Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Luno12 am 07.06.2016, 23:08 Uhr

Wie handhabt ihr das mit dem Umgangsrecht?

Hallo

Vielleicht erinnern sich manche noch an mich....
Mein Mann war spielsüchtig. Hat eine 6 wöchige stationäre Therapie gemacht.
Dennoch habe ich mich von ihm getrennt, da es einfach keine Grundlage mehr für eine gemeinsame Zukunft gibt.

Es gab zu viele Lügen und Enttäuschungen. Ganze 4 Jahre lang.

Er versteht nicht, warum ich nicht so positiv in die Zukunft blicken wie er nach der Therapie. Und warum ich dann nicht schon vorher gegangen bin....

Jedenfalls hat er nun ab 15. Juni eine Wohnung und wird ausziehen.

Aber er hat schon mehrmals gesagt, dass er die Kinder (4,5 Jahre und 16 Monate) nie zusammen über Nacht nehmen wird, denn sonst könnte ich ja feiern gehen.

Einfach mal durch- u. ausschlafen fände ich viel besser als feiern gehen. Ihr kennt das sicher....

Nun meine Frage, können es sich die Männer tatsächlich so einfach machen?
Ich weiß eh nicht ob ich meine Kleine (16 Monate) über Nacht hergeben könnte- aber gleich von vornherein sagen, er wird sie nie gleichzeitig nehmen...... Ist doch ein Ding oder?
(Seine Antwort ist dann immer "Du wolltest es doch so. Selbst schuld"
Aber mal zu sehen, warum ich diesen Schritt gehe, nämlich weil er 4 Jahre lang auf die Familie geschissen hat (sorry), ist wohl zu viel verlangt)

Habt ihr auch Erfahrungen mit sowas? Wie seid ihr damit umgegangen?
Ist ja nicht so, dass ich meine Kinder abschieben will, aber steht mir nicht auch Freizeit zu?

Vielen Dank für eure Antworten.

 
61 Antworten:

Re: Wie handhabt ihr das mit dem Umgangsrecht?

Antwort von Strudelteigteilchen am 07.06.2016, 23:17 Uhr

Du verkennst den Sinn des Umgangs. Umgang findet nicht statt, damit Du ausschlafen kannst, sondern damit die Kinder eine Beziehung zum anderen Elternteil haben können. Der KV kann nicht zu kostenfreien Babysitterdiensten verpflichtet werden.

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Re: Wie handhabt ihr das mit dem Umgangsrecht?

Antwort von Holly Friday am 08.06.2016, 1:21 Uhr

Antwort:
Nein, Dir steht keine Freizeit, kein Wochenende ohne Kinder und mit Ausschlafen rechtlich zu.
Je früher Du Dir das klarmachst, desto besser.
Vergiss den Vater, der ja in Bezug auf Umgang keine sichere Bank ist.
Kümmere Dich lieber um andere Kontakte.
Vielleicht gibt es Familie oder Freunde, die über kurz oder lang auch mal beide Kinder am Wochenende übernehmen können.
Ansonsten: Freunde einladen und ein bisschen Party zu Hause machen, wenn die Kinder schlafen. Fand ich auch immer schön.

Holly

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Re: Wie handhabt ihr das mit dem Umgangsrecht?

Antwort von KKM am 08.06.2016, 6:03 Uhr

Mein Ex stellte sich das auch so vor.... immer chillig nur ein Kind.... ich habe ihm gesagt: beide oder keinen - mein Ex hat es geschluckt, zum Glück.

In dem Alter Deines Kleinen hat mein Ex die Kinder jedes Wochenende einen Nachmittag abgeholt und einen Abend mit ihnen im Kinderzimmer verbracht.

Als der Kleine mittags nicht mehr schlief, jedes Wochenende einen ganzen Tag.

Über Nacht hat er sie in über 13 Jahren nur 2mal gehabt..... im Urlaub waren sie noch nie.

Inzwischen sind die Kinder ca. 15 - 20 Tage im Jahr bei ihm.... beiden Beteiligten Parteien reicht das...

Mach Dich von ihm frei, ausschlafen geht auch mit älteren Kindern!

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Re: Wie handhabt ihr das mit dem Umgangsrecht?

Antwort von Jessi757 am 08.06.2016, 8:08 Uhr

Schreibst Du da gerade über meinen Ex???
Der hat auch immer gesagt: " Du wolltest das so"

Bis Anfang des Jahres hatten wir die Regelung, dass er unsere gemeinsamen fünf Kinder jedes zweite WE nimmt. Von Freitag Nachmittag bis Sonntag Nachmittag.
Dann war er ein paar Monate im Ausland.
Jetzt nimmt er alle 2 Wochen am Sonntag 2-3 Kinder. Die anderen Kinder dann zwei Wochen später. Die kleineren Kinder 2 Stunden, die größeren 4 Stunden.

Also sieht das einzelne Kind ihn alle 4 Wochen für 2-4 Stunden.

Als alleinerziehende von fünfen hätte ich auch gerne mal wieder ein freies WE.
Aber das kann er natürlich nicht zulassen.
Seine Neue hat ja schließlich auch vier Kinder, die kann er ja nicht so lange mit den Kindern allein lassen (Der Vater ihrer Kinder nimmt sie regelmäßig übers WE, die können also Honeymoon machen.. )

Und unsere Kinder müssen sich ja nun an sein "neues Leben" gewöhnen...

LG
Jessi757

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Re: Wie handhabt ihr das mit dem Umgangsrecht?

Antwort von sonnen-blume23 am 08.06.2016, 8:14 Uhr

Hallo
Ich habe nur einen Sohn, der hat noch nie mit seinen 17 Monaten beim Papa geschlafen.
Einfach abwarten, auch wenn du mal ausschlafen darfst wirst du trotzdem früh wach. So ist das jedes mal bei mir.

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Re: Wie handhabt ihr das mit dem Umgangsrecht?

Antwort von Möhrchen am 08.06.2016, 8:46 Uhr

Damit er dann beide Kinder im regelmäßigen Turnus sieht, hat er also jedes WE ein Kind...mal sehen, wann ihm einfällt, dass ER dann kein kindfreies WE mehr hätte...

