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Geschrieben von Einstein-Mama am 20.09.2010, 21:26 Uhr

Umgangsrecht

ist ja ein recht des vaters, aber keine pflicht, richtig?
wie ist das wenn der kv aber eine verbindliche umgangsvereinbarung beim ja unterzeichnet hat?
ist er damit verpflichtet, die kinder 2 wöchentlich zu nehmen?
er hatte übers wochenende besuchszeit, bzw waren die kinder eben vereinbarungsgemäß bei ihm. ich hatte nachtdienst.
er hat aber die kinder bei diversen freunden untergebracht, hat den müttern vorgelogen er hätte nachtdienst und seine eltern nehmen die kinder nicht und ist wieder auf die spur.
das ganze sagt mir, dass seine eltern ihm die kinder nicht mehr abnehmen zu seiner privatbespaßung und er selbst eigentlich keinen bock hat.

da ich die kinder auch selbst zu freunden bringen kann wenn ich dienste habe, hab ich ihm vorgeschlagen (schriftlich) dass er mir mitteilen soll, wann er die kinder wirklich nimmt und dann auch tatsächlich zeit mit ihnen verbringt, da der sinn der umgangsregelung ja eher dafür gedacht ist, dass die kinder die möglichkeit haben regelmäßige kontakt mit ihm zu pflegen.

dann forderte ich ihn auf, mir schriftlich mitzuteilen an welchen der feiertage er die kinder haben will, damit ich meinen dienst planen kann (unsere plänen hänge bereits bis dezember aus und den letzten beissen die hunde).
er verweigert mir diese bitte und möchte dann entscheiden, wenn es soweit ist.
MUß ich ihm die kinder dann spontan geben?
oder kann ich mir weihnachten jetzt freinehmen, mit den kindern alles verplanen und silvester arbeiten und die kinder beim baum lassen?

sonst steht ich nämlich dumm da, wenn es soweit ist.
ebenso mit den ferien/urlaubsplanung. er meint er als beamter kann keinen urlaub längerfristig planen, sondern bekommt diesen nur spontan (da hatten wir ja jahrelang glück mit unserem urlaub...).
kann ich da jetzt auch meinen urlaub verplanen und evtl. auch mit den kindern buchen, oder kann er mir dann kurz vorher eine flugreise verbieten?

ich hasse es, dass er immer noch seine macht auspielt.

 
20 Antworten:

Re: Umgangsrecht

Antwort von +emfut+ am 20.09.2010, 21:40 Uhr

Na ja, Umgangsrecht ist eigentlich ein Recht der KINDER auf Umgang mit dem Vater (bzw. der Mutter, wenn sie beim Vater leben).

Schreib ihm nicht vor, was er mit den Kindern macht, Das wird sowieso nur begrenzt funktionieren. Er soll die Umgangswochenenden wahrnehmen und fertig. Wenn seine Eltern die Kinder nicht mehr nehmen, dann probiert er halt jetzt anderes aus. Aber auch das Andere wird nicht ewig klappen. Irgendwann läuft sich auch das tot.

Sieh es als seine "Ausprobierphase". Irgendwann wird er für sich eine Regelung gefunden haben, die für ihn paßt. Wenn es blöd läuft, wird das Ergebnis dann die Totalverweigerung sein - aber dann ist das eben so. Je weniger Du Dich einmischst, desto eher wird er bei SEINER Lösung landen. Sonst fühlt sich alles irgendwie wie Deine Lösung an - das verlangsamt den Prozess nur und erzeugt zusätzliche Animositäten.

Was Deine Planung angeht: Teile ihm frühzeitig schriftlich mit, wie Du es Dir wünschst, und gib ihm eine Einspruchsfrist. Wenn er sich bis dahin nicht meldet, dann läuft es so, wie Du es geplant hast. So habe ich das in Absprache mit meiner Anwältin auch gemacht. Beispiel: "Ich würde mit den Kindern gerne vom 23.12. bis zum 27.12. zu meinen Eltern fahren. Danach plane ich noch bis zum 2.1. meinen Besuch bei meiner Schwester. Als Ausgleich biete ich Dir das Wochenende vom 9./10.1. als zusätzlichen Umgang an. Wenn Du Dich bis zum 1.10. nicht gemeldet hast gehe ich davon aus, daß das für Dich so okay ist und buche die Fahrkarten und plane meine Dienstzeiten entsprechend. Melde Dich bis zum 1.12. bei mir, wenn Du das Ausgleichswochenende annehmen möchtest."

