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Geschrieben von Dreierbande am 11.05.2010, 12:57 Uhr

Kindesunterhalt bei Bedarfsgemeinschaft

Vater meines Jüngsten muß laut Arge nach seinem Einkommen 225 Euro Unterhalt zahlen für Sohnemätzchen. Soweit ok. Da Sohnemätzchen mit Unterhalt und Kindergeld einen Einkommensüberhang hat, wird das, was zuviel ist, bei uns anderen angerechnet seitens der Arge.
Das wiederum paßt dem Vater ins keinsterweise, er möchte jetzt, daß ich belege, daß der Unterhalt und das Kindergeld ausschließlich für unseren gemeinsamen Sohn verwendet werden, ansonsten würde er mir eins "reinwürgen" wegen Veruntreuung des Einkommens des Kindes.....

Liegt heute irgendwie Haschmich in der Luft? Mit sowas kommt der wohl doch nicht wirklich weit, oder?

 
5 Antworten:

Re: Kindesunterhalt bei Bedarfsgemeinschaft

Antwort von Patti1977 am 11.05.2010, 13:10 Uhr

Wenn die Gesetze so sind, was soll er dann tun? Wie soll er es dir beweisen?

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Re: Kindesunterhalt bei Bedarfsgemeinschaft

Antwort von Keks10 am 11.05.2010, 13:14 Uhr

da müßtest du ja alle belege aufheben, was du fürs kind kaufst.....in dem wert

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Re: Kindesunterhalt bei Bedarfsgemeinschaft

Antwort von Dinchen16012009 am 11.05.2010, 13:30 Uhr

Und Du müßtest die Mietkosten, Strom und Heizkosten anteilig für Dein Kind ausrechnen
Damit kommt er nicht durch.
Er wird wohl noch nicht einmal einen Anwalt finden der sich auf so einen Scheiß(sorry) einlässt und sich dann vorm Richter blamiert
Manche Männer kommen auf Ideen

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Re: Kindesunterhalt bei Bedarfsgemeinschaft

Antwort von Keks10 am 11.05.2010, 13:31 Uhr

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Re: Kindesunterhalt bei Bedarfsgemeinschaft

Antwort von mamafürvier am 11.05.2010, 21:53 Uhr

Och lustig was man(N)chen so einfällt. Du mußt garnix nachweisen udn er hat kein Recht auf solche Nachweise. Kindergeld geht ihn schonmal gar nix an und wenn er mag kann er ja mal vorrechnen, wie man ein Kind mit seinem Unterhalt 1 Monate mit allem versorgt.
Ich kann ja verstehen, wenn ein Vater Kenntnis hat oder vermutet, daß Mutter den Unterhalt vertrinkt und das Kind z.B. verwahrlost aber sonst... nee.
Eindeutig ein Fall von Haschmich.

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