Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von MarBi am 18.03.2012, 22:51 Uhr

ASR usw...

Hallo nochmal,

es geht wieder um dieses Thema:
http://www.rund-ums-baby.de/alleinerziehend/Chancen-aufs-alleinige-Sorgerecht_314107.htm

Vielen Dank für die bisherigen Antworten. Es bleiben aber doch Fragen offen
(die ich, zugegeben, auch noch nicht gestellt hatte)

Es wurde mir geraten, ein paar wichtige, verweigerte Unterschriften zu provozieren.
Das würde aber nicht klappen.
Ich kann es mir finanziell nicht erlauben, für jeden Kontakt einen Anwalt zu bemühen.
Würde ich selbst den Kontakt aufnehmen, wäre das für den KV ein klares Zeichen, dass
ICH den Kontakt wieder aufnehmen will, und er würde sein Stalking wieder verstärken.
Das ist das allerletzte, was ich will. Was er sich sowieso schon rausnimmt, schränkt
mich echt schon genug ein.
Davon abgesehen würde er vermutlich die angeforderten Unterschriften nicht verweigern.
Die hätten ja keine weitere Bedeutung für ihn.

Auch der absehbare Umzug steht da nicht zur Debatte. Geplant ist ein Umzug im Umkreis von
5 km, um seinen Informanden im Haus und seinem Stalking zu entgehen. Würde ich seine
Unterschrift einfordern, würde er auch die neue Adresse erfahren. Kontraproduktiv!
IHM hat seltsamerweise niemand abverlangt, meine Zustimmung zu bekommen, als er 150 km
weit weg gezogen ist...


Ich hab außerdem das Problem, dass ich sein Stalking beenden will/muss.
Er ist zwar verurteilt worden, aber auf Bewährung, was für ihn Freispruch bedeutet.
Er hat mir in den letzten 2 Jahren keine körperliche Gewalt angetan, mir aber immer
wieder zu verstehen gegeben, dass er weiß, was los ist, weil jemand im Haus ihn informiert.

Und er sorgt dafür, dass ich erfahre, dass er sich relativ oft vor den Läden aufhält,
bei denen ich einkaufe.


Bei den Verhandlungen wegen des Stalkings musste ich in seinem Beisein schildern,
inwiefern mich sein Auflauern beeinträchtigt hat. Er hat seine Freuded darüber, dass ich
seinetwegen zu anderen Zeiten und in anderen Läden, die deutlich weiter weg sind, nicht
verborgen. Nach den Gerichtsverhandlungen bekam ich von flüchtigen Bekannten und Nachbarn zu hören,
dass er mich als labil und schwer geisteskrank und darum erziehungsunfähig bezeichnet.

Noch ein Problem: letztes Jahr wäre ich fast gestorben wegen einer Organproblematik,
die operiert wurde. Erst vor kurzem ist mir wirklich klar geworden, dass der KV das Kind hätte
bekommen können, wenn ich gestorben wäre.


Mir ist schlecht bei diesem Gedanken.


Kann mir evtl jemand was schreiben, worauf ich Hoffnung für mein Kind aufbauen kann?

LG,

MarBi

 
7 Antworten:

Re: ASR usw...

Antwort von Strudelteigteilchen am 19.03.2012, 7:49 Uhr

In Deinem letzten Posting schriebst Du:
"Bisher hatte ich noch keinen konkreten Grund, das alleinige Sorgerecht zu beantragen, weil noch nix anlag, wofür die Zustimmung des KV eingefordert worden ist. Da aber in absehbarer Zeit ein Umzug und ein paar andere Umstände anstehen, wo ein gemeinsames Sorgerecht problematisch werden könnte, komme ich wohl nicht drumherum."

Jetzt schreibst Du, daß er die Unterschriften nicht verweigern wird.

Hmm, was ist dann das Problem?

Ein Umzug über 5 km ist tatsächlich kein Problem. Wenn er die Unterschrift für SOWAS verweigert, kannst Du die Unterschrift vor Gericht einfordern.

(Nebenbei, wegen Anwalt: Du brauchst eh einen für die Scheidung. Wenn Du wenig verdienst bekommst Du Prozesskostenhilfe. Notfalls könnte das Einfordern der Unterschrift und das Einklagen aber auch das Jugendamt machen - bei mir haben sie das mal gemacht.)

Mir entzieht sich jetzt aber etwas, warum Du das ASR haben möchtest. Wenn er Unterschriften für KiGa, Schule, OPs etc. nicht verweigern wird und der Umzug kein Thema ist - wofür willst Du es dann?