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Umgangsrecht

Antwort von susafi am 20.09.2010, 21:42 Uhr

schön das du dich mal wieder meldest...

ich würde ihn wahrscheinlich auflaufen lassen... wenn er sich nicht meldet bekommt er halt die Kinder nicht... was will er machen? Zum Jugendamt gehen und rumheulen das er gegen dich arbeitet? Damit schießt er sich selber ab... und ich denke das seine Freunde auch irgendwann dahinter steigen warum er sie abgibt bzw. kann man denen das auch irgendwie stecken... auch über Dritte... und entweder er holt sie dann und verbringt Zeit mit ihnen oder er hat gar keine Lust mehr auf sie dann ergibt sich das sowieso...

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Re: Umgangsrecht

Antwort von bobfahrer am 20.09.2010, 21:45 Uhr

Mach nen Termin beim JA wegen weiterer Urlaubsplanung, dann bekommt er ne Einladung und ihr tingelt mit euren Kalendern zu eurer SB und plant das. Mach ich auch immer so.

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Re: Umgangsrecht

Antwort von shinead am 20.09.2010, 21:49 Uhr

Weihnachten solltest Du Dir auf jeden Fall frei nehmen! Der 24. sollte Dir und Deinen Kindern gehören...
(Ist im übrigen auch regelmäßig so, das der hauptsächlich betreuende Elternteil die "hohen" Feiertage. Deine Kinder werden es Dir danken. Auch ihnen dürfte der Termin wichtig sein.

Kannst Du Sylvester eine Alternativbetreuung organisieren wenn Dein Ex nicht mitspielt? Wenn ja, plane wie Du es möchtst.

Ganz ehrlich: Ich würde ihm nicht hinterherlaufen. Er will jetzt noch nicht planen, Du musst es... Wenn es ihm nicht passt, kann er im nächsten Jahr anders reagieren...

Gruß
Corinna

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Re: Umgangsrecht

Antwort von Einstein-Mama am 20.09.2010, 21:55 Uhr

nee, er will mir jetzt auf mein unemotionales un d sehr sachlich gehaltenes schreiben per anwalt den mund verbieten lassen.
ähh, ja. wenn er das geld dazu hat......???
zum JA geht er nicht mehr, meint er.
emfut, das ist an sich eine gute idee mit dem brief, so in etwa hab ich es ja auch gemacht. aber er meint auf solche kindereien lässt er sich nicht ein.
ich schrieb, dass ich für alle vorschläge offen wäre, weil mir bewußt ist, dass auch er feiertags arbeiten muß und um mißverständnissen aus dem weg zu gehen, sollte er vorschläge bringen, ich würde diese dann in meine planung einbeziehen.
wenn er keine bringt, verplane ich besagte tage eigenständig und setze seine zustimmung voraus.
daraufhin meinte er, er persönlich reagiert nicht auf so etwas, das wird sein anwalt tun und ich werde danach blöd aus der wäsche schauen (oder so ähnlich)
überhaupt ist sachlichkeit nicht mehr möglich, weil er sofort beleidigend wird.
er rief heute gleich an und meinte "wenn du überlastet bist, dann gib meinen eltern die kinder"
aber darum ging es ja nicht. daher hab ich mir angewöhnt alles schriftlich zu machen und den hörer aufzuknallen, wenn er nicht vernünftig bleiben kann.

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Re: Umgangsrecht

Antwort von susafi am 20.09.2010, 22:13 Uhr

ach befass dich nicht zu sehr mit diesem Kerl... er will nicht also lass ihn doch einfach du hast ihn gefragt er will nicht also hat er pech... und ein Anwalt wird auch ihm raten das mit Jugendamt zu klären... die mischen sich da noch nicht ein... und wenn geht es alles vor Gericht und das dauert 1. und 2. haut er sich damit selber in die Pfanne, weil er sich eh nicht mehr müht... alles nur leere Sprüche die ich ignorieren würde...

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Das mit Weihnachten stimmt nicht

Antwort von nociolla am 20.09.2010, 22:33 Uhr

es ist inzwischen so das bei getrennten Eltern wo beide sich Kümmern nicht mehr der 24 immer einen gehört .
Es soll jährlich gewechselt werden wo das Kind den Heiligenabend feiert .
Jeder will sein Kind mal an diesen Tag .
Bei mir im Bekannten Kreis waren in den letzten 2 Jahren alle Urteile vom Richter so .

Noci

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Re: Umgangsrecht

Antwort von Leena am 21.09.2010, 8:28 Uhr

"ebenso mit den ferien/urlaubsplanung. er meint er als beamter kann keinen urlaub längerfristig planen, sondern bekommt diesen nur spontan (da hatten wir ja jahrelang glück mit unserem urlaub...)."

