Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Murmeline am 09.10.2010, 13:18 Uhr

So geht's nicht mehr...

Zunächst bekäme sie möglicherweise ALG II. Sie würde dann aber aufgefordert, sich auf Stellen zu bewerben, die sie unabhängig von ALG II machen, und monatlich Bewerbungsnachweise vorzulegen. Es kann im schlimmsten Falle womöglich sogar eine Aufgabe der "unwirtschaftlichen", weil in Teilzeit ausgeübten selbstständigen Tätigkeit von ihr gefordert werden.
Ich sehe das nach wie vor anders - wenn frau keine Arbeit hat und findet, ist ALG II ein Segen. Aber ich müsste verrückt sein, um eine vorhandene und auskömmliche Vollzeittätigkeit aufzugeben, um öffentliche Unterstützungsleistungen zu beziehen. Mit Ende 40 ist zudem leider die Wahrscheinlichkeit groß, NIE MEHR eine hinreichend bezahlte und sozialversicherungspflichtige Tätigkeit zu finden. das würde ich nicht mutwillig herbeiführen wollen.

 
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