Fest einplanen würde ich so einen Vater nicht - wenn Du sicher kindfrei haben möchtest, schau dich besser nach anderen Möglichkeiten um. Ich kenne auch privat einige Fälle, in denen der Vater-Kontakt eher unzuverlässig funktioniert...leider vor allem für die Kinder, aber auch für die Mütter...aber diese planen eher so, dass sie davon ausgehen, dass das Kind keinen Umgang hat und freuen sich dann, wenn dieser doch stattfindet.

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Re: Wie handhabt ihr das mit dem Umgangsrecht?

Antwort von Luno12 am 08.06.2016, 8:58 Uhr

Mensch Strudelteigteilchen, vielen Dank für Deinen tollen, hilfreichen Beitrag!!!!

Warum muss man so eine Antwort abgeben und ist nicht Einfach ruhig wenn man nix sinnvolles zum Thema dazu tun kann.

Mein Beitrag sollte zeigen, dass es mir nicht darum geht feiern gehen zu wollen, wie er mir das unterstellt

Ich wollte wissen wie andere das handhaben und nicht Deinen Frust abbekommen.

Es geht nicht um, wie Du es unverschämterweise nennst, Babysitterdienste, sondern darum, dass er nicht nur Rechte sondern auch Pflichten hat!

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Re: Wie handhabt ihr das mit dem Umgangsrecht?

Antwort von aus 4 mach 3 am 08.06.2016, 10:21 Uhr

Also ich habe nirgends gelesen, dass Luno12 einen Babysitter braucht. Die Frage zielte darauf hinaus, ob sich das, nach der Trennung allein lebendem, Elternteil so einfach machen kann und bestimmt, wann er welches Kind zu sich nimmt zum Vater WE.

Im Fall der AP scheint hier der Vater etwas nicht zu verstehen: Denn ER sollte versuchen eine Bindung zu seinen Kindern aufrecht zu halten und zwar frei und unabhängig von irgendwelchen Gefühlen positiver wie negativer Art hinsichtlich der Mutter. Doch hier scheint es so zu sein, dass ER die Kinder versucht als "Druckmittel" einzusetzen.

Ob die Mutter nun den Wunsch verspürt mal ausschlafen zu wollen oder der Vater meint "sie mache nun an den freien Abenden Party", hat hier eigentlich gar nichts mit der Frage zu tun.

Nun zu Dir, Luno:
Rein rechtlich kenne ich mich leider nicht wirklich aus, weil es hier derzeit noch anders läuft (was aber nicht heißt, dass es ggf noch böse wird).
Doch lass ihn erst einmal ausziehen. Lass die Zeit der Veränderung erst einmal auf Euch zu kommen. Und wenn er das Kleine erst einmal am Anfang nur für ein paar Stunden pro Woche "haben" möchte, dann ist das so. Versuche es nicht als "Bösartigkeit" für Dich zu betrachten.
Wer weiß ob er hinsichtlich seiner Sucht mit dem alleine sein klar kommt, wer weiß ob er die Kinder WE's so sehr genießt, dass er gerne alle 3 nimmt......

Ihr müsst Euch mit den Jahren für viele Jahre arrangieren. Deine Kinder sind noch so Jung, dein Ex war/ ist süchtig. Da kann noch so viel passieren. Und wenn er am Anfang erst einmal lernt die WE's mit den größeren Kindern zu verbringen, ist das m.Ea. gar nicht so schlecht.

Mein Ex hat es am Anfang gar nicht auf die Reihe gebracht und wir haben "nur" 2 und sie waren bei seinem Auszug 5 + 7. Da gab es Wunden. Da gab es Situationen, da wurde mir schlecht weil er die Gefahr, in dir er die Kinder aussetzte, gar nicht umreißen/ abschätzen konnte.
Er war und ist auch heute noch in Teilen völlig überheblich in diesem Bereich und ich habe mit Engelszungen versucht ihn da etwas zu sensibilisieren.
Er bekam auch schon eine Geldstrafe, weil er ein Kind ohne Kindersitz in seinem Porsche sitzen hatte etc.
Es gab auch Zeiten, da wollte entweder nur Nr 1 oder nur Nr 2 zu ihm, dann gab es Zeiten da war es wichtiger für ihn mit einem seiner Flirtbekanntschaften die WE's romantisch am Gardasee zu verbringen und hat diverse WE's am Morgen, des verabredeten Tages, abgesagt.
Er hat mich auch schon panisch angerufen und gefordert das ich die Kinder sofort hole, weil Samstagabend 21:30 beide schlimm weinend auf seinem Sofa saßen und unbedingt zu mir wollten.

Jedes mal muss man wieder abwägen, was ist richtig für die Kinder, was falsch. Da geht es nicht um das eigene Bedürfnis.
UND es muss einem klar sein: Die Papa WE's bleiben (was ja gut ist) und alle müssen sich an die Situation gewöhnen.

Und bei Euch wird es auch so sein: Irgendwann wird auch deine Nr 3 kommen und sagen, "Papa, ich will auch bei Dir übernachten, ich bleibe aber nur da wenn meine Geschwister auch da sind!"

Lass die räumliche Trennung erst einmal auf Euch zu kommen. ToiToiToi

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Re: Wie handhabt ihr das mit dem Umgangsrecht?

Antwort von Maxi1984 am 08.06.2016, 10:42 Uhr

Naja, normal bleiben Geschwister zusammen!
Also bei mir ist es so das mein Sohn 1 WE beim Papa ist wo seine Schwester lebt und das 2. WE ist sie dann bei uns. Das heißt für uns alle 2 WEs Kindfrei.
Profitieren ja im Endeffekt alle davon.
Je nach Papa kann es aber auf Grund des Alters auch sein das er sich überfordert fühlt, das kann sich aber mit zunehmendem Alter sich ändern.

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Re: Wie handhabt ihr das mit dem Umgangsrecht?

Antwort von Strudelteigteilchen am 08.06.2016, 11:12 Uhr

Nun ja, ehrlich gesagt: Er hat tatsächlich KEINE Pflichten.

Theoretisch hat er die Pflicht, Unterhalt zu zahlen - aber das ist meistens wirklich nur theoretisch. Was den Umgang betrifft, hat er keine Pflichten. Darfst Du doof finden, ist aber so.

Meiner Erfahrung nach lebt es sich leichter, wenn man sich beizeiten damit abfindet. Been there, done that.

Was hättest Du denn jetzt gerne gehört? Daß er natürlich beide Kinder gleichzeitig und regelmäßig nehmen MUSS, und zwar ab übernächste Woche? Daß er in den Knast kommt, wenn er das nicht tut? Tja, willkommen in der Realität....