Ansonsten kann ich zum Berkel nichts sagen, was andere hier nicht auch schon gesagt haben - aber mit dem Urlaub hat er grundsätzlich recht. Bei uns (bin ja auch Beamte) war es jahrelang geübte Praxis, dass man sich im Arbeitsgebiet frühzeitig absprach, wer wann Urlaub haben wollte (jedenfalls während der Stoss- und Schulferienzeiten), und "von oben" wurde dieser Urlaub dann immer problemlos abgesegnet. Mittlerweile gibt es einen neuen Chef und, nach ein paar blöden Vorkommnissen, wird Urlaub von der Geschäftsleitung nur noch genehmigt, wenn er max. 6 Wochen vor Urlaubsantritt bzw. mind. 1 Woche vor Urlaubsantritt beantragt wird, und es kam in letzter Zeit öfters vor, dass Urlaubsanträge abgelehnt wurden. Das freut natürlich die Beschäftigten... *seufz*

Ich könnte also z.B. jetzt auch noch nicht meinen Weihnachtsurlaub beantragen, auch wenn ich wollte - ich könnte ihn nur planen, und wenn er dann kurzfristig nach Stellung des Urlaubsantrags abgelehnt würde, hätte ich wahrscheinlich ein Problem...

(Was insgesamt ein Problem ist - viele Kollegen haben Partner, die bei einer Firma arbeiten, bei der bis November der komplette Jahresurlaub für das nächste Jahr beantragt sein muss, und die Firma ist bei Änderungswünschen nur sehr bedingt flexibel, während wir unseren Urlaub im Grunde verlässlich nur innerhalb von max. 6 Wochen planen können. Bei Familienreisen, langfristiger Regelung der Kinderbetreuung in den Schulferien etc. AUSGESPROCHEN dämlich.)

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Re: Umgangsrecht, also...

Antwort von RainerM am 21.09.2010, 8:37 Uhr

... im Grunde ist es alleine seine Sache, wie er den Umgangszeitraum gestaltet, das geht dich nichts an, insofern das Kindeswohl nicht betroffen ist.
Das Jugendamt wird wegen solcher Argumente eh nur die Achseln zucken und sich fragen, warum du schon wieder hyperventilierst.

Ich verstehe auch nicht, weshalb du so dermassen hinterher-kontrollierst?
Wie es sich anhört, nimmt er den Umgang wahr, lässt aber zeitweise die Kinder von Dritten betreuen.... naund?

Was Feiertagsregelungen angeht, sollte man das frühzeitig regeln, - wobei es nie schadet, flexibel zu bleiben.
Wenn der Job betroffen ist, da muss ich dir Recht geben, ist man nicht mehr flexibel.

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Re: Umgangsrecht

Antwort von RainerM am 21.09.2010, 10:08 Uhr

So einfach immer Heiligabend frei zu nehmen, dürfte aber eine Sache sein, die mit den Kollegen und dem Chef zu klären ist.
Und da habe ich Zweifel, dass die immer zurückstecken möchten (wobei ich garnicht weiss, ob sie abend/spätnachmittags arbeiten müsste).
Von daher ist so eine Starrköpfige Position überhaupt nicht hilfreich.

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rainer

Antwort von Einstein-Mama am 21.09.2010, 10:32 Uhr

ich habe kein problem wenn die kinder bei freunden schlafen.
aber dann kann ich sie doch gleich dort unterbringen und erspar mir den kontakt mit ihm vorher.
und muß ihm auch keine spielsachen, kleidung etc. mitgeben die ich nie mehr wiedersehe, weil er alles einsackt.
mit anderen worten, er soll halt einfach mitteilen ob er noch umgang mit den kindern haben will, oder nicht.
und wenn er sie abgibt, dann will ich informiert sein wohin.
das nächste problem wäre ja, was im falle einer erkrankung des kindes ist.
leute die keinen schichtdienst kennen, haben manchmal keine vorstellung wie das ist, wenn man nicht abkömmlich ist und der expartner nicht erreichbar.
hätte ich büroarbeitszeiten, wäre ich entspannter, weil dann bräuchte ich keine wochenendbetreuung und wäre somit auch nicht auf ihn und sein wechselhaftiges interesse angewiesen, dann wäre ich autark.
gerade der nachtdienst ist eben problematisch, weil muttern da eben verunsichert ist.

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Re

Antwort von RainerM am 21.09.2010, 10:46 Uhr

hi,... Schichtdienst-Probs kenne ich zum grossen Teil, auch das wenig kooperative Verhalten der Arbeitgeber und Kollegen.
Bei uns klappt es recht gut, was aber vielleicht andere Gründe haben wird.

Natürlich muss es den Leuten bekannt sein, wie man dich erreicht, sollte es Gründe geben, dass man dich kontaktieren muss.
Ich weiss auch nicht, ob sie quasi nur übernacht bei den bekannten sind (das hatte ich jetzt so angenommen), damit er mit den Kumpels losziehen kann.
Ich kann/konnte mir nicht vorstellen, dass er die Kinder dann 24h weggibt - das wäre sicherlich nicht im Sinne des Umgangsgedanken.

