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Geschrieben von Helena83 am 23.11.2011, 18:04 Uhr

Möchte alleiniges Sorgerecht, was muss ich da beachten?

Möchte aus verschiedenen Gründen das alleinige Sorgerecht für meine Kinder beantragen. Hat das jemand von Euch schon durch? Mit was muss ich rechnen?

 
12 Antworten:

Re: Möchte alleiniges Sorgerecht, was muss ich da beachten?

Antwort von bobfahrer am 23.11.2011, 18:10 Uhr

Was sind den die Gründe..., das ist nicht so einfach ohne das man die Hintergründe weis...

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Re: Möchte alleiniges Sorgerecht, was muss ich da beachten?

Antwort von Nimo1107 am 23.11.2011, 18:11 Uhr

Dass Du es nicht bekommst, sofern Du nicht nachweisen kannst, dass das Kindeswohl gefährdet ist, wenn der Vater es behält.

Gerade jetzt wo die Rechte gestärkt wurden.

Versuchen kannst Du es natürlich.

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Re: Möchte alleiniges Sorgerecht, was muss ich da beachten?

Antwort von Helena83 am 23.11.2011, 18:17 Uhr

Er kümmert sich NULL, ruft nicht an. NIX. Und trotzdem verweigert er meinem Sohn (4) eine OP. Er soll die Polypen entfernt bekommen, weil er kaum Luft bekommt, und auch wegen dem ständig offenen Mund sehr oft erkältet ist. Und der Blödmann stellt sich quer, die Op sei unnötig, weil Polypen sowieso wiederkommen und man ihn deswegen keine Narkose aussetzen müsse. Zum Geburtstag wir auch nicht mal angerufen, nicht zwischendurch wie es den Kindern geht. Überhaupt nix. Ich will nicht wegen jeder Unterschrift hinterherrennen, um dann zu erfahren, wie wichtig er sich fühlt, dass man ihn fragen muss. Es geht um die Gesundheit meines Kindes (ja, MEINES).

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Re: Möchte alleiniges Sorgerecht, was muss ich da beachten?

Antwort von Helena83 am 23.11.2011, 18:18 Uhr

Ja, dann habe ich wohl Glück im Unglück, dass er die (für den Arzt wichtige OP, und er muss es ja scließich wissen), verweigert.

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Re: Möchte alleiniges Sorgerecht, was muss ich da beachten?

Antwort von Helena83 am 23.11.2011, 18:19 Uhr

Die werde ich selbstverständlich durchziehen, meine Anwältin wird eine einstweilige Verfügung erwirken. Und dann haben wir einen Nachweis, dass das Kindswohl gefährdet ist, wenn er es behält. Oder?

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Re: Möchte alleiniges Sorgerecht, was muss ich da beachten?

Antwort von mf4 am 23.11.2011, 18:44 Uhr

Das SR wird er sicher nicht gleich entzogen bekommen.
Es könnte ein Verfahren geben, er wird uU aufgefordert unter Androhung einer Gelstrafe Zustimmungen zu geben und seinem Teil des SR nachzukommen.

Nicht anrufen usw. wird sicher nicht zum Entzug des SR führen.

Was die OP angeht... Ärzte dürfen außer bei Lebensgefahr, Not-OP ohne die Unterschrift nichts machen, weil sie sich sonst strafbar machen. Ich nehme also an das Kind war nicht bedrohlich krank.

Versuch ist es wert aber ob das reichen wird...

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Re: Möchte alleiniges Sorgerecht, was muss ich da beachten?

Antwort von Pamo am 23.11.2011, 18:46 Uhr

Lass seine Zustimmung richterlich ersetzen. Wenn dies ein paar Mal geschehen ist, hast du bessere Chancen auf das alleinige Sorgerecht - habe ich hier oefters gehoert.

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Re: Möchte alleiniges Sorgerecht, was muss ich da beachten?

