Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 24.11.2011, 7:49 Uhr

meine Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt?

Hattest Du nicht Deine Kinder aus der Betreuung genommen, weil die nicht gut war? Oder verwechsle ich da was?

Falls Du das warst: Unter H4-Bezug geht sowas natürlich nicht so einfach. Wenn es eine Betreuung gibt, ist diese zu benutzen. Wenn es keine gibt, dann wirst Du meiner Erfahrung nach auch zu nichts gezwungen - Du mußt im Zweifel nur nachweisen, daß wirklich nichts geht. Aber Du kannst Dich halt nicht wegen angeblicher oder vorhandener Nicht-Qualität verlustieren.

Ansonsten hängt wohl einiges vom SB ab. Einer Freundin von mir mit 4 Kindern wurde gerade vom JC gesagt, daß sie eh nicht vermittelbar ist und sie deswegen - salopp ausgedrückt - machen kann was sie will. Dabei will sie arbeiten und bat deswegen um eine Weiterbildung oder irgendwas, was sie zurück in den Job bringt (nach knapp 10 Jahren Auszeit). Die gleiche SB hielt es aber für mein Kind für zumutbar, in der 3. Klasse eine halbe Stunde mit Umsteigen an einem Brennpunktbahnhof zur Schule zu fahren, um die Ganztagsbetreuung nach einem Umzug weiter in Anspruch nehmen zu können. Mir wurde erzählt, daß eine andere SB eine vergleichbare Argumentation gelten ließ.

Es hindert Dich ja keiner daran, aus der jetzigen Selbstständigkeit heraus Bewerbungen zu schreiben. Das ist im Zweifel auch aussichtsreicher als eine Bewerbung aus H4 heraus. Und Du kannst die Bedingungen stellen. Wenn Du H4 beziehst werden Dir die Bedingungen halt vom JC diktiert.

 
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