Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shortie am 24.11.2011, 9:31 Uhr

Fazit

Je nach SB im JC werde ich "gezwungen", die Pflegschaft meiner Eltern aufzugeben. Dann müssten sie in ein Heim. Was sie eher nicht selbst bezahlen können.
Und meine Kinder müssen evtl. in die ""freiwillige" Verwahrung in der Schule.

Ansonsten bekomme ich evtl. die evtl. Leistungen des ALG2 verweigert.

 
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