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Geschrieben von SaLeLo am 23.02.2011, 14:06 Uhr

Umgangsrecht die 100000-sorry aber ach ne Frage

Gibt es irgendwo im i net ne Seite so ähnlich wie die Düsseldorfer Tabelle wo man mal schauen kann was der Gesetztgeber für Umgangszeiten vorschlägt auch in hinsicht auf mit zum Papa gegen ode rauch mit zum Übernachten
Vielleicht auch wo das nach Alter aufgeführt ist

Haben mal wieder Probleme mit dem Umgang. Mein ex is leider mal wieder anderer Meinung als ich

 
15 Antworten:

Re: Umgangsrecht die 100000-sorry aber ach ne Frage

Antwort von vallie am 23.02.2011, 14:16 Uhr

das schreibt nicola bader:

Hallo,
Eine genaue gesetzl. Regelung zum Umgangsrecht gibt es nicht, vielmehr entscheidet im Zweifel das JA im Einzelfall je nach den Gegebenheiten. Ein Kind, das seinen Vater kaum kennt, wird dort sicherlich nicht übernachten. Auf der anderen Seite wird ein Vater, der eine sehr enge Bindung zu seinem Kind hat, dieses häufiger sehen als einmal im Monat.
Er darf das Umgangsrecht bei sich zu Hause ausüben, d.h., die Mutter hat keinen Anspruch darauf, dass er das Kind nur bei ihr zu Hause sieht, vielmehr darf er es, auch im Auto, mitnehmen.
Wichtig ist, dass der Umgangsberechtigte das Umgangsrecht schon bei einem Säugling zusteht, natürlich auch bei einem Kleinkind, auch, wenn es fremdelt.
Sicherlich muss der KV aber Rücksicht auf Stillen etc. nehmen.
Rechtlich muss der Berechtigte das Kind abholen, Psychologen schlagen jedoch vor, das die Mutter das Kind auch häufiger mal bringt, um durch diese Handlung die positive Einstellung zu der Sache zu zeigen.
Die Mutter kann im übrigen nicht verbieten, dass das Kind Kontakt mit Dritten hat.
Man legt idR ein periodisches Umgangsrecht fest, am Anfang von kurzer Dauer. Sinnvoll ist es, die Sache so zu regeln, dass es für das Kind bald zu einer festen Gewohnheit wird und eine Entfremdung von dem anderen Elternteil nicht eintritt.
Wenn das Kind den Vater nicht kennt, soll es erst langsam daran gewöhnt werden.
Das Umgangsrecht ist von der Häufigkeit ungefähr festzulegen wie folgt:
- bei ganz kleinen Kindern ein-bis zweimal im Monat einige Stunden
- bei etwas größeren alle 14 Tage einen Tag
- Übernachtung erst ab Schulreife
- Ferien/ Feiertag etc. sollte man sich gütlich einigen und eine hälftige Teilung vornehmen


Eine Einschränkung/ ein Ausschluss des Umgangsrechtes ist nur in Ausnahmefällen zum Wohl des Kindes zulässig.
Dazu reicht es nicht aus, dass es bei der Durchführung Schwierigkeiten geben könnte. Nur wenn die Gefahr ernstlicher gesundheitl. oder erzieherischer Schäden besteht, muss der Umgang unterbunden werden, die Verfeindung der Eltern reicht nie aus, auch nicht, wenn das Kind nervöse Beschwerden hat.

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Re: Umgangsrecht die 100000-sorry aber ach ne Frage

Antwort von SaLeLo am 23.02.2011, 14:21 Uhr

Oki supi danke dir

eine Sache ist gut in dem Text und die andere gefällt mir so gar nicht

Mist

Also bleib ich weiter stur und gebe sie ihm nicht mit!!
Soll er doch vor Gericht ziehen was er eh nicht macht ,hoffe ich mal

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ich finde...

Antwort von mf4 am 23.02.2011, 14:28 Uhr

Ich finde eine Vorgabe sollte es nicht geben. Das sollten die Eltern absprechen im Sinner der Kinder.
Warum sollte ein Kind nicht bei SEINEM EIGENEN Vater übernachten?

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finde ich viel zu wenig

Antwort von mf4 am 23.02.2011, 14:30 Uhr

1 oder 2 mal im Monat einige Stunden den Vater/Mutter sehen für kleine Kinder?
Später alle 14 Tage 1 Tag?
Übernachtung ab Schulalter?

