Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Holzkohle am 13.06.2016, 17:32 Uhr

wir hatten das Thema schon mal, und...

ich sehe das Posting der AP ganz nüchtern!

Tatsächlich ist es so, dass der KV da... ich sage mal am längeren Hebel sitzt, wenn das Kind bei KM wohnt. Ich hatte das Beispiel ja hier schon mal geschrieben. Ich habe eine - inzwischen entfernte - Bekannte. Da kam der KV auch nur, wann er wollte. Es gab gerichtlich festgelegte Umgangszeiten, an die er sich selten hielt. Oder 5 min vor Abholung rief er an, er könne nicht (KM war aber fürs WE verabredet, also mit Verreisen und so) Oder er rief GAR NICHT an....

Gleichwohl gab es dann mal den Fall, dass die KM das Kind nicht rausgeben "wollte" bzw. es einen Grund gab, das Kind war krank. Sie hatte im Vorfeld vergeblich telefonisch versucht zum KV Kontakt aufzunehmen.
Es gab wüste Diskussionen an der Haustür.
Am Ende stand dann die Polizei vor der Tür, da die KM aufgrund der festgelegten Umgangszeiten verpflichtet ist und war, das Kind "rauszurücken"

Und dieses Procedere war dort kein Einzelfall.

Und da verstehe ich die Frage, WO bleibt die PFLICHT? Wo hat man als sich um das Kind im eigenen Haushalt kümmernder Elternteil das RECHT auf die SorgePFLICHT des Anderen zu pochen? Egal aus welchem Grund jetzt.

 
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