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Geschrieben von jani84 am 05.05.2012, 23:27 Uhr

Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen?

Zu meiner Geschichte:

ich führte eine jahrelange, ziemlich lieblose beziehung. eines tages traf ich einen alten bekannten wieder, den ich einst schon sehr mochte. wir hielten mail-kontakt. da er mittlerweile nicht mehr weit weg wohnte, lud er mich mal zu sich ein. er machte zuvor schon mal andeutungen, was er möchte. wir plauderten über alte zeiten. er erzählte mir, das auch er in einer sehr schwierigen beziehung lebt, aus der ein kind hervor geht. naja es kam wie es kommen sollte....wir landeten im bett. wir wollten es bei dieser einmaligen sache belassen, weil wir uns doch sehr schätzten. einige wochen später stellte ich fest, das ich schwanger war. ich nahm die pille. aber wer weiß, was ich falsch gemacht habe. aber egal, nun war es so. es war sehr schwierig. ich habe ihn nix davon gesagt, auch meinen damaligen partner nicht. ich wollte es abtreiben, zumindest schien mir es das beste in so einer situation. doch schlussendlich konnt ich es nicht und entschied mich für das kind. das mein bekannter davon nicht erfreut sein würde, ist ja wohl klar. ich verschwieg es ihm noch ca. 2-3 monate. auch mein jetziger expartner wusste nichts. ca. im 6. monate sagte ich es ihm. naja wie erwartet startete er gleich los und unterstellte mir, ich wär auf sein geld aus, hätte das mit absicht gemacht usw. er sagte mehr als deutlich, das er das kind nicht will. da ich ihn belogen hatte hinsichtlich der schwangerschaft und seine ablehnung des kindes nicht mehr ertragen konnte, hielt ich es für besser (sicher in seinem sinne) ihn rechtlich nicht als vater zu benennen. dies tat ich dann auch. natürlich erhalte ich keinen unterhaltsvorschuss. damit hab ich kein problem, steht mir nicht zu. bekomme jedoch den ausgleich über arge. nun zu meiner frage: besteht denn die möglichkeit, den vater irgendwann doch noch eintragen zu lassen und alles rechtlich zu regeln? wenn ja, mit welchen konsequenzen müsste gerechnet werden? bekommt der kindsvater auch ärger?

bitte nicht die moralische keule auspacken. er würde/ ist eh nicht für das kind da. das kind ist fast 2 jahre, kennt ihn nicht. meine frage bezieht sich darauf, falls sich in der zukunft mal dinge eintreten, die man jetzt nicht vorhersehen kann, wenn der vater irgendwann mal doch interesse bekommt.

 
21 Antworten:

Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen?

Antwort von samirasmama am 05.05.2012, 23:51 Uhr

Ganz genau weiss ich es auch nicht aber wenn du ihn i.wann eintragen laesst muss er die vaterschaft anerkennen...verklagst du ihn nicht muss nichts nachgezahlt werden..

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Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen?

Antwort von Pamo am 06.05.2012, 1:03 Uhr

Selbstverstaendlich kannst du den Vater auch nachtraeglich angeben. Geh einfach mal zum Jugendamt und lass dir erklaeren welche Formulare du ausfuellen musst.

Die Gefuehle des Kindsvater gehen meines Erachtens vor den Frust des Kindsvaters. Wer Sex hat, der geht immer das "Risiko" ein, dass er auch Vater wird. Will er ganz sicher sein, muss er die Hose zu lassen.

Ich finde es gut, dass du diese Angelegenheit in Ordnung bringen willst.

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Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen?