Ich frage mich, wie dann eine gute Bindung erhalten bleiben soll?

lG mf4

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problem ist aber

Antwort von vallie am 23.02.2011, 14:35 Uhr

daß sich viele getrennte darüber eben nicht einigen können.

und: nur weil jemand vater oder mutter ist, ist er nicht zwingend dazu geeignet, ein kind über nacht zu beherbergen. schon gar nicht einen säugling.

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Re: ich finde...

Antwort von SaLeLo am 23.02.2011, 14:39 Uhr

Also nur damit ih versteht warum ich das Thema eröffnet habe
Bei uns is es so das wir unds kurz vor dem ersten Geburtstag getrennt haben. Danach waren 2knappe 2 JAhre kein Kontakt
Kurz vor Ihrem 3 Geb kam er wieder an das er sie jetzt doch sehen will. Das war im November.
Seitdem war er ca 10 mal hier immer für de Stunde einmal die Woche. Ich ihm gesagt er soll doch malk länger bleiben da meint er nur er hat ja auch noch Freunde die er treffen will.
So und letzten Freitag wollte er sie mitnehmen. Für das komplette Wochenende. Das schrieb er mir Freitag morgen. Da bin ich aber drum rum gekommen weil meine Tochter seit Mittwoch Margen Darm hatte.
Ich habe sie auch gefragt sie will da nicht mit hin. Sie bleibt noch nichtmal bei der Oma alleine für mehr als 3 Stunden.
Und auch im Kiga is jeden Morgen teather und sie fragt in den 3 Stunden wo sie da ist mindestens 10 mal nach MAma und wann sie wiede rkommt.
Ausserdem is er raucher und meinte auch er würde das nicht lassen wenn sie da is,er hat aber nur eine 1 Zimmer wohnung und dann würde sie ja imme rim rauch sein und so könnte ich noch stunden weiter schreiben...

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Re: Umgangsrecht die 100000-sorry aber ach ne Frage

Antwort von bobfahrer am 23.02.2011, 14:48 Uhr

Warum sollen die Kinder den Vater nicht sehen bzw bei ihm übernachten?

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ich auch

Antwort von shortie am 23.02.2011, 14:49 Uhr

ist bestimmt zu wenig.
das wird so "einem Pflichtbesuch", auch, wenn es viel um Spaßprogramm geht.
es ist nicht "institutionalisiert", es immer nur "ein Termin", finde ich.
zu wenig gewöhnung, zu schnelle entfremdung.

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Re: ich finde...

Antwort von shortie am 23.02.2011, 14:52 Uhr

bei uns sind es übrigens mehrere kinder, und da habe ich keine sorge, zumal die großen schon in der schule sind, sie zum KV zu lassen, auch nicht über nacht etc.
mir ist zu selten und zu wenig geregelt in unserem fall. :-)

eine gemeinsame absprache, verlässlich, ist aber offensichtlich auch bei uns nicht möglich. :-)

und: unsere kinder gehen überwiegend gerne zu papa. spaßprogramm. :-)

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Re: ich finde...

Antwort von bobfahrer am 23.02.2011, 15:07 Uhr

Ich denke bei euch wäre mal ein Termin beim Ja angesagt. Wenn er vor Gericht geht kann er durchsetzen, und das wird er - daran änbdert das Argument "Rauchen" und auch das du die Kinder fragst was sie wollen nichts. Dann wird er alles zwei Wochenh von Freitag 14 bis Sonntag 18 Uhr und evtl dazwischen auch einen Halben Tag seine Kinder holen, ob dir das passt oder nicht - UND die Kinder werden sich daran gewöhnen - da haben alle Kinder hier hinter sich. Es wird immer mal phasen geben wo sie bockig sind, nicht mitwollen und wenn sie dann dort sind ist wieder alles OK, sie werden heimkommen und unausstehlich sein für 2h - das kennen hier auch die meisten - also bereite dich da auf einiges vor....

Oder du gehst auf ihn zu un bietest ihm an dem Umgang lansam auszubauen mit dem Ziel "Übernachtung" und Wochenende.

Ach ja, wenn er vor Gericht geht kommt noch 50& der Ferien dazu die er die Kinder holt. Also überlege dir deine imho überhebliche Entscheidung das er ruhig vor Gericht gehen soll gut, den verlieren wirst DU das ganze. Und bezahlen auch, zwar nur deinen Teil, aber auch der hat es in sich.