Wie fühlen sich denn die Kinder dabei?
Vielleicht macht es ihnen soigar Spass, weil sie bei den Bekannten evtl. andere Kinder treffen?

Wenn es keine Klagen der Kids gibt, wieso dann einen Wirbel machen?

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rainer, sachlich richtig...

Antwort von groschi am 21.09.2010, 12:02 Uhr

und emotional?
da ermöglicht die KM den umgang; hat einiges an beleidigungen etc schlucken müssen; denkt, der KV kümmer sich um die gemeinsamen kinder. und er? er gibt sie an freunde weiter um trallafitti machen zu gehen...MICH würde das dermaßen ankotzen.und selbst wenn sie dort nur schlafen. ist es denn zuviel verlangt, am umgangswochenende auf party zu verzichten??

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Re: rainer, sachlich richtig...

Antwort von Einstein-Mama am 21.09.2010, 13:28 Uhr

er hatte spätdienst bis 20 uhr. soweit in ordnung, danach waren die kinder weg, damit er weggehen und ausschlafen konnte. sonntag dann wieder spät. unterm strich die kinder also keine stunde wirklich betreut.

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Re: rainer, sachlich richtig...

Antwort von RainerM am 21.09.2010, 14:43 Uhr

hmm, er hat das komplette WE gearbeitet, oder?
Und zu KinderSchlafenszeit kam er von der Arbeit zurück, ja?
Zu der Uhrzeit hätte er noch viel Stunden mit den Kindern verbringen können?

Ganz ehrlich, ganz verstehe ichs nicht.
OK, da er wohl am Sonntag erst spät aus dem bett kam, hat er Zeit für die Kinder versäumt, dda hast du Recht.

Für mich klingt es aber ganz anders, als aus dem ersten Posting.
Meiner Meinung nach wurde das Wochenenede ganz gut geregelt,... beide Eltern mussten (Schicht-)arbeiten und anstatt die Betreuungsorganisation bei dir hängenbleibt, hat er sie geamcht.
So what?

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Re: rainer, sachlich richtig...

Antwort von spiky73 am 21.09.2010, 15:24 Uhr

rainer,

ich hab das jetzt so verstanden:

der bonsai hatte umgangswochenende und hat die kids zu bekannten gegeben mit der begründung, nachts arbeiten zu müssen. ist aber in wirklichkeit um 20 uhr von der arbeit heimgekommen. oder so.
anschließend ist er - statt sich um die kids zu kümmern, auf die juchhei gegangen.
und von diesen strapazen musste er sonntags ausschlafen, ist anschließend wieder arbeiten gegangen - und hat die kids ergo gar nicht gesehen. sondern wegorganisiert.

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Bonsai? oh, und was heisst das?

Antwort von RainerM am 21.09.2010, 16:08 Uhr

Du schreibst es ja, er war arbeiten, bis 20 Uhr.
Wahrscheinlich waren die Kids schon vorher über den Tag bei den Bekannten, da er ja arbeiten war, logisch, dass sie dann auch dort schlafen und nicht noch einen Wohnungswechsel machen müssen (weiss jetzt nicht, wie alt die Kids sind und vor allem, wie sie das sehen).

Keine Ahnung, ob ich das jetzt falsch verstehe, aber ich bleibe bei den Aussagen vom Vor-Posting und sehe auch nur, dass du es inhaltlich wiederholst, nur komischerweise andere Schlussfolgerungen machst.

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rainer

Antwort von Einstein-Mama am 21.09.2010, 19:09 Uhr

ja, er hat seinen wochenend-turnus getauscht. eigentlich war es so organisiert, dass wir im wechsel we-arbeiten, damit das elternteil, dass die kinder hat, dies dann am freien we hat.
er war aber so schlau und macht jetzt seine dienste am besuchs-we, er hat ja seine eltern im haus, somit muß er dann an diesen we`s die kinder nur entweder nachmittags oder vormittags "ertragen" ud hat a den freien wochenenden seine ruhe von kind und job.
da seine eltern wohl aber nicht für seine bespaßung aufpassen, regelt er das zusätzlich mit abschieben nach dienstende.

wir haben im sommer die vereinbarung, dass er die kinder eben alle 2 we nimmt und für den fall, dass er einspringen muß im dienst, ausschließlich seine eltern die betreuung ersetzen.
schließlich hat er mir im gegenzug eine fremdbetreuung verboten.

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Re: EM

Antwort von spiky73 am 21.09.2010, 19:56 Uhr

... warum hab ich nur das gefühl, dass der bonsai den ast absägt, auf dem er sitzt??

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Re: EM

Antwort von Einstein-Mama am 21.09.2010, 21:41 Uhr

naja. er braucht mal wieder das gefühl von machtlosigkeit, dann kommt er schon wieder und winselt was von vaterliebe.

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