Geschrieben von jani84 am 06.05.2012, 21:05 Uhr |
Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen?
hallo,
der kindsvater weiß vom kind und es war auch sein wunsch. ich selbst bin mir deshalb sicher, das mein seitensprung der vater ist, weil ich schon geraume zeit zuvor und auch zwischenzeitlich und danach keinerlei sex mit meinem damaligen partner hatte. nur er konnte es sein. was das anmelden beim amt angeht, so wollt ich halt gern wissen, ob es nachträglich gehen würde, je nachdem mit oder ohne konsequenzen. ich weiß nicht was die zeit bringt, bisweilen zweifle ich nicht an dieser entscheidung. doch würd ich es gut finden, für den fall der fälle ne möglichkeit zu haben. und auch wenn er derzeit nicht in der geburtsurkunde steht, was hindert mich daran, mein kind im entsprechenden alter aufzuklären? und wenn der vater keinen kontakt will, soll ich da nun sein eigenes kind hinterhertragen? ich denke, er ist froh, das es so ist, wie es ist. und ich eigentlich auch. wenn mein kind fragen stellt, wird sie antworten bekommen.
- Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - jani84 05.05.12, 23:27
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - samirasmama 05.05.12, 23:51
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - Pamo 06.05.12, 1:03
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - spiky73 06.05.12, 8:33
- ..ich wundere mich gerade - Savanna2 06.05.12, 9:44
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - shinead 06.05.12, 10:40
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - Nurit 06.05.12, 10:51
- danke shinead!! - Sakra 06.05.12, 11:35
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - Leena 06.05.12, 15:51
- leena? - Savanna2 06.05.12, 17:41
- Re: leena? - Leena 06.05.12, 18:02
- nochmal leena - Savanna2 06.05.12, 18:33
- Re: leena? - Leena 06.05.12, 18:02
- leena? - Savanna2 06.05.12, 17:41
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - mf4 06.05.12, 11:17
- das kind wird älter, damuss man arbeiten und da fehlt der unterhalt bzw uhv - Savanna2 06.05.12, 11:29
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - susafi 06.05.12, 13:05
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - jani84 06.05.12, 21:05
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - mf4 07.05.12, 8:17
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - jani84 08.05.12, 9:51
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - mf4 07.05.12, 8:17
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - Mogli18 06.05.12, 22:04
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - jani84 08.05.12, 9:45
Keine Zeit für Freundschaften
Happy birthday, kalle
Frage wg Unterhalt
Wann kapier ich endlich
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Unterhalt für nichteheliche Mutter! Wer kann weiterhelfen?
Dreh jetzt bald durch
Allein......ist einfach allein :-(
Verwirrt silopo