Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von TheFirefox am 11.06.2016, 16:51 Uhr

UmgangsPFLICHT

Da die gesetzlichen Vorgaben in § 1684 Abs.1 BGB nicht nur von einem Recht, sondern auch von einer Pflicht zum Umgang sprechen, ist es theoretisch ebenso möglich, einen “umgangsunwilligen” Vater zur zwangsweisen Durchführung seines Umgangsrechts zu bringen. Freilich geht es hier oft um Fälle, in denen das Umgangsrecht eher unregelmäßig und unzuverlässig ausgeübt wird. In solchen Fällen kann es oft schon helfen, den Eltern vor Augen zu führen, dass das Umgangsrecht zum Wohle des Kindes auch eine Umgangspflicht darstellt – nicht selten wird der Umgang dann freiwillig gewissenhafter gepflegt.

Quelle: http://www.kanzlei-hasselbach.de/2015/umgangsrecht-geschiedener-vater/06/

So ganz auf verlorenem Posten stehst Du also nicht. Wende dich ans Jugendamt...

 
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