Geschrieben von Selina75 am 09.03.2009, 20:58 Uhr |
Frage zur Arge Elterngeld und Kindesunterhalt
Hallo
was wird bei Elterngeld von 475 € pro Monat auf ALG II angerechnet? Ich weis nur das 300 € nicht angerechnet werden dürfen, was ist mit den 175 € darüber? Werden die komplett abgezogen oder irgendwie anteilig berechnet?
Betrifft nicht mich sondern meine Freundin die auch AE ist und bald vom ALG I ins ALG II rutscht.
Ich würde 240 € Kindesunterhalt bekommen, wurde so vom JA ausgerechnet. Bis jetzt bekomme ich UVG. Wenn der KV zahlen sollte werden mir dann die 240€ komplett vom ALG II abgezogen? Also als Einkommen berechnet wie Kindergeld auch und abgezogen? Oder wird das anteilig abgezogen? Ich gehe mal davon aus das es ganz abgezogen wird. Was auch ok wäre ich möchte es nur wissen damit ich mich darauf einstellen kann, in der Summe würde es ja gleich bleiben.
Wäre nett wenn uns jemand weiterhelfen könnte.
Danke
Re: Frage zur Arge Elterngeld und Kindesunterhalt
Antwort von engelchen_lpz am 09.03.2009, 21:07 Uhr
die werden komplett als einkommen angerechnet.... und soviel ich weiß auch komplett abgezogen
Re: Frage zur Arge Elterngeld und Kindesunterhalt
Antwort von mymelchen am 10.03.2009, 16:53 Uhr
huhu,
nur der sockelbetrag von 300€ ist anrechnungsfrei.
wenn der vater mehr unterhalt zahlt wird dieser komplett wie einkommen angerechnet und von der arge einbehalten.
Re: Frage zur Arge Elterngeld und Kindesunterhalt
Antwort von Selina75 am 10.03.2009, 20:56 Uhr
ok, hab ich mir schon gedacht das es so ist. dann wissen wir jetzt bescheid und können uns drauf einstellen.
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