Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sabri am 11.06.2016, 17:22 Uhr

UmgangsPFLICHT

Als ich an Krebs erkrankte und ohne lange Vorlaufzeit ein Krankenhausaufenthalt bevorstand und auch unklar war, wie lange dieser dauern würde und ob ich lebend wieder herauskäme, weigerte sich der (nach außen engagierte) KV, sein Kind zu nehmen. Das Jugendamt hat ihm schnell den Kopf zurechtgerückt. Es wurde ihm nämlich mitgeteilt, dass ihm eine alternative Unterbringung in Rechnung gestellt werden würde. Begeistert war er nicht und ich habe ihm das Kind letztendlich gegen seinen Willen vor die Türe gestellt.

 
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