Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von may.kay am 02.01.2008, 22:09 Uhr

hallo erstmal und eine frage hab....

frohes neues jahr für euch!

ich habe für meinen sohn (5 monate)das alleinige sorgerecht, der unterhalt wird gerade über das jugendamt berechnet. mein freund wohnt weiter weg und wir sehen ihn nur alle 14 tage ein wochenende.
hab mir schon oft die frage gestellt, wie es im falle einer trennung aussieht - hat er das recht, ihn regelmässig zu sehen??? ich meine, weil ich doch das sorgerecht habe. nicht, dass ich es ihm verweigern würde, mich interessiert es halt.

danke für eure antworten!

mandy

 
2 Antworten:

natürlich hat er ein recht ihn regelmäßig zu sehen

Antwort von krümel und murmel am 02.01.2008, 22:47 Uhr

er hat doch ein umgangsrecht. und verweigern kann man das auch nicht.
natürlich spielt eine rolle wie weit er weg wohnt.aber grundsätzlich hat er ein recht sein kind zu sehen. warum auch nicht?
und noch dazu gesagt, sei froh das er sich kümmert bzw sein besuchsrecht wahr nimmt. ich habe nämlich so ein exemplar was sich nicht um sein kind kümmert.
vg

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Re: hallo erstmal und eine frage hab....

Antwort von topsie am 03.01.2008, 17:19 Uhr

ja umgangsrecht hat er, allerdings ist nicht festgelegt wie oft das ist.
richtlinien sind wohl so 2 std.im monat.
würdest du dich theoretisch nur daran halten und ihm reicht es nicht, könnte er bei gericht mehr einklagen!
und solange das kind nicht im vorschulater ist, müsste es auch nicht über nacht allein bei ihm sein.

denkt ihr denn nicht dran mal zusammen zu ziehen oder so?
ich meine hört sich ja so an, als seit ihr zusammen und alles ok...?

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