Ich würde alleine schon wegen dem Stalking einen Anwalt einschalten. Derzeit vermute ich z.B., daß Du Deinem Ex Deine neue Adresse mitteilen MUSST - na, ja, vielleicht nicht Deine, aber die SEINES Kindes - und das unabhängig vom Sorgerecht. Wenn Du ihm diese Auskunft verweigern willst, wirst Du anwaltliche Beratung brauchen. Und dann konzentriere Dich auf die wichtigen Dinge - evtl. Kontaktsperre, Schutz für Dich und das Kind - und laß das Sorgerecht erstmal außen vor. Das ergibt sich dann, wenn der Rest "gerichtsbekannt" ist.

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Re: ASR usw...

Antwort von Thelmalouise am 19.03.2012, 8:53 Uhr

Wie ist denn der Umgang aktuell ?

Ich bin mir relativ sicher, dass Du wegen süßen 5km keine Unterschrift benötigst, oder bedeuten die einen Kindergarten oder Schulwechsel ?

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Re: ASR usw...

Antwort von shinead am 19.03.2012, 9:42 Uhr

Eure Adresse bekommt er so oder so raus, wenn ihr keine entsprechende Sperre hinterlegt habt.

http://www.dr-carl-und-kollegen.de/wp-content/uploads/sperre_behoerden.pdf

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Re: ASR usw...

Antwort von MarBi am 19.03.2012, 22:03 Uhr

Der Umzug steht gerade deshalb an, weil er immer noch Informanden im Haus hat und sich in der näheren Umgebung herumtreibt, um uns "zufällig" zu treffen. Dass er das nicht darf, ist ihm egal.
Ich will umziehen, damit er das nicht mehr kann. Sein theoretisches Umgangsrecht wäre davon unberührt, da ER in der Pflicht ist, 150 km dafür anzureisen (scheint ja fürs Auflauern und Rufschädigen auch kein Problem zu sein), nüchtern zu sein und Begleitung zu akzeptieren - und MICH in Ruhe zu lassen.
Ich bin aber sicher, dass er sich über mögliche Schikanestrategien gut informiert hat. Und dass er weiß, dass er mir Ärger machen kann, wenn ich auch nur 200 Meter weit weg ziehe, ohne seine Zustimmung zu fordern. Es geht ihm ja nicht darum, das Kind sehen zu können.
Wenn ICH aber seine Zustimmung anfordere, kann ich mir den Umzug verkneifen. Er würde die neue Adresse wissen und meine Anforderung der Zustimmung so werten, dass ich ihn wieder zurück will. Oder vielleicht auch als Kampfansage, die er so hart wie möglich beantworten muss. So ganz genau weiß ich das auchn nicht. Ich weiß nur, dass ALLES, was ich tue, ihn dazu provozieren wird, den Terror wieder aufzunehmen.


Geschieden sind wir schon.


Das ASR will ich vor allem deshalb, weil mir die Kindergärtnerin gesagt hat, wenn ich nicht das ASR nachweisen kann, müsste sie im Ernstfall das Kind an den Vater rausgeben, falls der mal dort auftaucht.

Und mir wurde mehrfach gesagt, dass das Kind ruckzuck beim Vater landet, falls mir was passiert, wenn der noch das Sorgerecht hat.

Das kann ich nicht riskieren.

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Re: ASR usw...

Antwort von MarBi am 19.03.2012, 23:23 Uhr

Der Umgang ist aktuell so, dass Vater und Kind sich im Juni 2 Jahre nicht gesehen haben werden.

Der Umzug bedeutet zwar keinen Kiga-Wechsel, aber der KV dürfte nicht erfahren, wo die neue Wohnung ist. DAS wäre das Problem.

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Re: ASR usw...

Antwort von MarBi am 19.03.2012, 23:25 Uhr

Eine solche Auskunftssperre würde ich natürlich anstreben.

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Re: ASR usw...

Antwort von SEAGLD am 20.03.2012, 10:14 Uhr

Also der Ex kann sicher NICHTS dagegen machen wenn Du 5km weiter weg ziehst. Das ist alles im Rahmen der 'normalen' Umgebung. Aber wo Du bzw. das Kind wohnen, wird er auf jeden Fall erfahren wenn er es will, es sei denn dass Du VORHER vom Gericht beschließen läßt das diese Information NICHT an ihn weitergegeben wird - was nur der Fall sein würde wenn dadurch das Kindeswohl gefähredet wäre oder er sich nicht an das hält wozu er bereits verurteilt wurde.
Mach den Umzug ruhig, möglich unauffällig damit er nicht schon vorher von seinem 'Informanden' darüber aufgeklärt wird. Alles weitere wird sich ergeben.


LG Sabine

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