 Uhr

Erstens: Es gibt keine fest Altersgrenze. Die Kinder werden mit zunehmendem Alter mehr und mehr einbezogen. Aber ein "plopp, ab jetzt darf das Kind....." gibt es nicht.

Zweitens: Das Kind wird zwar zunehmend mehr und mehr einbezogen und angehört, aber es darf letztlich nicht entscheiden. Der Richter - wenn es denn zu einer Verhandlung kommen muß - wird schon genau hinschauen, ob das Kind die Entscheidung für oder gegen einen Elternteil aus sich selber heraus trifft, oder ob ihm jemand das eingeredet hat. Und meine Erfahrung ist, so im Bekanntenkreis: Die Tendenz geht deutlich dahin, den Umgang auch gegen den erklärten Willen des Kindes durchzusetzen, weil es offensichtlich einen "Anscheinsverdacht" gegen betreuenden Elternteil gibt.

Darf man doof finden - aber ich kenne Fälle, wo das berechtigt ist (und Fälle, wo es nicht berechtigt ist).

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Wie sieht denn dann die praktische Umsetzung aus?

Antwort von Petra28 am 20.03.2012, 9:52 Uhr

Also der Vater kommt Freitagabend, klingelt, will den Zwölfjährigen abholen - aber dieser geht partout nicht mit. Was passiert dann?

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Hatt ich auch

Antwort von bobfahrer am 20.03.2012, 12:08 Uhr

schon allerdings war H da noch kleiner! Er wollte hier bleiben und nicht zu seiner Mutter - wir haben das aber durchgezogen weil wir wußten WENN er erstmal im Auto sitzt dann ist es auch gut. Denke bei kleineren Kindern und eher frischgetrennten sind solche Reaktionen auch eher normal.

Bei 12 Jährigen glaube ich das wenn die Bindung zum Umgangsberechtigen OK ist er auch mitgeht.

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Ich auch.

Antwort von Petra28 am 20.03.2012, 12:31 Uhr

Zumindest war große Unlust vorhanden, letztens sogar Tränen. Aber - wenn die Kinder kleiner sind, dann kann man da ja noch viel mit Überzeugungskraft machen. (Gut, in meinem Fall zerrte der Vater das Kind dann lieber einfach mit, was ich nicht so prickelnd fand.)

Ich kann mir jedoch vorstellen - da sich Zwölfjährige ja zunehmend von den Eltern abnabeln - dass da einfach irgendwann mal der Punkt kommt, wo das Kind nicht mitgeht. Vielleicht nicht zu jedem Termin, aber doch immer mal wieder. Treffen mit Freunden sind in dem Alter dann einfach attraktiver, da kann die Bindung zu den Eltern noch so gut sein. Schon meine Achtjährige verschwindet an freien Tagen oft zur Freundin und kommt nur zum Schlafen heim, alternativ sind die Mädels halt bei uns - aber brauchen und wollen tun sie mich dann nicht.

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Re: Ich auch.

Antwort von Strudelteigteilchen am 20.03.2012, 12:46 Uhr

Aber in dem Alter kann man doch dann auch vernünftig reden.

Im Leben jedes Kindes gibt es regelmäßige Termine, die nicht jedes Mal Spaß machen. Selbst das geliebte Fußballtraining ist manchmal doof, die tolle Jugendgruppe ist manchmal langweilig. Trotzdem geht man hin - und meistens ist es ja auch so, daß es dann Spaß macht, wenn man sich erstmal aufgerafft hat.

Und wenn solche Termine anstehen, dann kann man sich auch nicht mit Freunden verabreden. Das ist - siehe oben - manchmal doof, aber meinen Kinder habe ich beigebracht, daß Termine auch dann einzuhalten sind, wenn sie gerade mal nicht in den Kram passen.

Dazu gehört natürlich, daß die Termine beim Umgangselternteil nicht grundsätzlich ganz schrecklich sind - und daß ich das meinem Kind auch nicht einrede.

Nebenbei: Auch ich als betreuender Elternteil erwarte einen gewissen Grad an Teilnahme am Familienleben. Ich bin hier kein Hotel, wo man kommen und gehen kann, wie man gerade will, und wir sind hier auch keine WG, wo jeder seinen eigenen Stiefel durchzieht. Beide Kinder haben ein wenig die Tendenz - KindGroß etwas mehr als KindKlein - aber wenn ich einen "Familientermin" festlege, dann erwarte ich, daß die Kinder anwesend sind. Egal, ob ihnen das gerade in den Kram paßt. Wobei auch da gilt: Auch wenn sie manchmal meckern und stöhnen - im Endeffekt finden sie es meistens völlig okay.

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Re: Allgemeine Frage Umgangsrecht noch aktuell wenn Kind 12 wird ???

