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Geschrieben von Lissy2406 am 01.01.2008, 22:47 Uhr

Unterhaltstitel

Hallo,
erstmal ein frohes neues Jahr!
Ich bin schon seit über 5 Jahre hier im Forum, habe aber selten mitgemischt.
Wäre toll, wenn ihr mir trotzdem helft.
Der Vater meiner Tochter (5 ½ Jahre) zahlt seit ca. 1,5 Jahre selten etwas Unterhalt. Damals habe ich die Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet. Einen Unterhaltstitel zu beantragen hat das Jugendamt abgelehnt, da der Kindsvater dauerkrank war. Seit August hat er jetzt wieder eine Arbeit und bezahlt seit Juni kein Unterhalt mehr. Ich habe dann im August Prozesskostenhilfe beantragt beim Jugendamt um einen Unterhaltstitel zu erhalten. Diesen Titel habe ich bis heute noch nicht. Vor Weihnachten erhielt ich einen Brief vom Jugendamt, dass laut Amtsgericht Prozesskostenhilfe nicht gewährt wird und ich über 60,-- € selbst bezahlen muß.
Nun meine Fragen:
Dauert es wirklich so lange einen Titel zu erhalten?
Laut Aussage des Jugendamtes erhalte ich einen Titel nur über die Summe, die er evtl. bezahlen kann und das könnte wenig bis nichts sein. Ist der Unterhaltstitel nicht laut Düsseldorfer Tabelle? Ich befürchte, dass der Kindsvater mittlerweile seine Arbeit wieder geschmissen hat.
Was kann ich tun, damit das Jugendamt mal in die Puschen kommt?
VG,
Lissy

 
2 Antworten:

Re: Unterhaltstitel

Antwort von Nici_1975 am 02.01.2008, 5:55 Uhr

Hallo Lissy,

es kann mitunter schon sehr lange dauern, einen Unterhaltstitel zu erhalten.

Was ich gar nicht verstehe ist, warum Deine Prozesskostenhilfe abgelehnt wurde ? Gehst Du arbeiten, also hast Du eigenes Einkommen ? Lass Dich doch einmal von einem kompetenten Anwalt beraten. Hier bei uns kann man sich bei der Anwaltskammer (glaube ich zumindest) einen Beratungsschein holen, dann ist die Erstberatung umsonst.

Im Übrigen ist es egal, ob der KV arbeitet oder nicht, einen Titel müsstest Du immer bekommen. Sollte der KV dann wieder arbeiten gehen, kannst Du den Unterhalt sofort vollstrecken.

Einen Titel erhälst Du über die Summe, der KV zahlen muss. Das berechnet sich nach Einkommen der letzten zwei Jahre. Er muss also dann für die letzten zwei Jahre sein Einkommen offenlegen und dann wird berechnet. Du hast aber jederzeit die Möglichkeit, den Unterhalt anpassen zu lassen, also wenn der KV wieder eine Arbeit aufnimmt.

So, ich hoffe, ich habe jetzt nicht zu viel Schrott erzählt. Google doch einfach mal ein wenig im Netz und wie gesagt, hol Dir kompeteten Hilfe beim Anwalt.

LG und viel Glück
Nicole

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Re: Unterhaltstitel

Antwort von Shinead am 02.01.2008, 9:54 Uhr

Mein Jugendamt hat mir bzgl. Titelerstellung nicht wirklich weitergeholfen...

Hast Du Prozesskostenhilfe beantragt, oder Dein Kind? Letzteres führt nämlich den Prozess. Dementsprechend fließt Dein Einkommen auch nicht zu 100% in die Berechnung mit ein. Überprüfe mal Deine Unterlagen.

In welcher Höhe ein Unterhaltstitel ausgestellt wird hängt vom zuständigen Gericht ab. Bei meinem Amtsgericht ist es üblich mindestens den Mindestunterhalt zu vertiteln. Egal was der Zahlungsplichtige bezahlen kann oder verdient.
In einem Amtsgericht hier in der Nähe wird nur vertitelt, was der Vater zahlen kann. Das können ggf. auch nur 20 Euro im Monat sein.

Geh doch mal zum Amtsgericht und hole (ausgestellt auf den Namen Deines Kindes) einen Beratungsschein. Damit kannst du Dich an einen Rechtsanwalt wenden. Der kann Dir genau sagen wie Deine "Chancen" auf die Vertitelung des Mindestunterhaltes liegen.
Du kannst Dich auch über den Rechtsanwalt vertreten lassen (und die Beistandschaft kündigen), musst Du aber nicht.

Gruß
Corinna

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