Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von xHoneySx am 22.06.2012, 11:02 Uhr

Einstweilige Verfuegung

Ich hatte ja mal Berichtet das der KV unseren Sohn nach seinem Umgangswochenende nicht mehr herrausgeben wollte.
Seitdem bekam ich ja staendig drohungen, das ich aufpassen soll sonst ist das Kind weg, er wuerde mir mein Leben zur hoelle machen ect ... Am Montag kamen dann Drohungen wie 'Ich werde das Kind schon kriegen & wenn ich dafuer ueber Leichen gehe muss & ins Ausland verschwinden muss' oder 'wenn ich dich sehe, reiß ich dich auseinander' und 'Werde ich mein Sohn nicht sehen, wirst du nichts mehr sehen außer Schwarz weil deine Augen dann fuer immer geschlossen sein werden'
Ich traute mich gar nicht mehr ausm Haus raus, egal wo ich hin muss (mit oeffentlichen Verkehrsmitteln, Fuehrerschein mache ich gerade erst) fahre ich bei ihm vorbei, jedesmal hatte ich angst das er in die Bahn mit einsteigt..
Ich habe Nachts albtraeume, das er mir mein Kind weg nimmt & abhaut.
Gestern bin ich dann zum Amtsgericht & hab ne Einstweilige Verfuegung beantragt. Heute konnte ich da anrufen um zu erfahren ob zugelassen oder abgelehnt wurde & es wurde zugelassen !!!
Er darf sich uns nun nicht mehr naehern, wenn er uns trifft muss er gehen, er darf sich unserer Wohnung nicht naehern & keinerlei Kontakt aufnehmen.
Montag hab ich ein Besichtigungstermin fuer ne Wohnung damit wir hier weg koennen, der KV wohnt ja nur 10 Minuten weit weg.
Ich hoffe so sehr das der Terror & die Angst endlich aufhoeren & ich endlich ohne staendige angst aus dem Haus gehen kann.

 
11 Antworten:

Re: Einstweilige Verfuegung

Antwort von Holzkohle am 22.06.2012, 11:08 Uhr

die Polizei weiß aber bescheid? Kannst Du nicht übergangsweise jemanden aus Deiner Familie oder eine Freundin zu Dir ins Haus holen, noch besser, vielleicht nen Mann?

Weiß er denn inzwischen von der eV?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Einstweilige Verfuegung

Antwort von xHoneySx am 22.06.2012, 11:16 Uhr

Von der Einstweiligen Verfuegung noch nicht, ich habe mit dem Staatsanwalt kontakt, jedesmal wenn was dazu kommt an drohungen ect. soll ich ihm alles per Brief mitteilen & er nimmts mit auf. Das werde ich ihm heute auch direkt mitteilen das die Einstweilige Verfuegung zugelassen ist.
Nein weiß der KV nicht, die Frau die ich eben angerufen hatte, hat auch vorhin erst die Akte auf den Tisch bekommen & sagte, das sie heute alles rausschickt, denke das er also Dienstag oder Mittwoch bescheid weiß.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Einstweilige Verfuegung

Antwort von Holzkohle am 22.06.2012, 12:57 Uhr

naja, die eV macht ja nur Sinn, wenn der Betreffende auch BESCHEID weiß, sonst verstößt er ja gegen diese unwissend...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

WER IST ER

Antwort von FrauKrause am 22.06.2012, 12:58 Uhr

dass er sich einbildet, Dich so einschüchtern zu können? Hast Du keine männlichen Freunde, die ihm mal Bescheid geben können?

Du hast bis jetzt viel Mut bewiesen. Auch das mit der neuen Wohnung ist sehr gut.

Du kannst/musst beim Einwohnermeldeamt eine Sperre bezüglich der Einwohnermeldeamtsanfragen beantragen, damit er die neue Adresse nicht herausbekommt. KEINEN Nachsendeantrag in Auftrag geben bei der Post.

Weiter viel Kraft.

LG fk

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Einstweilige Verfuegung

Antwort von xHoneySx am 22.06.2012, 13:52 Uhr

Ja klar macht die nur Sinn wenn er darueber bescheid weiß, wenn die aber erst gestern beantragt wurde & der Richter erst heute zugestimmt hat ist es doch klar das er es JETZT nicht weiß sondern erst wenn er die Post erhalten hat.



Danke fuer die Info mit dem Einwohnermeldeamt, das hab ich nicht gewusst. Wenn das mit der Wohnung klappt werde ich das sofort tun, DANKE!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Einstweilige Verfuegung

Antwort von Holzkohle am 22.06.2012, 13:54 Uhr

hab zwar ReNo gelernt, aber ab wann greift die eV, ab Zustellung? Falls noch ne sms kommt, würd ich ihm das drücken, dass er die Woche Post hat und sich ja von Dir fernhalten soll. Außerdem würde ich bluffen und sagen, dass Du Schutzmaßnahmen am "laufen" hast und er es JA NICHT WAGEN soll. Droh doch auch mal ein bißchen :))))

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

das mit der einstweiligen Verfügung musst Du denen beim Bürgeramt mitteilen,

Antwort von FrauKrause am 22.06.2012, 14:14 Uhr

dann geben sie eine Sperre ein und niemand kann die Adresse erfragen. Außerordentlich wichtig und hat bei mir damals auch geklappt (lang lang ists her).

VG ib

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

ja natürlich ab Zustellung EV

Antwort von FrauKrause am 22.06.2012, 14:22 Uhr

greift das erst. Hoffe, Ihr bekommt das bald Gebacken und es klappt alles mit schnellem Umzug. Nur weg von solchen Menschen...

LG fk

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: das mit der einstweiligen Verfügung musst Du denen beim Bürgeramt mitteilen,

Antwort von xHoneySx am 22.06.2012, 17:30 Uhr

Man hat mir diesbezueglich zwar nichts gesagt, aber ich geh natuerlich davon aus das die Einstweilige Verfuegung ab zustellung laeuft.
Ehrlich gesagt versuche ich mich weitestgehend zurueck zu halten wenn er mir droht. Ich will ihm nicht noch mehr angriffsflaeche geben & vermeiden das so aussagen wie 'Die hat mich provoziert' ect kommen. Leicht faellt es mir nicht, am liebsten wuerde ich ihm all meine Wut, was er fuer ein Ar*** ist, das ich ihn hasse & er meinetwegen irgendwo in der Ecke verrecken kann dafuer das er mir/uns das Leben so zur Hoelle macht vor dem Kopf knallen. Aber ich versuch vernuenftig zu sein und mich nicht auf sein Niveau zu begeben.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: das mit der einstweiligen Verfügung musst Du denen beim Bürgeramt mitteilen,

Antwort von Holzkohle am 22.06.2012, 17:56 Uhr

schreib nen Brief an ihn - und schick ihn nie ab. Das habe ich immer gemacht und hilft UNGEMEIN!!!!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: das mit der einstweiligen Verfügung musst Du denen beim Bürgeramt mitteilen,

Antwort von xHoneySx am 22.06.2012, 19:48 Uhr

Das waere ne Idee, danke :)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.