Antwort von spiky73 am 06.05.2012, 8:33 Uhr

hallo jani,

meine moralkeule bleibt auch im sack - mir ist bei kind2 aehnliches passiert.
nur habe ich damals die beistandschaft beim jugendamt schon vorgeburtlich beantragt, damit die feststellung der vaterschaft moeglichst "zeitnah" ins rollen kam. gedauert hat es letztendlich vier jahre - aber das liegt darin begruendet, dass er in den staaten lebt, und letztendlich haette es mir bluehen koennen, dass zwar die vaterschaftsfeststellung in die wege geleitet wird, es aber zu keinem ergebnis kommt.

das mit der beistandschaft laeuft eigentlich ganz easy. du gehst zum jugendamt mit all den verfuegbaren informationen und unterlagen (geburtsurkunde des kindes), fuellst ein formular aus, unterschreibst es, und feddich ist die laube.
ich kann mich noch erinnern, dass ich damals zwei kaestchen ankreuzen konnte: einmal "ich beauftrage das jugendamt mit der feststellung der vaterschaft" und dann noch "ich beauftrage das jugendamt mit der beitreibung des unterhalts".
heute sind, so wie mir bei der gerichtsverhandlung im maerz gesagt wurde (bei uns ist das alles also noch ganz frisch), beide verfahren voneinander abgetrennt. sprich, erst wird die vaterschaft festgestellt, und dann erst kann der unterhalt festgestellt und beigetrieben werden.
da mein antrag noch unter der alten regelung gestellt wurde, wurde in der einen verhandlung die vaterschaft festgestellt und gleichzeitig der unterhalt festgelegt, der ab dem zeitpunkt der antragstellung faellig war. ich nehme an, dass so etwas nach der heutigen regelung nicht mehr vorkommt.

es ist halt nur die frage, ob du beide maenner, also sowohl deinen expartner, als auch den mr-einmal-spass, als moegliche vaeter benennen musst. der zeitrahmen der moeglichen empfaengnis ist naemlich bei gericht ziemlich weit gesteckt: ich weiss genau, an welchem datum meine kleine entstanden ist, es gab auch in dem fraglichen zeitraum keinen anderen mann. so war die sache ziemlich eindeutig. aber das war bei uns anfang maerz gewesen, und der fragliche zeitraum war von januar bis mai oder so. da musst du halt dein gewissen pruefen, ob nicht der expartner noch eventuell vielleicht ein ganz kleines bisschen als vater in frage kommen koennte oder nicht. waer halt bloed, wenn du nur einen angibst - und er ist es dann nicht. dann waer der ganze aufwand umsonst (und im schlimmsten fall kriegst du dann noch die kosten des verfahrens aufgebrummt, so werden die naemlich dem vater auferlegt).

im grunde genommen finde ich es nicht mehr als richtig, denjenigen auch zur verantwortung zu ziehen. auch wenn man zur gewissenspruefung und entscheidung etwas laenger braucht. und auch, wenn diese verantwortung nur aus dem finanziellen part besteht... aber das kind kann doch am allerwenigsten dafuer, dass seine eltern eben nur deshalb eltern wurden, weil sie die fleischeslust ueberfallen hat, lach.
der vater meiner kleinen kennt sein kind uebrigens nicht. kontakt besteht keiner, auch zwischen uns beiden nicht. ich habe das gefuehl, die kleine geht mit dieser situation besser um als meine grosse, deren vater (ebenfalls amerikaner) sich alle schaltjahre mal meldet. in der situation werden offenbar immer wieder sehnsuechte beim kind geweckt, die der vater einfach nicht erfuellen kann. trotzdem wuerde ich den ablehnenden vater nie seinem kind vorenthalten, kaeme er irgendwann mit dem wunsch auf mich zu, sein kind kennenlernen zu wollen.

lg,
martina.

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..ich wundere mich gerade

Antwort von Savanna2 am 06.05.2012, 9:44 Uhr

ich habe mich damals belesen und da hieß es wenn man den kv nicht angibt bekommt man falls es gebraucht wird keine sozialleistungen bzw nicht in voller höhe da ja anteilig der kv daran beteiligt wäre..oder so ähnlich!`?