Antwort von Boots2012 am 20.03.2012, 13:06 Uhr

Meine Eltern trennten sich als ich 10 Jahre jung war.
Ich kann mich noch sehr gut an die Besuchswochenenden bei meinem Daddy erinnern. Kann nur von mir sprechen aber ich habe meinen Vater immer sehr vermisst und konnte das nächste Wiedersehen kaum erwarten! Und wir haben nicht jedes Mal HalliGalli gehabt, sondern haben auch Wochenenden auf der Couch verbracht. Und das troz großen Freundeskreis und vielen sicher spannenden Aktions die ich so "verpasst" habe.
Ich bin dann aber auch mit 14 ganz zu ihm gezogen, weil es in der Großstadt in der ich bis heute lebe einfach mehr Möglichkeiten für mich gab.

Kann mir gar nicht vorstellen, warum ein Kind nicht zu seinem Vater wollen sollte. Da würde ich nachhaken.
Als Mutter jetzt würde ich fragen, wieso das Kind nicht mit will und die Beziehung an dieser Stelle versuchen zu fördern. Ist aber vielleicht auch nicht immer einfach wenn die Eltern sich überhaupt nicht gut verstehen.....

VG

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Äpfel mit Birnen, finde ich.

Antwort von Petra28 am 20.03.2012, 13:16 Uhr

Das eine sind Termine, die sich das Kind selbst ausgesucht hat. Die müssen dann auch eingehalten werden, wenn sie nicht in den Kram passen. Und das gilt auch fürs Wochenende - vielleicht weil ein Spiel ansteht. Und dann gibt es da noch Familientermine, die eingehalten werden müssen, etwa eine Geburtstagsfeier oder auch ein geplanter Ausflug.

Aber: Das Wochenende ist meines Erachtens auch dazu da, auch mal wirklich nur das tun zu können, worauf man selbst Lust hat, eben "frei" zu haben. Und das schließt für mich die Freiheit mit ein, eben mal nicht zum anderen Elternteil gehen zu "müssen", sondern das Wochenende mit den Freunden zu verbringen. Wenn diese Freiheit vorhanden ist, werden die Kinder vermutlich auch an anderen Terminen gern gehen "wollen".

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Re: Äpfel mit Birnen, finde ich.

Antwort von Strudelteigteilchen am 20.03.2012, 13:36 Uhr

Das muß das Kind aber mit dem anderen Elternteil selber klären.

Es ist doch so: Unterschiedliche Familien funktionieren verschieden. Ich kenne Familien, wo auch Pubertisten JEDEN Sonntag zum Familienausflug antreten müssen - ob sie wollen oder nicht. Nein, das ist nicht meins - aber wenn der Vater seine Familie so "organisiert", dann muß das Kind diesen "ich will das aber nicht so"-Kampf mit dem Vater selber ausfechten. Genauso wie das der Pubertist in der "intakten" Familie mit seinen kompletten Eltern selber ausfechten muß.

ICH bestimme wie oft und in welchem Rahmen BEI MIR "anzutreten" ist und welche Freiheiten ich den Kindern einräume, wenn ICH die Verantwortung trage.

Der Vater bestimmt das dann, wenn er zuständig ist - also an den Umgangswochenenden.

Idealerweise ist es sowieso latte, ob das Kind sein Haupt abends bei Papa oder Mama bettet, ob die Freundin bei Mama oder Papa mitübernachtet, und ob das Kind bei Mama oder bei Papa nicht schläft, weil es bei der Freundin übernachtet.

Aber wenn Papa da eine andere "Schmerzgrenze" hat als Mama, wenn Papa andere Dinge erlaubt als Mama, wenn der eine eine andere Vorstellung von der Gestaltung eines Familienwochenendes hat als der andere - dann ist das eben so. Es steht mir nicht zu, das zu bewerten oder gar dem Kind eine Bewertung einzuimpfen.

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Re: Äpfel mit Birnen, finde ich.

Antwort von Petra28 am 20.03.2012, 13:47 Uhr

Natürlich. Aber diesen Kampf kann das Kind eben bei getrennten Eltern auch ausfechten, indem es sich weigert, das Umgangswochenende mit dem Vater anzutreten. Und meine ursprüngliche Frage zielte darauf ab, was dann geschieht - bzw. ob dieses Recht dann überhaupt noch durchsetzbar ist.

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P.S.

Antwort von Strudelteigteilchen am 20.03.2012, 13:47 Uhr

KindKlein hat einen Klassenkameraden, dessen getrennte Eltern ein Wechselmodell leben. Ich blicke nicht komplett durch - irgendwas mit 4 Tage dort, dann 3 Tage hier, und in de Woche drauf umgekehrt oder so - aber das Kind weiß, wann es wo wohnt.

Und ich blicke auch deswegen nicht durch, weil es keinen Unterschied für die Treffen mit KindKlein macht. Manchmal kommt der Kamerad von Mama aus zu uns, manchmal kommt er von Papa aus zu uns, manchmal geht KindKlein den Kameraden bei Papa besuhen, manchmal geht KindKlein den Kameraden bei Mama besuchen. Mama wohnt marginal näher bei uns, aber sowohl Papa als auch Mama sind von uns aus fußläufig zu erreichen.