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Re: Wie handhabt ihr das mit dem Umgangsrecht?

Antwort von shinead am 08.06.2016, 12:17 Uhr

Wenn der KV die Kinder nicht über Nacht nehmen will, was willst Du tun? Möchtest Du ernsthaft Deine Kinder jemandem über Nacht geben, der sie nicht haben will?

Tatsächlich sitzt bezüglich Umgang der KV am längeren Hebel.

Ich würde euch raten eine Paartherapie zu machen. Nicht, um euch wieder zusammen zu bringen, sondern um die Verletzungen der letzten Jahre auf Deiner Seite zu verarbeiten. Ihr müsst euch auf der Elternebene treffen, nicht auf der kindischen "Du-hast-es-so-gewollt"-Beziehungs-Rache-Ebene. Das haben eure Kinder nicht verdient.
Arbeitet eure Beziehung auf, damit ihr beide gute Eltern bleiben könnt. Die Therapie sollte ihm auch helfen, Dich zu verstehen.

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Re: Wie handhabt ihr das mit dem Umgangsrecht?

Antwort von KKM am 08.06.2016, 12:53 Uhr

Strudelteigteilchen hat soooooo Recht.

Es gibt sogar Gerichtsurteile, dass es Kindern nicht zuzumuten ist, Zeit bei dem Umgangselternteil zu verbringen, wenn der sie nicht haben möchte.

So ist die Realität.....

Meine Kinder sind inzwischen älter, Freiräume habe ich mir geschaffen, indem ich die Kinder zu kostenpflichtigen Ferienveranstaltungen oder Reisen geschickt habe. Die Kosten habe ich natürlich alleine tragen müssen, aber ansonsten hätte ich die Ferien mangels Urlaubstagen auch nicht überbrücken können.

Mein Ex braucht die Wochenenden und seinen gesamten Jahresurlaub, um sich zu erholen......

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Re: Wie handhabt ihr das mit dem Umgangsrecht?

Antwort von fsw am 08.06.2016, 12:59 Uhr

Wer wird denn hier gleich so mufflig??? STS hat doch Recht.Jeder könnte jetzt sagen,Du hast ihn doch trotz seiner Probleme verlassen,obwohl er eine Therapie gemacht hat...Hast du ihm auch versprochen,in guten wie in schlechten Zeiten für deinen Partner dazusein?Dann hast du es ja auch nicht eingehalten.Das musste ich jetzt mal loswerden.Warte mal ab,was die Zeit bringt!

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Re: Wie handhabt ihr das mit dem Umgangsrecht?

Antwort von Sabri am 08.06.2016, 14:15 Uhr

Hallo,
die Trennung ist noch frisch und ihr seid dabei, euch gegenseitig die Schuld daran zuzuweisen (er hat vier Jahre auf die Familie geschissen und du wolltest es so).
Das bringt dir für die Zukunft gar nichts. Lass es, besprich das mit jemanden anderen, wenn du da Gesprächsbedarf hast und geh auf seine Anschuldigungen nicht ein.
Er hat tatsächlich bis auf Unterhalt zu zahlen keine Pflichten. Aber wenn du schlau bist und er ein gutes Verhältnis zu den Kindern behalten will, dann kannst du einiges machen.
Fordere nie deine Freizeit und deine Rechte ein (auch wenn ich dieses Bedürfnis gut verstehen kann). Es geht immer nur um den Umgang und um einen guten und regelmäßigen Kontakt der Kinder zum anderen Elternteil. Da spricht einiges dafür, dass die Kinder auch mal zusammen (zeitgleich) kommen (sind in der ungetrennten Familie ja auch zeitgleich da), aber sie können auch hin und wieder einzeln kommen (auch für dich ist es bei dem relativ großen Altersabstand eine Entlastung, dich einmal nur um ein KInd kümmern zu können).
Ich würde mit Hilfe (Jugendamt, Anwalt...) einen Umgangsplan aufstellen. Dabei geht es nur um das Kindeswohl (Kontakt zu beiden Elternteilen), nie um deine Freizeit. Wenn du willst, dass die Kinder viel beim Vater sind, dann halte dich zurück und biete erst einmal nur wenige Tage an. Der Vater ist wahrscheinlich noch trotzig und will das Gegenteil von dem, was du willst (das klappt zumindest bei meinem Ex bis heute ganz gut, dabei sind wir schon viele Jahre getrennt).
Ausschlafen und Freizeit kannst du im Moment tatsächlich so gut wie vergessen. Ich kann mich daran erinnert, dass ich froh war, die Kinder beim Ex unterbringen zu können, wenn ich nachmittags oder abends arbeiten musste und er durfte nicht wissen, wie dringend ich auf seine Kinderbetreuung angewiesen war, das hätte er fies ausgenutzt. Versuche, dich von ihm und seine Mithilfe frei zu machen. Du weißt auch noch nicht, wie es weiterläuft (seine Sucht), da ist es nicht gut, wenn du von ihm abhängig bist.
Gruß, Sabri

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Pflichten?^^...oft reine Theorie...

Antwort von Möhrchen am 08.06.2016, 14:44 Uhr

...willkommen in der Realität...

An den Unterhalt kommt man je nach Situation ja noch ran...aber Umgang ist das Recht (!) das viele Väter nur wahrnehmen, wenn Sie Lust haben...keine Pflicht...heißt ja auch UmgangsRECHT...

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Re: Wie handhabt ihr das mit dem Umgangsrecht?

Antwort von mf4 am 08.06.2016, 16:04 Uhr

Er hat das Umgangsrecht und möchte es wahrnehmen. Du wirst ihn wohl kaum verpflichten können sie nach deinem Wunsch zu nehmen.
Der Grund ist offenbar reine Gehässigkeit aber Umgang dient dem Vater-Kind kontakt und leider nicht dem Freizeit- und Ausschlafbedürgfnis der Mutter (was ich aber gut nachvollziehen kann).

Natürlich würde ich ein 16-Monate altes Kleinkind SEINEM Vater über Nacht überlassen, dem Menschen mit dem es aufgewachsen ist und den es seit Geburt kennt.

Wie ich damit umgehen würde?
Ich würde mit ihm nicht drüber streiten, denn dann sieht er wie ich mich ärgere (Ziel erfüllt) sondern ein furz-trockenes: "okay!" von mir geben (denn ich weiß, dass das meinen Ex ärgert^^).

