Geschrieben von jani84 am 05.05.2012, 23:27 Uhr |
Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen?
Zu meiner Geschichte:
ich führte eine jahrelange, ziemlich lieblose beziehung. eines tages traf ich einen alten bekannten wieder, den ich einst schon sehr mochte. wir hielten mail-kontakt. da er mittlerweile nicht mehr weit weg wohnte, lud er mich mal zu sich ein. er machte zuvor schon mal andeutungen, was er möchte. wir plauderten über alte zeiten. er erzählte mir, das auch er in einer sehr schwierigen beziehung lebt, aus der ein kind hervor geht. naja es kam wie es kommen sollte....wir landeten im bett. wir wollten es bei dieser einmaligen sache belassen, weil wir uns doch sehr schätzten. einige wochen später stellte ich fest, das ich schwanger war. ich nahm die pille. aber wer weiß, was ich falsch gemacht habe. aber egal, nun war es so. es war sehr schwierig. ich habe ihn nix davon gesagt, auch meinen damaligen partner nicht. ich wollte es abtreiben, zumindest schien mir es das beste in so einer situation. doch schlussendlich konnt ich es nicht und entschied mich für das kind. das mein bekannter davon nicht erfreut sein würde, ist ja wohl klar. ich verschwieg es ihm noch ca. 2-3 monate. auch mein jetziger expartner wusste nichts. ca. im 6. monate sagte ich es ihm. naja wie erwartet startete er gleich los und unterstellte mir, ich wär auf sein geld aus, hätte das mit absicht gemacht usw. er sagte mehr als deutlich, das er das kind nicht will. da ich ihn belogen hatte hinsichtlich der schwangerschaft und seine ablehnung des kindes nicht mehr ertragen konnte, hielt ich es für besser (sicher in seinem sinne) ihn rechtlich nicht als vater zu benennen. dies tat ich dann auch. natürlich erhalte ich keinen unterhaltsvorschuss. damit hab ich kein problem, steht mir nicht zu. bekomme jedoch den ausgleich über arge. nun zu meiner frage: besteht denn die möglichkeit, den vater irgendwann doch noch eintragen zu lassen und alles rechtlich zu regeln? wenn ja, mit welchen konsequenzen müsste gerechnet werden? bekommt der kindsvater auch ärger?
bitte nicht die moralische keule auspacken. er würde/ ist eh nicht für das kind da. das kind ist fast 2 jahre, kennt ihn nicht. meine frage bezieht sich darauf, falls sich in der zukunft mal dinge eintreten, die man jetzt nicht vorhersehen kann, wenn der vater irgendwann mal doch interesse bekommt.
- Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - jani84 05.05.12, 23:27
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - samirasmama 05.05.12, 23:51
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - Pamo 06.05.12, 1:03
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - spiky73 06.05.12, 8:33
- ..ich wundere mich gerade - Savanna2 06.05.12, 9:44
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - shinead 06.05.12, 10:40
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - Nurit 06.05.12, 10:51
- danke shinead!! - Sakra 06.05.12, 11:35
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - Leena 06.05.12, 15:51
- leena? - Savanna2 06.05.12, 17:41
- Re: leena? - Leena 06.05.12, 18:02
- nochmal leena - Savanna2 06.05.12, 18:33
- Re: leena? - Leena 06.05.12, 18:02
- leena? - Savanna2 06.05.12, 17:41
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - mf4 06.05.12, 11:17
- das kind wird älter, damuss man arbeiten und da fehlt der unterhalt bzw uhv - Savanna2 06.05.12, 11:29
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - susafi 06.05.12, 13:05
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - jani84 06.05.12, 21:05
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - mf4 07.05.12, 8:17
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - jani84 08.05.12, 9:51
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - mf4 07.05.12, 8:17
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - Mogli18 06.05.12, 22:04
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - jani84 08.05.12, 9:45
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