Natürlich ist das das Ideal. Manchmal scheitert das schon an der Entfernung. (Wobei Entfernung mit zunehmendem Alter ja auch immer weniger zum Problem wird.) Aber grundsätzlich ist es so: Bei Papa gelten Papas Regeln und bei Mama gelten Mamas Regeln. Und wenn Papa erlaubt, daß Kind sich vor den Hausaufgaben zum Bolzen treffe, weil es da noch sonnig ist, und Mama möchte, daß Kind erst die Hausaufgaben macht, weil sie abends keine Lust darauf hat, dann werden die Verabredungen eben entsprechend terminiert.

Wenn das Kind mit der einen oder anderen Regel nicht einverstanden ist, dann muß das Kind das mit dem jeweiligen Elternteil ausfechten. Ich betone immer wieder: So wie Kinder von Rama-Familien das mit ihren Eltern ausfechten müssen. Immer, denn sie haben keine Alternative, und sie können nicht sagen: Ich bleibe aber lieber bei Familie Schniffischneuf, weil die Kinder Schniffischneuf alle schon vor den Hausaufgaben Bolzen dürfen. (Okay, sagen können die Rama-Kinder das, aber es interessiert keinen.)

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Re: Äpfel mit Birnen, finde ich.

Antwort von Strudelteigteilchen am 20.03.2012, 13:51 Uhr

Meinst Du mit "durchsetzbar" die konkrete Umsetzung?

Im Extremfall, wenn der Umgangselternteil darauf besteht und das Kind sich mit Händen und Füßen weigert, wird das polizeilich durchgesetzt. Das sieht das Gesetz vor.

Ob man es so weit kommen läßt? Hmmm
Man kann leicht sagen, daß man das NIENIENIE tun würde, wenn man der betreuende Elternteil ist. Ich würde meine Hand nicht dafür ins Feuer legen, daß ich als Umgangselternteil lieber heulend und ohne Kind zu Hause sitze. Sehnsucht treibt manchmal seltsame Blüten.....

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Re: P.S.

Antwort von Petra28 am 20.03.2012, 13:53 Uhr

Ich kenne auch eine Familie mit Wechselmodell. Allerdings wohnt da das Kind (älter als 12) mittlerweile, wo es möchte...

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Re: Äpfel mit Birnen, finde ich.

Antwort von Petra28 am 20.03.2012, 13:57 Uhr

Auch wenn es das Gesetz vorsieht - ich glaube nicht, dass man anschließend noch von einer intakten Beziehung ausgehen kann.

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Re: Äpfel mit Birnen, finde ich.

Antwort von Strudelteigteilchen am 20.03.2012, 14:06 Uhr

Nun ja.....

Erstens stellt sich dann auch die Frage, wie intakt die Beziehung dann vorher war.

Zweitens kann man eine Beziehung ja auch "kitten" - nur muß man sich dafür gegenüberstehen.

Der KV meiner Kinder ist ja nun keine Weglauf-Option, weil er im Ausland lebt. Aber wenn mein Kind mich anruft und sagt: "Liebe Mama, ich bin bei meiner Freundin und komme nicht mehr heim!", dann würde ich es notfalls auch mit der Polizei dort abholen lassen. ICH habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht und ICH entscheide, wo das Kind sich aufhält.

Ich glaube derzeit, daß keines meiner Kinder eine solche Maßnahme ergreifen würde - weil wir eine gute Beziehung haben. Aber wenn ich - aus welchen Gründen auch immer - gerade mal keine gute Beziehung zu meinem Kind habe, dann lasse ich mein Kind garantiert nicht kommentarlos die Beziehung komplett aufkündigen.

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Re: P.S.

Antwort von Strudelteigteilchen am 20.03.2012, 14:10 Uhr

Das geht in dem Fall nicht, weil beide Eltern selbstständig sind und ihre geschäftlichen Termine entsprechend legen. Das Kind ist erst 10 - aber auch mit 12 kann ein Kind nicht tagelang alleine in Papas Wohnung leben und meinen, es ist jetzt "bei Papa". Deswegen wird das da auch noch eine Weile so bleiben.

Das ist ja auch eine Typfrage. Ich bin so der Typ - ich würde es nicht wollen, daß mein Kind jederzeit bei mir auf der Matte stehen kann und ich nie weiß, ob ich heute Abend ein Kind habe oder nicht. Deswegen kann ich mir ein "Kind entscheidet spontan"-Modell für mich nicht vorstellen.

Aber, wie gesagt: Es muß ja zum jeweiligen Kind und den Eltern und der Situation passen.

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Ich dachte an eine Eskalationsstufe tiefer...

Antwort von Petra28 am 20.03.2012, 14:11 Uhr

Wenn das Kind also MAL nicht zum Vater will, aus Gründen, die nicht zwingend in der Beziehung zum Vater begründet liegen müssen.

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Oder ...

Antwort von bobfahrer am 20.03.2012, 16:15 Uhr

....der umgangsberechtigte Elternteil verzichtet in dem Fall auf sein Wochenende und nimmt dafür das Wochenende darauf wo das Kind keinen Termin hat!

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