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Geschrieben von Hannah80 am 22.06.2012, 16:03 Uhr

umgangsrecht - ab welchen alter bleibt kind über nacht beim KV?

ich bin derzeit noch schwanger und seit beginn der schwangerschaft alleine mit dem krümel.
mich würde mal interessieren ab welchem alter der vater des kindes ihn/sie über nacht am wochenende behalten kann. gibt es da eine fixe regelung???? solange ich stille bzw. das baby noch zu klein ist kann man ja eigentlich kaum verlangen das ich es jedes 2. wochenende zum papa gebe?

 
4 Antworten:

Re: umgangsrecht - ab welchen alter bleibt kind über nacht beim KV?

Antwort von Holzkohle am 22.06.2012, 17:57 Uhr

solange Du stillst natürlich nicht, aber man könnte ja einen stundenweisen Besuch, vielleicht bei Dir oder mal ne Runde mim Kinderwagen ums Haus, einräumen, da bricht sich sicherlich keiner einen Zacken aus der Krone.

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Re: umgangsrecht - ab welchen alter bleibt kind über nacht beim KV?

Antwort von Hannah80 am 22.06.2012, 18:25 Uhr

nee das ist sicher kein problem wenns stundenweise ist kann er es meinetwegen jeden tag sehen wenn er denn will. aber ich hab irgendwie ein komisches gefühl dabei wenn mein krümelchen dann bei ihm + neuer freundin übernachten soll. wenn er es alleine hat oder wir zusammen spazieren gehen ist das überhaupt kein problem.....aber ne andere frau die sich als zweit-mama aufspielt kann ich halt echt nicht gebrauchen auch wenn ichs sicher auf lange sicht nicht verhindern kann.

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Re: umgangsrecht - ab welchen alter bleibt kind über nacht beim KV?

Antwort von mf4 am 22.06.2012, 18:33 Uhr

Vor so einer Situation hatte ich früher Schiss. Das eine andere Frau die Mutter raushängen lässt. Ich denke aber, dass man sich da hineinsteigern kann. 1. kennen Kinder ihre Mutter und können eine andere Frau nett und lieb finden ohne sie für die Mama2 zu halten und 2. wird eine Frau die das Kind alle 14 Tage mal sieht die Mama nicht ausstechen können.

Wenn ihr das erstmal so macht, dass er kürzer aber so oft wie möglich das Baby sieht und dann später mal 1 Nacht und dann noch später übers WE wird das sicher gut klappen. Wenn er das Kind zwischendurch sieht dann lass ihn alles machen, füttern, wickeln, sich komplett kümmern... dann wirst du auch ein gutes Gefühl haben, wenn er es mal komplett betreuen muss mit allen Alltagsdingen.

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Re: umgangsrecht - ab welchen alter bleibt kind über nacht beim KV?

Antwort von Holzkohle am 22.06.2012, 19:19 Uhr

najaaaa ob sie sich als Zweitmama aufspielt, wird sich noch zeigen, aber DU bist die Mama und dahin wird auch jedesmal zurück gegangen.

Ich hatte damals ähnliche Probleme, als mein Sohn mit 1 Jahr in Fremdbetreuung kam. Fremdbetreuung war IMMER ok, mal so über Nacht, und dann war er fünf Tage die Woche bis 17 Uhr bei der Tagesmutter, irgendwann sagte er auch "Mama Ute" zu ihr - SOWAS ist Scheiße. Aber ich denke, bis das Kind mal ne Nacht dort ist, fließt noch viel Wasser den Bach runter.

Und sei froh (auch wenn das hier immer als Phrase abgetan wird), dass er sich kümmert und das Kind gern nimmt.

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