Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von jani84 am 06.05.2012, 21:05 Uhr

Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen?

hallo,

der kindsvater weiß vom kind und es war auch sein wunsch. ich selbst bin mir deshalb sicher, das mein seitensprung der vater ist, weil ich schon geraume zeit zuvor und auch zwischenzeitlich und danach keinerlei sex mit meinem damaligen partner hatte. nur er konnte es sein. was das anmelden beim amt angeht, so wollt ich halt gern wissen, ob es nachträglich gehen würde, je nachdem mit oder ohne konsequenzen. ich weiß nicht was die zeit bringt, bisweilen zweifle ich nicht an dieser entscheidung. doch würd ich es gut finden, für den fall der fälle ne möglichkeit zu haben. und auch wenn er derzeit nicht in der geburtsurkunde steht, was hindert mich daran, mein kind im entsprechenden alter aufzuklären? und wenn der vater keinen kontakt will, soll ich da nun sein eigenes kind hinterhertragen? ich denke, er ist froh, das es so ist, wie es ist. und ich eigentlich auch. wenn mein kind fragen stellt, wird sie antworten bekommen.

 
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