Geschrieben von Mogli18 am 06.05.2012, 22:04 Uhr |
Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen?
Du bekommst von der ARGE Geld.
Unterhalt wäre Einkommen, welches Du nicht erhältst, weil Du den Vater, der Dir bekannt ist, nicht angibst.
Das ist Betrug, denn die Arge stockt das auf, was Du zurückhältst um ihn zu decken ?
Abgesehen davon hat das Kind ein Recht auf Wissen beider Elternteile und auch dass dieser in der Geburtsurkunde steht, sofern er bekannt ist, was er Dir ja ist.
Gehe zum Jugendamt, gebe den Vater an, mache die Beistandschaft, beantrage Unterhaltsvorschuss, den Rest regeln die.
Wenn er keinen Umgang haben will, dann kann man ihn dazu nicht zwingen.
Wenn er nicht zahlen kann, dann wird es Unterhaltsvorschuss geben.
Kann er zahlen muss und wird er Verantwortung übernehmen müssen.
Er hat dieses Kind gezeugt, er ist der Vater. Punkt !
Solltest Du das alles nicht wollen, warum auch immer, dann sorge zumindest dafür dass das Kind Zugang zu diesen Informationen erhält, wenn Dir etwas passieren sollte.
Für mich ist ein nicht angeben des Vaters Betrug am Staat und vor allem am Kind !
Du hast Dich nicht nur gegen eine Abtreibung entschieden, sondern auch für ihn als Vater Deines Kindes ! Dann steh da auch zu !
- Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - jani84 05.05.12, 23:27
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - samirasmama 05.05.12, 23:51
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - Pamo 06.05.12, 1:03
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - spiky73 06.05.12, 8:33
- ..ich wundere mich gerade - Savanna2 06.05.12, 9:44
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - shinead 06.05.12, 10:40
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - Nurit 06.05.12, 10:51
- danke shinead!! - Sakra 06.05.12, 11:35
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - Leena 06.05.12, 15:51
- leena? - Savanna2 06.05.12, 17:41
- Re: leena? - Leena 06.05.12, 18:02
- nochmal leena - Savanna2 06.05.12, 18:33
- Re: leena? - Leena 06.05.12, 18:02
- leena? - Savanna2 06.05.12, 17:41
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - mf4 06.05.12, 11:17
- das kind wird älter, damuss man arbeiten und da fehlt der unterhalt bzw uhv - Savanna2 06.05.12, 11:29
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - susafi 06.05.12, 13:05
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - jani84 06.05.12, 21:05
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - mf4 07.05.12, 8:17
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - jani84 08.05.12, 9:51
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - mf4 07.05.12, 8:17
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - Mogli18 06.05.12, 22:04
- Re: Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen? - jani84 08.05.12, 9:45
Keine Zeit für Freundschaften
Happy birthday, kalle
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Unterhalt für nichteheliche Mutter! Wer kann weiterhelfen?
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