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savanna

Antwort von spiky73 am 06.05.2012, 10:05 Uhr

du, ich glaube schon, dass da die sachbearbeiter zu differenzieren versuchen (zwischen "ich weiss, wer der vadda is, sach ich abba nicht, aetsch!" und der mutter, die glaubhaft darlegen kann, dass sie nicht weiss, wer der vater ist).

wegen (offensichtlich) fehlender mitwirkung koennen die leistungen nur anteilig bewilligt, bzw. UV abgelehnt werden. aber das liegt dann schon im ermessen des sachbearbeiters, und daran, wie gut die mutter ihre geschichte "verkauft".

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Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen?

Antwort von shinead am 06.05.2012, 10:40 Uhr

Dein Kind hat ein Recht darauf, einen rechtlichen Vater zu haben. Wie bitter muss es sein, wenn man bemerkt, dass in der Geburtsurkunde nur die Mutter steht...

Lass ihn eintragen. Er soll bitte auch Unterhalt bezahlen (wer kein Kind möchte, soll bitte verhüten. Das hat er nicht getan - Pech!). Warum soll die Allgemeinheit für das Kind zahlen?

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Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen?

Antwort von Nurit am 06.05.2012, 10:51 Uhr

Woher weißt Du eigentlich so genau, wer der Vater ist, wenn Du (so habe ich Dein Posting verstanden) zweigleisig gefahren bist?

LG,
nurit

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spiky

Antwort von Savanna2 am 06.05.2012, 11:06 Uhr

danke für die info :-)
das ist ja nun nicht schwer, aber wenn man im nachhinein dann plötzlich doch den vater "kennt" und eintragen lässt finde ich das shcon sehr unglaubhaft und es wäre ja nur rechtens wenn dieser dann den anteil vom uhv zurückzahlen muss.

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Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen?

Antwort von mf4 am 06.05.2012, 11:17 Uhr

Mich wundert, dass das Jobcenter den fehlenden UH oder UH-Vorschuss einfach so ausgleicht, obwohl es keinen Kindsvater gibt, von dem sie das zurückfordern können. Das passiert nämlich so eben bei mir. JC gleicht aus und der KV wird vom JC auf Rückzahlung verklagt.

Wenn jemand ein Kind als seines annimmt, obwohl er erfahren hat, dass er es nicht gezeugt hat ist das ja erstmal klasse aber wenn die Beziehung bröckelt will er sich nicht für das Kind 18Jahre und länger löhnen.

Der Erzeuger sollte schnellstens von seinem Kind erfahren und du solltest Kontakt aufbauen zwischen ihm und dem Kind, dass es ein Vater-Kind-Verhältnis werden kann. Ob er daran Interesse hat wirst du sehen. Ob er nachträglich zur Kasse gebeten werden kann weiß ich nicht. Für ihn hoffe ich es nicht, denn er wußte ja nie von seinem Kind... verwunderlich ist, dass kleine Ausrutscher ohne Kondom passieren.

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das kind wird älter, damuss man arbeiten und da fehlt der unterhalt bzw uhv

Antwort von Savanna2 am 06.05.2012, 11:29 Uhr

und genauso liest es sich für mich.

bis jetzt macht es finanziell keinen unterschied arge gleicht aus.

papa sagst du kümmert sich eh nicht warum also plötzlich nach 2 jahren der sinneswandel?

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danke shinead!!

Antwort von Sakra am 06.05.2012, 11:35 Uhr

genau das wollte ich auch schreiben. es gibt einen zahlmeister und letztendlich blechen wir dann für irgendwelche verhütungspannen???????

dann soll er auch zahlen, beim spass war er auch dabei.

das arme kind hat ein recht zu wissen, wer der vater ist. ob er von dem kind was wissen will oder nicht, das steht dann auf einem anderen blatt!

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Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen?

Antwort von susafi am 06.05.2012, 13:05 Uhr

Du bist zwar der Meinung nur weil du keinen Unterhaltsvorschuss beziehst, der dir nicht zu steht, hast du keine Unrechtmäßigen Leistungen bezogen... den Zahn muss ich dir leider ziehen... denn ein Teil deiner ALG II - Leistung hast du zu Unrecht bezogen und meiner Meinung damit nach Betrug begannen... ich denke schon das da was auf dich zu kommen wird...