Antwort von bobfahrer am 23.11.2011, 19:31 Uhr

Ich glaube nicht das du damit eine Chance hast.

Allerdings kann bei einer wichtigen OP die Unterschrift von einem Richter ersetzt werden.

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Re: Möchte alleiniges Sorgerecht, was muss ich da beachten?

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 23.11.2011, 19:58 Uhr

Lass die Einwilligung zur OP per Gericht ersetzen.
Wenn dein Ex das mehrfach so betreibt, DANN hast du gute Chancen auf des Alleinige Sorgerecht. Ein Mal reicht nicht.

LG
S

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Re: Möchte alleiniges Sorgerecht, was muss ich da beachten?

Antwort von amadeus_hates_music am 23.11.2011, 21:02 Uhr

Da wirst du wenig Chancen haben, zumal dein Ex nicht ganz unrecht hat, die Dinger kommen in ca 10% der Fälle wieder.
Die OP wirst du wahrscheinlich trotzdem durchsetzen können.

LG ahm

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fast nicht machbar

Antwort von Händchen76 am 23.11.2011, 21:47 Uhr

Hallo

Ich nehme Dir nur ungern die Hoffnung, aber ich alles schon durch. Leider.

Hart habe ich dafür gekämpft, aber die gemeinsame Sorge ist geblieben:

Obwohl, mein EX die Kinder nachweislich oft geschlagen hat, dies sogar nach wie vor o.k. findet. (Gewalt war der 1. Trennungsgrund)

Medizinische Behandlung hatte er untersagt. KV Prämien für die PKV nicht mehr bezahlt.

War gegen die gemeinsam ausgewählte Schule und später gegen die neue Schule vorgegangen, die er gewünscht hatte.

und, und, und... die Kindern tun mir Leid ( bei den Ämtern gegen seine Vorwürfe rechtfertigen zu müssen, ist mir schon peinlich), wobei, diese auch schon alle Mitleid mit mir haben:
Sachbearbeiter begrüssen mich schon mit:
"Demnächst geht ihr EX zur Frau Merkel"..... neeeeee Danke.

Dies waren für mich Gründe genug, das alleinige Sorgerecht zu beantragen.
Auch mein RA stellte eine Verfügung wegen der med. Behandlung und der Schulwahl.

Fazit: Am Schluss hat der Richter einfach alles entschieden und es beim GSR belassen.

Begründung: Im Moment schlägt er die Kinder ja nicht, und so lange, dass so bleibt wird nichts geändert. *doll*
Bei der Gesundheitssorge hat er einen Vergleich geschlossen und auf der aktuellen Schule sollten sie bleiben ( Ex wollte den Wechsel).

Mein EX hat auch das alleinige Sorgerecht beantragt und wollte mich als "nicht ganz dicht" hinstellen, ist aber auch nicht damit durchgekommen.

Schlimm ist, dass er die ganze Zeit neue Gründe sucht und die Kinder und mich kontrolliert, wo er nur kann. Es ist also mit weiteren Verfahren zu rechnen.

Mach Dir also bitte nicht zu viele Hoffnungen, solange ein Vater kein Schwerverbrecher, Alki oder Junckie ist, wird es fast unmöglich.

LG
Sandra

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Re: Möchte alleiniges Sorgerecht, was muss ich da beachten?

Antwort von leons-mutti am 24.11.2011, 11:00 Uhr

na ich habe das ergebnislos durch aber bei solchen sachen ist es was anderes da er sich ja anscheinend nicht für kind/er zu interessieren scheint und er indenm er die op verweigert das kindeswohl gefährdet aber ich würde erstmal einen weg zum jugendamt wagen bevor ich zu gericht ziehe dann da leiden auch die kinder drunter da sie leider gottes immer auch befragt werden
mein sohn hat das mit dem gericht 2 mal durch und ist seit dem ganz anders.einmal wegen aufenthaltbestimmungsrecht und dann das sorgerecht sein vater hatte geklagt

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