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Re: Wie handhabt ihr das mit dem Umgangsrecht?

Antwort von mf4 am 08.06.2016, 16:09 Uhr

Es heißt ja UmgangsRECHT und nicht Pflicht und schon ist klar, was es damit auf sich hat.
Das ist nicht unverschämt sondern ein Fakt... sorry.

Wenn du mal ausschlafen möchtest dann hoffe ich, du hast jemand anderen, der die Kinder mal beide gleichzeitig abnimmt. Ich vermute nicht, dass dir dein netter Ex das gönnen wird.

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Du bist ja echt lustig

Antwort von Fru am 08.06.2016, 16:44 Uhr

Schreibst, das Du rein rechtlich keine Ahnung hast, haust jemand anderes aber in die Pfanne, obwohl sie “rein rechtlich“ vollkommen Recht hat! Brutale Wahrheit, ist aber so...

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Eine Umgangspflicht gibt es schon!

Antwort von Petra28 am 08.06.2016, 16:51 Uhr

Sie kann allerdings in der Regel nicht mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2008/bvg08-044.html

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Wie soll es man handhaben? Dann war ich mehrere Jahre abends zu hause

Antwort von Marianna81 am 08.06.2016, 17:16 Uhr

da es sonst mir zu teuer (Babysitter) wäre und es sonst selten möglich war das jemand auf den damals Kleinen aufpassen könnte.

Theoretisch steht jedem die Freizeit zu. Falls du keine Alternative an Betreuung für zwischendurch hat wird es eher wenig mit Freizeit etc.

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kann man also getrost als nicht-existent betrachten

Antwort von mf4 am 08.06.2016, 17:26 Uhr

.

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Re: Du bist ja echt lustig

Antwort von Sabri am 08.06.2016, 18:04 Uhr

Ich finde den Beitrag von "aus 4 mach 3" sehr gut und sie haut doch niemanden in die Pfanne.
Ich unterschreibe alles, was sie schreibt.

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Re: Wie handhabt ihr das mit dem Umgangsrecht?

Antwort von mf4 am 08.06.2016, 18:29 Uhr

Fakt ist:
wenn sie kinderfrei möchte und er die Kinder nicht beide nimmt wird ihr nichts anderes übrig bleiben als Großeltern am Start zu haben oder einen Babysitter.

Das ist doch nicht wirklich ein Trennungs-Problem sondern das Problem von kleine-Kinder-Eltern. Ich hatte in meiner Beziehung nie kinderfrei, denn es gab weder betreuungswillige Großeltern noch Babysitter.
Nun bin ich das 1.Mal Omi und da ich weiß, dass es doch mal nett ist nehme ich gern mal das Enkelchen und biete den Eltern somit freie Zeit.

Ich schätze den Ex nicht so ein, dass er in der Beziehung mega hilfreich war, beide Kinder abgenommen hat, dass sie sich ein freies WE machen konnte... es ist als wie es war, kein kinderfrei.

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Mich würde da ein Beispiel interessieren...kennt jemand eines? Owt

Antwort von Möhrchen am 08.06.2016, 19:37 Uhr

...

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nein... und das ist auch gut so

Antwort von mf4 am 08.06.2016, 19:54 Uhr

Ich will mir gar nicht vorstellen, wie lieblos ein Elternteil ist, der seine Kinder eigentlich gar nicht bei sich haben will.
Das hat kein Kind verdient.

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Ich kenne keines

Antwort von Strudelteigteilchen am 08.06.2016, 20:02 Uhr

Zumal es auf Betreiben der Mutter auch nochmal was anderes ist, als wenn das Kind den Umgang wünscht und braucht.

Die meisten Mütter, die ich kenne - und das inkludiert mich selber - sind im Großen und Ganzen froh, wenn der KV sich raushält und möglichst selten aufkreuzt. Für die Kinder ist es blöd, klar, aber sie haben nunmal DIESEN Vater und keinen anderen. Kann man sich stundenlang drüber ärgern, aber man ist nicht dazu verpflichtet ;-).

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Re: Ich kenne keines

Antwort von Möhrchen am 08.06.2016, 20:15 Uhr

Sehe ich ja auch so...deshalb fällt diese Pflicht für mich unter 'irrelevant'...Theorie und das ist m.E. dann auch gut so...ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass ein erzwungener Umgang irgendjemandem gut tun könnte...

Ich denke im Fall der AP wird die Zeit arbeiten müssen...für alle Beteiligten...

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Re: Ich kenne keines

Antwort von mf4 am 08.06.2016, 20:19 Uhr

Sehe ich auch so...

es ist frisch, er will ihr noch eine reinwürgen und er weiß wie er das tun kann

er wird vielleicht seine Kinder vermissen und das könnte ihn dazu bewegen sie bei sich haben zu WOLLEN

oder die Geschwister vermissen sich gegenseitig, wenn sie nie bei ihm zusammen sind (das wäre hier definitiv der Fall)

vielleicht spielt es sich auch so ein, wie es ist und sie findet es irgendwann okay

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Bei Kindern wird es durchaus erzwungen.

Antwort von Petra28 am 09.06.2016, 8:00 Uhr

Bis etwa zehn Jahre wissen sie laut Rechtsprechung nicht, dass z.B. Demütigungen durch den Vater nur zu ihrem eigenem Wohl sind bzw. die Mutter kann mit Zwangsmaßnahmen davon "überzeugt" werden, das Kind mit allen erzieherischen Mitteln davon zu überzeugen...

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sehe das etwas anders.....

Antwort von Mone76 am 09.06.2016, 8:47 Uhr

Hallo
jetzt muss ich aber auch noch was dazu schreiben. Bin etwas verärgert.
Fakt ist, dass der Vater keinerlei Pflicht hat seine Kinder zu sehen. Das ist klar. ABER: ich finde er kann sich auch nicht nur die Rosinen rauspicken und die Kinder nur dann nehmen wenn er das möchte (sei es um der Mutter eins reinzuwürgen oder was auch immer). Ich finde da muss eine Regelung getroffen werden mit der beide einverstanden sind (und wo auch beide was davon haben) oder auch nicht. Und wenn er das dann nicht möchte dann kommen Kinder eben gar nicht zu ihm. Und dann hat man die Kinder automatisch dauernd und muss sich um ausschlafen oder feiern gehen zu können (oder was auch immer) nen Babysitter holen.
Aber einfach so zu sagen die Mutter darf da keinerlei Anforderungen stellen finde ich nicht richtig.
LG Mone

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Re: sehe das etwas anders.....