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Re: ich finde...

Antwort von MrsNapi am 23.02.2011, 15:21 Uhr

Im Großen und Ganzen weiß man, dass jeder sein Recht hat, aber wenn solch Uneinsichtigkeiten da sind, würde ich aber auch die Kleine erstmal bei mir behalten, bis alles gerichtlich geklärt ist. Dann weißt du, dass du sie abgeben musst (oder ebend auch nicht) Das Gericht entscheidet nicht immer für Väter und ihre Rechte, wenn diese sich Uneinsichtig zeigen. Z.b das mit dem Rauchen ist sehr wohl eine Sache, zwar nicht bedingt für das Besuchsrecht, aber zur Gesundheit deines Kindes. Vielleicht darf er dann eure Kleine nicht mit nehmen, deswegen.
Mein Ex ist auch Raucher, hat eine 3 Zimmer Wohnung und raucht trotzdem am Küchenfenster, wenn die Kids bei ihm sind... Er ´findet es selber wichtig, dass die Kids nicht zugequalmt werden. #

Alles Gute noch

LG MrsNapi

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ich auch

Antwort von nociolla am 23.02.2011, 15:30 Uhr

Bei uns hieß es damals um so kleiner die Kinder desto öfter das sehen wenn auch nur für wenige Stunden .
Mir war immer wichtig das der Papa nicht nur ein Spaßpapa ist . Er hat sie 1x in der Woche über Nacht und muss da auch Hausaufgaben machen und am Nächsten Tag sie zur Schule bringen + Schulbrote machen .
Und alle 14 Tage am We auch da stehen Hausaufgaben an und Gittare üben .

Versuche doch es hin zu bekommen . Im stehen echt mehr Zeiten zu .

Es bringt den Kind sie Sicherheit es sind mindestens zwei Menschen für mich da .
Es bringt dir Freizeit .
Und Kinder müßen auch erst mal lernen wo sie gerne sind .
Meine Kinder sind nur nicht gerne weg von mir gegangen wenn sie gemerkt haben das es mir schlecht gehen könnte oder ich einsam oder alleine sein könnte .
Als ich ihnen gezeigt habe mir geht es gut wenn ihr bei Papa oder in der Kita seit . Da haben auch sie angefangen diese Zeiten zu genießen .

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Re: ich finde...

Antwort von bobfahrer am 23.02.2011, 15:31 Uhr

Deswegen sollen sie ja mal zum JA - einen neutrale dritte Person ist immer besser bei solchen unstimmigkeiten. Ich halte es dennoch für ratsam ihm seine Rechte, und auch die Rechte der Kinder - zu gewähren als einklagen zu lassen. Es ist immer gut wenn es keinen "Verlierer" bzw "Gewinner" gibt wenn Kinder im Spiel sind. Bei der Ausgangsposterin geht es imho auch nicht ums Rauchen sondern um Macht, "meine" Kinder usw. - aber damit wird sie nicht durchkommen.

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Re: ich auch

Antwort von mf4 am 23.02.2011, 16:18 Uhr

Das stimmt... lernen wo sie gerne sind und das wird nicht leichter, wenn Mama sich gibt als wäre es bei Papa nicht gut.

Ich genieße meine kinderfreie Zeit auch, weiß er kümmert sich gut.
Sie gehen gern und kommen gern zurück, es ist das selbstverständlichste von der Welt und das nicht erst jetzt nach 4 Jahren sondern von Anfang an. Sie besuchen keinen Fremden, die leben dann bei Papa.

Er lebt nicht im selben Ort, Alltag mit Schule, Hausaufgaben usw. haben sie nicht mit ihm aber wenn es machbar wäre auch das.

lG mf4,
die ihre Kids heute für 4 Tage abgibt

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Re: Umgangsrecht die 100000-sorry aber ach ne Frage

Antwort von dani-h am 24.02.2011, 8:26 Uhr

Wie war das denn vor der Trennung? Wie oft und wie lange hat Vater Zeit mit Kindern verbracht?
An dem dann ggf ansetzen.

Es gibt meines Wissens nur Empfehlungen und Erfahrungswerte (das "Typische": alle 2 Wochenenden), keine klare einheitliche Regelung für alle!!

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