Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von shinead am 09.07.2014, 14:18 Uhr

Auf keinen Fall aufstocken!

Kann er den vollen Kindesunterhalt sicher stellen mit dem geringen Unternehmergehalt?

Man muss ja davon ausgehen, dass er insgesamt mindestens 1.300 Euro Netto verdient, wenn er den zahlen kann.
Das verringert ja den Differenzbetrag zu Deinem Gehalt und damit einen eventuell zu zahlenden Unterhalt.

Wenn dem so ist, dass das FA vermutlich dann nicht mehr mitspielt, dann solltet ihr auf jeden Fall in diesem Jahr schon getrennt veranlagt werden. Allerdings muss er dann raus aus der Wohnung. Sonst hängst Du in Lohnsteuerklasse 1 statt 2 fest.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.