Antwort von KKM am 09.06.2016, 8:53 Uhr

Natürlich darf die Mutter Anforderungen stellen - auch berechtigt - , sie kann sie nur nicht durchsetzen....

Und zur Strafe den Umgang aussetzen darf man auch nicht, denn jeder Umgang ist wichtig für das Kind...

Man kann sich darüber ärgern und ein Magengeschwür bekommen, oder man orientiert sich anders....

Ich arbeite fast Vollzeit und betreue die beiden Kinder seit über 13 Jahren alleine - und mein Ex braucht seinen gesamten Jahresurlaub, um sich zu erholen.
Klar, ärgert mich das, ich kann es aber nicht ändern...
Ich habe gelernt, es zu akzeptieren, verstehen werde ich das nie...

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Re: Bei Kindern wird es durchaus erzwungen.

Antwort von Möhrchen am 09.06.2016, 9:33 Uhr

Ja, von denen hört man gelegentlich - leider...Ich meinte Beispiele von Erwachsenen...da wir bei den Pflichten der Väter waren...

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@KMM

Antwort von Mone76 am 09.06.2016, 11:43 Uhr

Es ging mir darum zu sagen, dass man sich auch nicht alles Gefallen lassen muss. Wenn ich das Gefühl hätte der Kindsvater regelt den Umgang so dass er MICH ärgern will würde ich mir das nicht gefallen lassen. Zb. wenn er Fr- auf Sa Kind 1 nimmt und Sa auf So Kind 2. sowas in der Art. Dann würd eich sagen entweder beiden an meinen Tag oder gar nicht. Sowas meine ich. Wir sind ja als Mutter auch nicht allzeit bereit. Meiner meinte ne Zeitlang mal mittags um 14 Uhr anzurufen, dass er sie 14.30 Uhr dann abholt. Hab ich NEIN gesagt, er soll es bitte kleines bisschen früher anmelden. Kinderwohl hin oder her. Man kann sich die Väter auch bisschen "erziehen".

LG
Mone

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Re: @KMM

Antwort von shinead am 09.06.2016, 11:48 Uhr

Man kann grundsätzliche Regeln aufstellen und ich würde mich auch nicht auf ein "wann immer Du willst" einlassen.

Hier hat der KV klare Regeln aufgestellt. Er nimmt die Kinder tagsüber, aber nicht über Nacht. Das finde ich per se nicht verwerflich.
Ich würde ihm vorschlagen, dass er die Kinder alle zwei Wochen Samstag und Sonntag von 9-18 nimmt und ggf. noch Mittwoch von 16-18 Uhr (falls das so passen sollte) und gut.
Er ist nicht verpflichtet die Kinder über Nacht zu nehmen. Darüber kann man sich aufregen - muss man aber nicht.

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Ja, das weiß ich.

Antwort von Petra28 am 09.06.2016, 15:47 Uhr

Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es gar nicht so logisch ist, dass Männer nicht verpflichtet werden, wie man allgemein meint und dass die Meinungen, was dem Kindeswohl förderlich ist und was nicht, sich verändern.

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Re: @KMM

Antwort von mf4 am 09.06.2016, 20:43 Uhr

Beide oder gar nicht... das wird nie funktionieren, denn er will Umgang und verwehren kann man ihn nicht.
Blöd finde ich das auch aber es ist nicht zu ändern.

Mein Ex hat auch mal wieder in den Ferien gar keine Zeit seine Kinder zu nehmen, wird wohl nur jedes 2.WE sein. Die Kinder haben 6 Wichen Ferien, ich 3 aber da sie nicht mehr klein sind wird das klappen...
erziehen?... aha... bitte her mit Tipps, denn das ist mir bei 2 Kindsvätern in fast 25 Jahren AE nicht gelungen.

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Re: @Mone

Antwort von Möhrchen am 09.06.2016, 21:08 Uhr

Naja...erziehen hat ja bei vielen schon in der Beziehung nicht funktioniert...

Ich habe das Glück, das der Vater meiner Tochter sich seiner moralischen Verantwortung stellt...erziehen könnte und wöllte ich den guten Mann nicht mehr...das hat seine Mutter gemacht und die würde ihm die Hölle heiß machen, wenn er sich nicht vernünftig kümmern würde...das hilft enorm...

Sonst wäre es sein Pech, sein Kind nicht aufwachsen zu sehen...

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komische Antworten hier

Antwort von Milia80 am 09.06.2016, 22:56 Uhr

zum Teil.

Sie kann ihn zu nichts verpflichten, muss aber auch nicht auf seine Sonderwünsche eingehen, welches Kind, wann etc. und alles mitmachen.

Ich würde versuchen Umgangszeiten offiziell festzulegen, wenn er es nicht wahrnimmt kannst du nichts tun, kannst aber umgekehrt auch nichts falsch machen wenn du dich quer stellst wenn er es anders lieber hätte.

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Re: @KMM

Antwort von Strudelteigteilchen am 10.06.2016, 5:37 Uhr

Ist es denn fair, den KINDERN gegenüber, wenn man den Kontakt verweigert, nur weil er nicht beide gleichzeitig nimmt?

Natürlich muß man sich nicht alles gefallen lassen und darf auch Grenzen setzen, aber ein komplettes "Entweder Du nimmst die Kinder zu meinen Bedingungen, oder Du bekommst sie gar nicht!" ist weder rechtlich noch moralisch haltbar.

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Danke Mililia80, endlich mal eine die mich versteht.....

Antwort von Mone76 am 10.06.2016, 7:48 Uhr

..... genau so meinte ich das.
Offiziell festlegen wann die Umgangswochenenden sind. Und zwar falls es nicht gerade 5 Kinder auf einmal sind, beide gleichzeitig. Wenn er das nicht möchte aus welchen Gründen auch immer ist das SEIN Pech. Und hat nix mit Kindeswohl steht im Vordergrund oder so zu tun!
Bei der AP ging es ja darum, dass der KV ihr extra Steine in den Weg legen wollte, weil er ihr "Freizeit" nicht gönnt. Und deswegen finde ich muss man sich nicht alles gefallen lassen.

