Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von susafi am 06.05.2012, 13:05 Uhr

Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen?

Du bist zwar der Meinung nur weil du keinen Unterhaltsvorschuss beziehst, der dir nicht zu steht, hast du keine Unrechtmäßigen Leistungen bezogen... den Zahn muss ich dir leider ziehen... denn ein Teil deiner ALG II - Leistung hast du zu Unrecht bezogen und meiner Meinung damit nach Betrug begannen... ich denke schon das da was auf dich zu kommen wird...

 
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