Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von jani84 am 08.05.2012, 9:45 Uhr

Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen?

mogli18:

was die geburtsurkunde angeht, ich finde, da gehört ein vater rein, der sich kümmert und für das kind ein vater ist. was will man mit einem namen, der einer person gehört, die sich einen sch...dreck um das kind schert. so eine widerliche person steht nämlich in meiner geburtsurkunde. und leider werde ich bei gebrauch ständig an dieses subjekt erinnert (mein erzeuger).

nach möglichkeit möcht ich es schon so belassen. für alle beteiligten das beste. nur weiß ich halt nicht, was die zeit bringt und wollte mal wissen, wenn es denn mal sein muss....welche konsequenzen es hätte, so eine späte angabe.

 
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