LG Mone

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@Studelteigteilchen

Antwort von Mone76 am 10.06.2016, 7:52 Uhr

Es geht nicht darum ZU MEINEN BEDINGUNGEN, sondern zu rechtlich vertretbaren Bedingungen. Und da der KV ,um den es hier geht, die Kinder wohl nur nicht zusammen nehmen will um der KM eins reinzuwürgen sind das sicher keine rechtlich vertretbaren Bedingungen.
Sie hat 2 Kinder. Also alle 14 Tage beide (ob nun über Nacht oder nicht spielt keine Rolle) oder gar nicht. Daran ist moralisch nix verwerfliches.

LG Mone

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Re: Danke Mililia80, endlich mal eine die mich versteht.....

Antwort von Möhrchen am 10.06.2016, 9:22 Uhr

Klar kann man das machen und sollte es auf jeden Fall versuchen - übers JA etwas schriftlich festlegen. Dazu werden beide angehört und es gibt auch dann verschiedene Szenarien:

1) er miemt den überforderten Vater - das JA versteht ihn und legt fest, dass er nur ein Kind nimmt...beide zusammen sagen wir mal zu einem späteren Zeitpunkt

2) es wird festgelegt, dass er beide Kinder jedes 2.WE nimmt - darauf hat er keine Lust und sagt regelmäßig kurzfristig ab oder lässt sich sonstwas einfallen - was man hier so alles liest, können die schon ganz schön kreativ werden...

3) wie 2) nur der Vater hält sich daran und alle sind zufrieden...

Variante "ist dann sein Pech"...ist auch nicht unwahrscheinlich, dass er - zumindest vorübergehend - diese wählt...und dann?

Was ich damit sagen will: wenn er bocken will, wird er das tun. Die einzige, die darunter leidet, sich darüber aufregt, die es Kraft kostet und die immer wieder enttäuscht, wütend usw. sein wird ist die Mutter.
Je mehr sie in im Moment triggert, desto mehr bockt er - ist doch wie bei Kindern.... Ich persönlich würde einfach mal eine gewisse Zeit abwarten und ihm die Möglichkeit geben, etwas Dampf abzulassen...vielleicht kann man das Thema in 5-6 Monaten noch einmal aufgreifen und noch einmal in Ruhe besprechen.

Der gute Mann ist doch noch nicht einmal ausgezogen...hat Anfang April - als er in stationärer Therapie war - erfahren, dass er im Anschluß daran am besten gar nicht mehr nach Hause kommen soll...immerhin hat er jetzt doch schon recht zügig ne Wohnung, was die AP im Januar auch erst bezweifelt hatte...vielleicht kommt er bei den Kindern dann auch ganz alleine auf einen anderen Trichter...

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Re: @Studelteigteilchen

Antwort von Strudelteigteilchen am 10.06.2016, 9:46 Uhr

Was ist denn eine "rechtlich vertretbare Bedingung"?

Vor Gericht sagt er dann, daß er sich beide einfach nicht zutraut, weil suchtkrank und überhaupt..... Und - schwuppdiwupp - hat er eine "rechtlich vertretbare Bedingung", mit gleichem Ergebnis.

Würdest Du wirklich vor Gericht ziehen, um ein "beide oder keiner" durchzusetzen? Die AP ist sich ja nicht mal sicher, ob sie das kleine Kind über Nacht dortlassen wollen würde. Auch ihr geht es doch nur ums Prinzip. Ein Gerichtsstreit um Prinzipien, das fördert das friedliche Miteinander sicher ungemein.

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Re: Danke Mililia80, endlich mal eine die mich versteht.....

Antwort von Strudelteigteilchen am 10.06.2016, 9:55 Uhr

Zitat:
"Ich weiß eh nicht ob ich meine Kleine (16 Monate) über Nacht hergeben könnte- aber gleich von vornherein sagen, er wird sie nie gleichzeitig nehmen...... Ist doch ein Ding oder?"

Wenn dann Option 3 eintritt, wird ihr aber auch die Entscheidung über das Hergeben-Können abgenommen.

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Re: Was ICH nicht verstehe...

Antwort von Holly Friday am 10.06.2016, 10:52 Uhr

Beiträge bzw. Diskussionen dieser Art haben wir ja regelmäßig.
Was ich nie verstehen werde ist, wie man auf die Idee kommen kann, Umgang erzwingen zu wollen.
Und nicht nur, weil es praktisch nicht umsetzbar ist.
Vor allen Dingen, weil ich es unwürdig finde und dem Kind gegenüber unfair.
Wenn der Vater des Kindes es nicht sehen will - warum auch immer - dann ist er eine arme Wurst und hat mein Kind nicht verdient.
Mein Kind hat es nicht nötig, sich jemandem aufzudrängen oder aufgedrängt zu werden.
Und wie soll denn ein Treffen aussehen, wenn der Vater nicht für 5 Pfennig Lust darauf hat? Also, bei den Gedanken könnte ich schon gar nicht mehr schlafen.
Man kann doch auch mit Kindern am Wochenende sehr fein herumlungern und zwischendurch ein wenig dösen... ;-)
Und, zum Schluss: Ja, Dein Ex-Mann hat Recht. Du hast es so gewollt. Habe ich damals auch, mit allen Konsequenzen. Dass das mit dem Spacko kein Spaziergang wird, war mir klar. Und komplett egal.
Gewöhne Dich lieber daran, je früher, desto besser.

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Mone, das geht rechtlich gar nicht was Du hier empfiehlst !

Antwort von Sternenschnuppe am 10.06.2016, 12:28 Uhr

Wenn er sagt Freitag - Samstag Kind 1 und Samstag - Sonntag Kind 2, dann ist das ein gangbares Angebot.
Du kannst Kind 1 nicht verweigern, weil er Kind 2 nicht so nimmt wie Du es willst.
Das ist schlicht und ergreifend Umgangsverweigerung und kann teuer werden.
Abgesehen davon dass Kind 1 damit bestraft wird von der Mutter.

14.00h anrufen und 14.30 holen wollen geht gar nicht, aber darum ging es in dem Post ja gar nicht.

Und mir wäre ein entspannter Vater lieber der gerne und regelmäßig die Kinder hintereinander nimmt, als beide und dann gestresst und unregelmäßig.
Mein Ex hat sich spontan in Luft aufgelöst und das Kind noch nie gesehen, das ist genau 10 Jahre her. Recht auf Freizeit ? Wo kann man das einklagen ? Da muss man sich ein soziales Netz schaffen.

