Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von topsie am 03.01.2008, 17:19 Uhr

hallo erstmal und eine frage hab....

ja umgangsrecht hat er, allerdings ist nicht festgelegt wie oft das ist.
richtlinien sind wohl so 2 std.im monat.
würdest du dich theoretisch nur daran halten und ihm reicht es nicht, könnte er bei gericht mehr einklagen!
und solange das kind nicht im vorschulater ist, müsste es auch nicht über nacht allein bei ihm sein.

denkt ihr denn nicht dran mal zusammen zu ziehen oder so?
ich meine hört sich ja so an, als seit ihr zusammen und alles ok...?

 
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