Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von krümel und murmel am 02.01.2008, 22:47 Uhr

natürlich hat er ein recht ihn regelmäßig zu sehen

er hat doch ein umgangsrecht. und verweigern kann man das auch nicht.
natürlich spielt eine rolle wie weit er weg wohnt.aber grundsätzlich hat er ein recht sein kind zu sehen. warum auch nicht?
und noch dazu gesagt, sei froh das er sich kümmert bzw sein besuchsrecht wahr nimmt. ich habe nämlich so ein exemplar was sich nicht um sein kind kümmert.
vg

 
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