Aktuell wird hier aber auch etwas als doof und mies hingestellt, was sie selbst aktuell genau so will. Das Kleine soll ja gar nicht gerne über Nacht weg.
Dieses Modell hat sogar Vorzüge wenn man sie sehen wollen würde.
Alle zwei Wochen nur ein Kind am Wochende zu haben, für mich wäre das schon ein Traum.

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Und dann antwortet sie...

Antwort von Petra28 am 10.06.2016, 13:25 Uhr

dass es besser für die beiden ist, gemeinsam Umgang mit dem Vater zu haben, begründet das gescheit und schon steht es patt. Sie muss auch gar nicht vor Gericht ziehen, er muss es.

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Gar nichts wird teuer, solange der Umgang nicht tituliert ist.

Antwort von Petra28 am 10.06.2016, 13:34 Uhr

Es ist auch keine Umgangsverweigerung, sondern es gibt einfach noch keinen Konsens.

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Re: Gar nichts wird teuer, solange der Umgang nicht tituliert ist.

Antwort von Sternenschnuppe am 10.06.2016, 17:12 Uhr

Nö, aktuell nicht, aber so ein Beschluss kann kommen.
Ich finde dieses ganze Post völlig falsch terminiert.
Sie will das kleinere Kind gar nicht über Nacht zu ihm geben.

Ungelegte Eier alles.

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Lustig, das alles hier...

Antwort von Mone76 am 11.06.2016, 9:41 Uhr

also mal kurz zur meiner Situation: Habe ein freundschaftliches Verhältnis zum KV. Aber er ist nun auch nicht wirklich scharf drauf die Kinder zu nehmen. I.d.R. nimmt er sie nun alle 3-4 Wochen von Samstag auf Sonntag. Ohne Gericht, ohne Anwalt ohne Streitigkeiten. UND ich würde sie auch nie zwingen zum PAPA zu gehen. NIE!
ABER:
Ich wollte damit sagen, dass man sich als Mutter nicht alles gefallen lassen muss. Nicht jedes Spielchen des Vater mitmachen muss. Und die AP schrieb ganz deutlich dass er ihr nur eins auswischen will. Und wenn ich das von KV hören würde würde ich auch auf stur stellen. Ob das nun rechtlich haltbar ist oder nicht weiss ich nicht, da ich noch nie mit dem JA oder sonstwas Kontakt hatte. Da wir das bisher selbst geregelt bekommen haben.
Wichtig zu sagen war mir nur dass hier manche sich wohl alles gefallen lassen. Das Kindeswohl meiner Kinder steht mir auch im Vordergrund. Eigentlich wollen sie gar nicht zwingend zum PAPA. ISt auch nicht schlecht da aber muss nicht unbedingt sein (zuhause ist es schöner). ABER ich finde den Kontakt wichtig und versuche ihn zu fördern.

LG Mone

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Lustig, das alles hier...

Antwort von Mone76 am 11.06.2016, 9:41 Uhr

also mal kurz zur meiner Situation: Habe ein freundschaftliches Verhältnis zum KV. Aber er ist nun auch nicht wirklich scharf drauf die Kinder zu nehmen. I.d.R. nimmt er sie nun alle 3-4 Wochen von Samstag auf Sonntag. Ohne Gericht, ohne Anwalt ohne Streitigkeiten. UND ich würde sie auch nie zwingen zum PAPA zu gehen. NIE!
ABER:
Ich wollte damit sagen, dass man sich als Mutter nicht alles gefallen lassen muss. Nicht jedes Spielchen des Vater mitmachen muss. Und die AP schrieb ganz deutlich dass er ihr nur eins auswischen will. Und wenn ich das von KV hören würde würde ich auch auf stur stellen. Ob das nun rechtlich haltbar ist oder nicht weiss ich nicht, da ich noch nie mit dem JA oder sonstwas Kontakt hatte. Da wir das bisher selbst geregelt bekommen haben.
Wichtig zu sagen war mir nur dass hier manche sich wohl alles gefallen lassen. Das Kindeswohl meiner Kinder steht mir auch im Vordergrund. Eigentlich wollen sie gar nicht zwingend zum PAPA. ISt auch nicht schlecht da aber muss nicht unbedingt sein (zuhause ist es schöner). ABER ich finde den Kontakt wichtig und versuche ihn zu fördern.

LG Mone

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Re: Lustig, das alles hier...

Antwort von Möhrchen am 11.06.2016, 13:05 Uhr

..."er nimmt sie nun in der Regel alle 3-4 Wochen" klingt für mich jetzt nicht nach wirklich fest geregelten Umgangszeiten bzw. halt eher nach seinem Gusto...wir haben es sogar geschafft ganz ohne JA usw. auf alle 2 Wochen zu kommen...plus Urlaub...und Kind und Papa freuen sich sogar immer aufeinander...

Wenn ich z.B. mehr rausgehen wollte, würde er sie dann auch nehmen...er hat das schon angeboten bzw. ich weiß, wenn ich ihn fragen würde, würde er sich bemühen, mir die Freiräume zu ermöglichen...dass ich das nicht will / brauche, ist ganz alleine meine Sache. Aber er möchte halt auch seine Tochter aufwachsen sehen und ein Teil seines Lebens mit ihr verbringen.

Du würdest also auf stur stellen?^^...wie sieht das dann in Deinem Fall oder im Fall der AP aus? Wenn sie sagt, dann bekommt er die Kids gar nicht...dann nimmt er sie vermutlich wirklich nicht - und sie hat ihm sogar den Weg dahin geebnet...klingt für mich weder durchdacht noch am Wohl der Kinder orientiert...zumal der gute Mann ja wie gesagt noch nicht einmal ausgezogen ist...also alles noch ungelegte Eier, über die ihr euch aufregt und die Fronten verschärft.

Klar ist der Mann verletzt und schlägt um sich, sich aber jetzt an dieser Aussage so hochzuziehen, bringt doch nichts - das bietet genau NULL rechtliche Grundlage für irgendetwas...vielleicht kann man da auch einfach mal erwachsen sein und sowas geflissentlich eine Zeit lang ignorieren? Sie hat doch die Trennung schon Monate vorher geplant...er scheint da doch ziemlich überrascht worden zu sein nach dem Entzug.

