Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 05.02.2013, 17:16 Uhr

Keine AE Frage aber ich brauch Hilfe...

Ob man dafür schon einen Beratungsschein bekommt bezweifle ich.

Nach Erhalt der Kündigung ggf. ja - oder doch nicht um die Modalitäten eines Aufhebungsvertrages auszuloten.

 
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