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Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen?

Antwort von Leena am 06.05.2012, 15:51 Uhr

...warum muss es per se "bitter" sein, wenn in der Geburtsurkunde nur die Mutter steht?

Bei meinem ältesten Nachwuchs stand in der Geburtsurkunde auch nur die Mutter, mittlerweile hat mein Mann adoptiert und es gibt eine neue Geburtsurkunde mit "juristischem" Vater.

Mein Kind weiß, wer der biologische Vater ist, es besteht Kontakt zur Familie väterlicherseits (auch wenn der Vater selbst jeden Kontakt ablehnt), und "die Allgemeinheit" musste auch nicht in irgendeiner Weise für den Unterhalt zahlen, da ich - außer dem allgemeinen Erziehungsgeld von 300 DM, oder was es damals war - keinerlei Sozialleistungen, UHV oder ähnliches bekommen habe.

Wenn man den Vater begründet nicht offiziell benennen will, das Kind im Innenverhältnis aber Bescheid weiß, und der Unterhalt des Kindes ohne finanzielle Belastung der Allgemeinheit (und des Vaters) gesichert ist, finde ich das grundsätzlich durchaus vertretbar.

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leena?

Antwort von Savanna2 am 06.05.2012, 17:41 Uhr

das finde ich auch vertretbar, auch wenn ich die gründe wohl nicht verstehe warum er nciht eingetragen ist aber der kv davon weiß.

ausser er hätte eben rechtliche schritte eingeleitet, wäre gefährlich u.ä.

in dem ap hab ich eher das gefühl dass es darum nun nicht geht.

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Re: leena?

Antwort von Leena am 06.05.2012, 18:02 Uhr

...mir ging es insoweit auch nicht ums Ausgangsposting (wobei man da ja wohl eh nur sagen kann, ja, man kann auch später noch den Vater angeben - und möglichst bald, wenn man es will, eben um mögliche Probleme möglichst zu dezimieren), sondern einfach nur um die Aussage "Dein Kind hat ein Recht darauf, einen rechtlichen Vater zu haben. Wie bitter muss es sein, wenn man bemerkt, dass in der Geburtsurkunde nur die Mutter steht... " Diese Aussage hat eine Allgemeingültigkeit, die ich bestreite. (Und - ja, dieses Thema kann ich da auch persönlich nehmen.)

Worum es der AP geht, kann ich nicht ermessen.

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nochmal leena

Antwort von Savanna2 am 06.05.2012, 18:33 Uhr

mal ehrlich wie oft liest man denn als kind in seiner geburtsurkunde?
man weiß doch gar nicht was drin steht

und verallgemeinern geht sowieso nicht in dem fall, schlimmer finde ich wenn man als mutter nicht preisgibt wer der vater ist obwohl das kind (ätere kind) es sich wünscht.

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Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen?

Antwort von jani84 am 06.05.2012, 21:05 Uhr

hallo,

der kindsvater weiß vom kind und es war auch sein wunsch. ich selbst bin mir deshalb sicher, das mein seitensprung der vater ist, weil ich schon geraume zeit zuvor und auch zwischenzeitlich und danach keinerlei sex mit meinem damaligen partner hatte. nur er konnte es sein. was das anmelden beim amt angeht, so wollt ich halt gern wissen, ob es nachträglich gehen würde, je nachdem mit oder ohne konsequenzen. ich weiß nicht was die zeit bringt, bisweilen zweifle ich nicht an dieser entscheidung. doch würd ich es gut finden, für den fall der fälle ne möglichkeit zu haben. und auch wenn er derzeit nicht in der geburtsurkunde steht, was hindert mich daran, mein kind im entsprechenden alter aufzuklären? und wenn der vater keinen kontakt will, soll ich da nun sein eigenes kind hinterhertragen? ich denke, er ist froh, das es so ist, wie es ist. und ich eigentlich auch. wenn mein kind fragen stellt, wird sie antworten bekommen.

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Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen?

