Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 09.07.2014, 14:12 Uhr

Was stelle ich mir einfach vor??

Wenn das Kind bei dir wohnt, kriegst du das Kindergeld. Er darf sich die Hälfte des Kindergeldsatzes vom Kindsunterhalt abziehen - sofern du auf eine Tabelle guckst, wo das nicht bereits geschehen ist.

Doch, wie gesagt, bei einem armen Selbstständigen...

 
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