Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 09.07.2014, 14:03 Uhr

Auf keinen Fall aufstocken!

Dein Mann rechnet sich arm?

Dann lass' Dich doch erst einmal auf Aufstockung verklagen!

Ihr habt die ganze Zeit mit dem aktuellen Gehalt gelebt und dies dient als Berechnungsgrundlage.
Da würde ich komplett auf ´Konfrontationskurs gehen.

Er hat eine erhöhte Erwerbsobliegenheit, weil er eurem gemeinsamen Kind gegenüber Unterhaltspflichtig ist. Er muss sich also (ggf. durch Aufnahme eines Neben- oder Zweitjobs oder durch Aufnahme einer unselbstständigen Tätigkeit) in die Lage versetzen wenigstens den Mindestunterhalt für euer Kind (272, ab dem 12. LJ 334 Euro) zu zahlen.

Wenn er dann anständig arbeiten geht und Kindesunterhalt bezahlt, musst Du auch weniger (bzw. gar keinen) Trennungsunterhalt bezahlen.
Vollzeit ist dem guten Mann schon zuzumuten.

Aufstocken würde ich auf keinen Fall!

 
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