Antwort von Mogli18 am 06.05.2012, 22:04 Uhr

Du bekommst von der ARGE Geld.
Unterhalt wäre Einkommen, welches Du nicht erhältst, weil Du den Vater, der Dir bekannt ist, nicht angibst.

Das ist Betrug, denn die Arge stockt das auf, was Du zurückhältst um ihn zu decken ?

Abgesehen davon hat das Kind ein Recht auf Wissen beider Elternteile und auch dass dieser in der Geburtsurkunde steht, sofern er bekannt ist, was er Dir ja ist.

Gehe zum Jugendamt, gebe den Vater an, mache die Beistandschaft, beantrage Unterhaltsvorschuss, den Rest regeln die.
Wenn er keinen Umgang haben will, dann kann man ihn dazu nicht zwingen.
Wenn er nicht zahlen kann, dann wird es Unterhaltsvorschuss geben.
Kann er zahlen muss und wird er Verantwortung übernehmen müssen.

Er hat dieses Kind gezeugt, er ist der Vater. Punkt !

Solltest Du das alles nicht wollen, warum auch immer, dann sorge zumindest dafür dass das Kind Zugang zu diesen Informationen erhält, wenn Dir etwas passieren sollte.

Für mich ist ein nicht angeben des Vaters Betrug am Staat und vor allem am Kind !
Du hast Dich nicht nur gegen eine Abtreibung entschieden, sondern auch für ihn als Vater Deines Kindes ! Dann steh da auch zu !

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Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen?

Antwort von mf4 am 07.05.2012, 8:17 Uhr

Wenn du schon lange keinen Sex mehr mit deinem Partner hast wie kann er dann glauben, dass er überhaupt der Vater ist? War er so naiv? Kann er nicht rechnen? Wollte er es nur glauben?

Kind hinterhertragen? Du hast ihm sein Kind verschwiegen und nun solltest du ihm auch mal zeit lassen es anzunehmen, dass er spontan Papa wird und sehen, ob sich Interesse oder gar Zuneigung zum Kind aufbaut.

Was Konsequenzen angeht weiß ich nicht...
der Erzeuger muss nichts nachzahlen, da er ja nichts vom Kind wußte.
Ich nehme aber auch an, dass das Amt nicht weiterhin locker die Euros rüber schieben wird...
Der Erzeuger muss das Kind anerkennen, Unterhalt muss berechnet werden und dieser wird dann dein H4 schmälern, weil er als Einkommen angerechnet wird.
Der bisherige geglaubte Vater wird erleichtern sein, dass er für das Ergebnis des Seitensprunges nicht noch 18 Jahre zahlen muss.

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Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen?

Antwort von jani84 am 08.05.2012, 9:45 Uhr

mogli18:

was die geburtsurkunde angeht, ich finde, da gehört ein vater rein, der sich kümmert und für das kind ein vater ist. was will man mit einem namen, der einer person gehört, die sich einen sch...dreck um das kind schert. so eine widerliche person steht nämlich in meiner geburtsurkunde. und leider werde ich bei gebrauch ständig an dieses subjekt erinnert (mein erzeuger).

nach möglichkeit möcht ich es schon so belassen. für alle beteiligten das beste. nur weiß ich halt nicht, was die zeit bringt und wollte mal wissen, wenn es denn mal sein muss....welche konsequenzen es hätte, so eine späte angabe.

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Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen?

Antwort von jani84 am 08.05.2012, 9:51 Uhr

mein partner hat auch erst später von der schwangerschaft erfahren, als es nicht mehr zu übersehen war. für ihn war klar, das es nicht sein kind sein kann, ohne sex. daraufhin haben wir uns getrennt. und was den erzeuger angeht, er hat es noch vor geburt erfahren, hat also seit fast 2 jahren zeit gehabt, sich damit auseinander zu setzen. ich möcht noch sagen, das wir nachbarn sind. unsere wege kreuzen sich hin und wieder, da sieht er sie auch. ich denke, das wird ihn reichen. und das verschweigen war auch sein wunsch.

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