Wie gesagt, ich würde ihn erst einmal ausziehen lassen und sein Leben nach dem Klinikaufenthalt in neue Bahnen bekommen lassen...wenn er vor lauter Stress und Druck von allen Seiten gleich wieder in die Spielsucht rutscht, ist doch auch keinem geholfen. Dann soll er sie halt erst mal einzeln nehmen - ist doch im Grunde legitim...in ein paar Wochen oder Monaten kann man doch dann immer in die nächste Stufe gehen - ggf. mit einem Termin beim JA oder einer Beratungsstelle...aber jetzt bringt das m.E. keine guten Ergebnisse.

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@Möhrchen

Antwort von Mone76 am 11.06.2016, 15:58 Uhr

genau so sollte das sein. Erstmal versuchen alles friedlich zu regeln. Haben wir auch gemacht und weitgehend geschafft. Allerdings wollte mein Mann (den ich ich verlassen habe und er war auch sehr gekränkt) mir am Anfang auch eins auswischen. Aber durch klärende Gespräche geschafft das ganze auf einen Nenner zu bringen mit dem Beide einverstanden sind. UND genau das wollte ich eigentlich sein. Für beide ne annehmbare Lösung finden. DAS sollte das Ziel sein. Dass das nicht immer ohne Anwalt und Co funktioniert ist mir auch klar. Aber versuchen sollte man es. Zum Wohl der Kinder. Ich könnte nun auch pochen , dass er sie alle 2 Wochen nimmt. Aber das will weder er noch die Kinder. Also passt das mit den 3-4 Wochen. Vllt ändert sich das auch nochmal. Unsere Trennung ist auch noch relativ frisch (knapp ein Jahr).
Ich wollte lediglich sagen, dass man sich als Mutter auch nicht alles gefallen lassen sollte. Wenn die AP geschrieben hätte dass er beide Kinder nicht zusammen nehmen will weil er sich dies nicht zutraut dann wäre das was GAAAAANZ anderes. Dann hätte ich nie was gesagt. Aber sie schreibe er tut dies um ihr eins auszuwischen und DAS muss man sich nicht gefallen lassen

LG Mone

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Re: @Möhrchen

Antwort von Möhrchen am 11.06.2016, 16:30 Uhr

Bei euch waren es vernünftigerweise klärende Gespräche...und bestimmt auch ein Prozess, der seine Zeit gebraucht hat. Oder lief das in einem Gespräch glatt?
Und das sollte die AP auch berücksichtigen...da dann jedes Wort auf die Goldwaage zu legen, bringt doch nix...wenn es zum Jahresende immer noch so ist, redet man wenigstens über Fakten und nicht nur über 'du hast aber da und da dies und jenes gesagt...'

Wenn sie ihm für den Anfang den Wind aus den Segeln nimmt und er merkt, dass sie nicht auf ihn angewiesen ist und er sie so gar nicht treffen kann, lässt ihn das vielleicht eher Umdenkenals wenn sie mit 'du musst'...'ich hab das Recht' usw. loslegt.

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wo hier ja alle vom Kindeswohl schreiben warum werden dann manche Kinder gezwungen

Antwort von Milia80 am 11.06.2016, 18:11 Uhr

zum KV zu gehen obwohl sie das nicht wollen und das nicht weil die Mutter intrigiert.

Die Situation liest man hier ja immer wieder.

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Re: wo hier ja alle vom Kindeswohl schreiben warum werden dann manche Kinder gezwungen

Antwort von Möhrchen am 13.06.2016, 7:45 Uhr

Ganz einfache Sache: Weil man grundsätzlich davon ausgeht, dass der Kontakt zu den Eltern gut für ein Kind ist bis das Gegenteil bewiesen ist - das ist wie im Gerichtsverfahren...im Zweifel für den Angeklagten...so lange nicht handfest nachgewiesen ist, dass der Kontakt schädlich für das Kind ist, wird er erst einmal als gut angesehen.

Das Gezwungen-Werden sieht doch bei der Schulpflicht z.B. ganz anders aus - würdest Du da auch sagen, dass ein Kind nicht gezwungen werden sollte, in die Schule zu gehen, wenn es doch gar nicht will?

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Ich würde das sagen!

Antwort von Petra28 am 13.06.2016, 9:25 Uhr

Ich kenne Schulverweigerer - und die sind eben nicht gezwungen worden, sondern haben unter anderen Bedingungen neu anfangen können (neue Schule, neue Klasse). Wenn Dein Kind jeden Morgen starr vor Angst wäre, Bauchweh hätte und irgendwann einfach sagt: "ich gehe nicht mehr hin" - würdest Du dann einfach sagen: "Du musst aber"? Du würdest nach Ursachen suchen, nach Lösungen, aber Du würdest Dein Kind doch nicht zwingen?

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Petra...

Antwort von Möhrchen am 13.06.2016, 9:42 Uhr

...nein, das würde ich natürlich nicht. Und deshalb schrieb ich auch, dass man dann das Gegenteil beweisen muss...also den Grund suchen und auch für neutrale Dritte nachvollziehbar machen muss.

Wenn das Kind aber einfach "keinen Bock" auf Schule hat und lieber ausschlafen/faulenzen möchte?! Lässt man es dann auch einfach daheim?

Sowas kann man ohne einen konkreten Fall ja nur rein hypothetisch sehen.

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Re: Möhrchen...

Antwort von Petra28 am 13.06.2016, 16:37 Uhr

Es muss aber viel passieren, damit ein Kind den Kontakt zu einem Elternteil ablehnt und es wird in den seltensten Fällen "einfach keinen Bock" haben, das kommt erst im Teenager-Alter.

Leider ist es bei mir aktuell nicht rein hypothetisch...

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Re: Petra

Antwort von Möhrchen am 13.06.2016, 16:59 Uhr

Ja...da muss sehr viel passieren. Ich finde es schlimm, dass der Prozess, rauszufinden, dass ein Elternteil dem Kind nicht gut tut, so langwierig ist...

Ich weiß, dass eure Situation mit dem KV alles andere als einfach ist. Haben deine Kinder aktuell erzwungenen Umgang?

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Re: Möhrchen

Antwort von Petra28 am 13.06.2016, 17:51 Uhr

Ein Kind verweigert den Umgang und der Vater versucht, den Umgang zu erzwingen, wobei es ihm meiner Meinung nach nur noch um Macht und Unterwerfung geht. In der letzten Zeit vor der Verweigerung hatte es die Tage nur noch still "abgesessen" und irgendwann ging es nicht mehr. Das Kind hat glücklicherweise mittlerweile ein Alter, in dem der Wille als beachtlich gilt.

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