Alleinerziehend, na und?

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Kindesunterhalt bei Bedarfsgemeinschaft

Thema: Kindesunterhalt bei Bedarfsgemeinschaft

Vater meines Jüngsten muß laut Arge nach seinem Einkommen 225 Euro Unterhalt zahlen für Sohnemätzchen. Soweit ok. Da Sohnemätzchen mit Unterhalt und Kindergeld einen Einkommensüberhang hat, wird das, was zuviel ist, bei uns anderen angerechnet seitens der Arge. Das wiederum paßt dem Vater ins keinsterweise, er möchte jetzt, daß ich belege, daß der Unterhalt und das Kindergeld ausschließlich für unseren gemeinsamen Sohn verwendet werden, ansonsten würde er mir eins "reinwürgen" wegen Veruntreuung des Einkommens des Kindes..... Liegt heute irgendwie Haschmich in der Luft? Mit sowas kommt der wohl doch nicht wirklich weit, oder?

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 12:57



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Wenn die Gesetze so sind, was soll er dann tun? Wie soll er es dir beweisen?

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 13:10



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da müßtest du ja alle belege aufheben, was du fürs kind kaufst.....in dem wert

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 13:14



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Und Du müßtest die Mietkosten, Strom und Heizkosten anteilig für Dein Kind ausrechnen Damit kommt er nicht durch. Er wird wohl noch nicht einmal einen Anwalt finden der sich auf so einen Scheiß(sorry) einlässt und sich dann vorm Richter blamiert Manche Männer kommen auf Ideen

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 13:30



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Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 13:31



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Och lustig was man(N)chen so einfällt. Du mußt garnix nachweisen udn er hat kein Recht auf solche Nachweise. Kindergeld geht ihn schonmal gar nix an und wenn er mag kann er ja mal vorrechnen, wie man ein Kind mit seinem Unterhalt 1 Monate mit allem versorgt. Ich kann ja verstehen, wenn ein Vater Kenntnis hat oder vermutet, daß Mutter den Unterhalt vertrinkt und das Kind z.B. verwahrlost aber sonst... nee. Eindeutig ein Fall von Haschmich.

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 21:53