Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 09.07.2014, 14:30 Uhr

So ist es!!!!

Er hat bis zur Scheidung Anspruch darauf, den Status Quo der Ehe - Du alimentierst ihn - aufrecht zu halten. Aber genauso hast Du Anspruch auf Erhaltung des Status Quo, der da lautet, daß Du Teilzeit arbeitest. Das war Euer Lebensmodell, um die Kinderbetreuung sicherzustellen. BEHALTE ES BEI!!!!!! Sonst ensteht ein neuer Status Quo, und das willst Du nicht!!!

Übrigens wollten unsere Kinder bei der Scheidung zum KV, sie sind heute bei mir. Soviel zu: "Das Kind kann reden und wird zu mir wollen!"

 
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